Schlagwort: Familien

  • Neubaugebiete in Venn und Hardterbroich-Pesch: Wohnmöglichkeiten für Familien sollen entstehen.

    Neubaugebiete in Venn und Hardterbroich-Pesch: Wohnmöglichkeiten für Familien sollen entstehen.

    Für ein Gebiet in Hardterbroich-Pesch hat der Planungs- und Bau-Ausschuss nun den Bebauungsplan auf den Weg gebracht.  Östlich der Karl-Kämpf-Allee zwischen Charlottenstraße und der Volksgartenstraße sind auf dem Gebiet Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 50 bis 60 Wohneinheiten geplant.

    Zum Hintergrund: Aus Gründen der Kosteneinsparung hat sich die Stadt dazu entschlossen, nicht mehr benötigte Sport- und Grünflächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Dazu gehört auch die im Plangebiet vorhandene Sportanlage „Eintrachtplatz“.

    Durch den Erlös aus dem Verkauf der hier zu entwickelnden Wohnbauflächen sollen an anderer Stelle im Stadtgebiet Sportstätten, wie etwa die Sportanlagen „Radrennbahn“ und „Schlachthofstraße“ modernisiert bzw. aufgewertet werden.

    In Venn soll im Eckbereich Grottenweg/Stationsweg ein Neubaugebiet entstehen. Der Planungs- und Bauausschuss hat der Aufstellung und der Auslegung eines dementsprechenden Bebauungsplans zugestimmt. Die Erschließung des Gebietes soll durch eine Trägerschaft, bestehend aus der Kirchengemeinde St. Maria Empfängnis, der EWMG und einem weiteren Investor erfolgen.

    Durch Neubauten, die im Umkreis der Kirche entstanden sind, haben sich über die Zeit, die beiden Ortschaften Venn und Beltinghoven immer mehr angenähert. Der Bereich entwickelt sich dadurch zu einer Art Stadtteilzentrum. Das Neubaugebiet würde sich hier bestens einfügen und 23 neue Wohnmöglichkeiten für Familien schaffen. In dem Neubaugebiet sollen dann vor allem Wohnmöglichkeiten für Familien geschaffen werden. Einzel- und Doppelhäuser sind hier angedacht. Dabei sollen bei den Einzelhäusern maximal zwei Wohnungen innerhalb des Gebäudes zulässig sein. Eine Straße vom Grottenweg aus soll das Gebiet dann erschließen, die in einer Art Platz endet. Um diesen sollen sich die neuen Gebäude dann anordnen. Das Gebäudeensemble soll in Teilen mit einer Tiefgarage ausgestattet werden. Im nördlichen Bereich sind vor allem Einfamilienhäuser als freistehende Häuser oder als Doppelhäuser geplant.

    In Verlängerung der Erschließungsstraße soll es außerdem eine fußläufige Anbindung an den Ortsrandweg (Eselsweg) geben. Ein Teil des Spielplatzes wird in das Baukonzept integriert. Der Spielplatzbedarf der Mehrfamilienhäuser soll damit abgedeckt und der Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben.

    Zurzeit nutzt die Kirchengemeinde auf den in ihrem Besitz befindlichen Grundstücken noch ein Jugendheim. In Zukunft plant sie aber innerhalb des Kirchengebäudes und ins direkte Umfeld alle kirchlichen Nutzungen verlagern zu können. Damit wären die Gebiete für eine neue Nutzung frei. Auch der in dem Bereich auf städtischem Gebiet liegende Spielplatz würde für ein Neubaugebiet als solcher, bis auf die integrierten Bestandteile, aufgegeben. Allerdings soll dann dafür an einem geeigneten Standort im zentralen Einzugsbereich ein neuer größerer Spielplatz entstehen.

