Seit dem 1.1.2016 gibt es auch in der Innenstadt Rheydt eine Werbeanlagensatzung. Sie regelt das ordentliche Nebeneinander unterschiedlicher Werbeinteressen der ortsansässigen Einzelhändler, sollte man annehmen.
Die Praxis hält jedoch die eine oder andere Überraschung bereit.
So auch für Erika Kick, die Modeeinzelhändlerin führt ihr Geschäft „être en vogue“ an der Marktstraße 14, ist seit ca. 8 Jahren vor Ort und vor kurzer Zeit aus beengten Räumlichkeiten in der Nachbarschaft in das jetzige Ladenlokal umgezogen.
Mit großem Aufwand hat sie die Kennzeichnung des Geschäftes hergestellt und glaubte sich auf der sicheren genehmigten Seite, Umbauten außerhalb der Räume gab es keine.
Doch nun meldete sich die Stadt und forderte, die Werbung (Namenszug des Geschäftes) und der Ausleger sollen weg, sollen gemäß eben dieser angesprochenen Werbeanlagensatzung geändert werden.
Nach Durchsicht dieser Satzung erhärtet sich für MG-heute der Verdacht, soll hier ein Händler verdrängt werden? Nicht in Mönchengladbach sagen wir uns sofort, sind wir doch froh um jeden aushaltenden Einzelhändler.
Wir können keinen Verstoß gegen die Satzung erkennen und halten eine Händler freundliche Lösung für denkbar, guter Wille vorausgesetzt.



