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  • Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2023 – Statistisches Landesamt NRW sucht Teilnehmende für Befragung

    Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2023 –
    Statistisches Landesamt NRW sucht Teilnehmende für Befragung

    Das Statistisches Landesamt NRW führt in diesem Jahr eine Einkommens- und Verbraucherstichprobe durch und sucht für diesen Zweck Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen, die bereit sind, über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushaltsbuch zu dokumentieren.

    Gesucht werden alle Haushaltstypen (Alleinerziehende, Alleinstehende, Paare mit und ohne Kinder). Für die Datenmeldung erhält jeder teilnehmende Haushalt eine Geldprämie.

    Teilnahmebedingungen:

    Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren kann entweder für sich oder stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder teilnehmen. Neben den Einnahmen und Ausgaben werden auch soziodemografische Informationen, wie Alter und Geschlecht, Angaben zum Geld- und Immobilienvermögen sowie zu Krediten erhoben.

    Die Ergebnisse können per App (iOS oder Android) oder Webanwendung übermittelt werden.
    Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar.
    Das Ausfüllen auf Papier ist ebenfalls möglich.

    Eine Anmeldung ist online möglich unter https://www.idev.nrw.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&std=true&statID=87&amt=05&bzr=2023

    Weitere Informationen finden Interessierte online unter https://www.it.nrw/evs2023

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  • Beschäftigte in Restaurant-Ketten sollen Lohnabrechnung prüfen

    Beschäftigte in Restaurant-Ketten sollen Lohnabrechnung prüfen

    Seit Januar bekommen Beschäftigte in Fastfood-und Restaurant-Ketten am Niederrhein mindestens 9 Euro pro Stunde. Bereits im August waren die Löhne bei McDonald’s, Burger King und Co. gestiegen.

    Jetzt ziehen die anderen Restaurants der Systemgastronomie nach – von Block House über Wienerwald bis Maredo. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.
    Die NGG Krefeld-Neuss rät den Beschäftigten in der Region, einen Lohn-Check zu machen.
    „Mit der Januar-Abrechnung muss das Plus auf dem Konto sein“, so Manja Wiesner.
    Die NGG-Geschäftsführerin nennt das Einkommens-Plus „überfällig“: „Dass der Verdienst jetzt über dem Mindestlohn liegt, ist ein wichtiges Signal für die Systemgastronomie.“

    Bis 2019 steigen die Einkommen nach Gewerkschaftsangaben insgesamt zwischen 8 und 12,7 Prozent. Bereits zum Januar erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 40 Euro mehr pro Monat.

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