    für ein weiteres Gebiet hat der Ausschuss nun den Bebauungsplan auf den Weg gebracht. In Hardterbroich-Pesch, östlich der Karl-Kämpf-Allee zwischen Charlottenstraße und der Volksgartenstraße sind auf dem Gebiet Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 50 bis 60 Wohneinheiten geplant. Zum Hintergrund: Aus Gründen der Kosteneinsparung hat sich die Stadt dazu entschlossen, nicht mehr benötigte Sport- und Grünflächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Dazu gehört auch die im Plangebiet vorhandene Sportanlage „Ein-trachtplatz“. Durch den Erlös aus dem Verkauf der hier zu entwickelnden Wohnbauflächen sollen an anderer Stelle im Stadtgebiet Sportstätten, wie etwa die Sportanlagen „Radrennbahn“ und „Schlachthofstraße“ modernisiert bzw. aufgewertet werden.
    (pmg)

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  • Markt-Fest-Besucher vs. Ladenbesucher:  Was besuchen die Menschen an verkaufsoffenen Sonntagen mehr?

    Markt-Fest-Besucher vs. Ladenbesucher:
    Was besuchen die Menschen an verkaufsoffenen Sonntagen mehr?

    In der vergangenen Woche wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretungen ein Antrag der Verwaltung beraten und verabschiedet, von dessen Richtigkeit und Rechtmäßigkeit wohl nicht alle Fraktionen überzeugt schienen.

    Die langjährig diskutierte Gretchenfrage nach der Sinnhaftigkeit solcher verkaufsoffenen Sonntage, sie bevorzugen die innerstädtische Wirtschaft und schädigen den Sonntagsgedanken pro Familie, wurde wieder einmal zugunsten der Wirtschaft entschieden.
    Obwohl Geschäftsleute keinerlei Mehreinnahmen generieren, opfern sie sehr gerne ihr an anderer Stelle das als wichtig eingeforderte Familienleben.

    Dennoch stellt die Verwaltung klar: die Beratungsvorlage zu verkaufsoffenen Sonntagen ist rechtmäßig. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Erlasslage waren der Verwaltung zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsvorlage bekannt und wurden berücksichtigt. Die Rechtslage hat sich auch nicht durch die Entscheidung geändert. Vielmehr war es auch in den Jahren zuvor bei den bereits tradierten Veranstaltungen so, dass der Anlass der Sonntagsöffnung eine Veranstaltung sein musste, die Besucherströme – eben losgelöst von der Sonntagsöffnung – zieht.
    Dieser Auffassung gegenüber steht die Meinung der Fraktion Die Linke.
    Sie glauben: Die erwartete Zahl der Fest- oder MarktbesucherInnen muss die erwartete Zahl der LadenbesucherInnen weit übersteigen.
    Die Linke glaubt, dass die Verwaltung diesen Grundsatz zugunsten der Ladenöffnungen an Sonntagen nicht berücksichtigt hat.

    Anträge für verkaufsoffene Sonntage 2016 liegen für folgende Veranstaltungen vor:

    Frühlingsfest (Stadtmitte) und Kappesfest (Rheindahlen) am 24. April

    Kreuzweiherfest (Odenkirchen) und Knospen- und Genussfest (Wickrath) am 8. Mai

    Turmfest (Rheydt) am 19. Juni

    Fest am See (Wickrath ) am 31. Juli

    Handel, Handwerk, Gewerbe (Giesenkirchen) und Brunnenfest (Wickrath) am 4. September

    Blumensonntag (Rheydt) am 11. September

    Cityfest (Stadtmitte) am 9. Oktober

    Martinsmarkt (Rheydt) am 30. Oktober

    Martinsfest (Stadtmitte) und Martinsmarkt (Odenkirchen) am 6. November

    Weihnachtsmarkt (Stadtmitte/Wickrath) und Nikolausmarkt (Rheindahlen) am 4. Dezember

    Weihnachtsmarkt (Rheydt) am 11. Dezember

    Das Thema Offenhalten von Verkaufsständen an Sonn- und Feiertagen wird in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, 24. Februar, und abschließend vom Rat am 2. März beraten.

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