Schlagwort: Flüchtlingseinrichtung

  • Zwei neue Not-Unterbringungen für jeweils 400 Flüchtlinge

    Zwei neue Not-Unterbringungen für jeweils 400 Flüchtlinge

    Im Nordpark geht in Kürze einer von zwei neuen Standorten an den Start:
    Stadt realisiert große und schnelle Lösung mit der Errichtung von modularen Leichtbauten.
    Krall’sche Wiese soll ab Mitte Dezember in Betrieb gehen.

    15-11-13-hockey-4555Noch bestimmen die Handwerker das Bild in der neuen Flüchtlingseinrichtung im Nordpark, in die schon bald die ersten Flüchtlinge aus den Zelten neben der Krahnendonkhalle in Neuwerk umziehen werden.

    Installateure und Elektriker legen letzte Hand an, draußen rollen die Teermaschinen zur Anlegung der Platzflächen.
    Die Einrichtung ist eine von zwei neuen Notunterkünften, welche die Stadt unter dem immensen Druck der hohen Flüchtlingszuweisungen innerhalb von nur zweieinhalb Monaten errichten ließ.

    Eine zweite Unterkunft gleicher Bauart entsteht derzeit auf der Krall’schen Wiese am Volksgarten.
    Während Letztere zukünftig von der Stadt betrieben wird, vermietet die Stadt die Einrichtung am Nordpark an das Land.

    15-11-13-hockey-4557Die Übergabe erfolgt am kommenden Montag (23. November), anschließend erfolgt die Einrichtung.
    „Die Flüchtlingssituation ist für die Stadt, wie auch für alle Kommunen, eine riesige Herausforderung. Vor diesem Hintergrund mussten wir schnellstens handeln und haben uns für den Kauf der beiden gebrauchten Anlagen in Modulbauweise entschieden“, erläutert Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

    „Wir sind froh, dass wir in der jetzigen Situation eine Qualität erreichen, die als Notunterkunft vertretbar ist“, so Beigeordneter Dr. Gert Fischer bei der Vorstellung der Notunterkunft am Nordpark, die – wie der Standort auf der Krall’schen Wiese – für die Unterbringung von insgesamt 400 Plätze vorgesehen ist und auf einem städtischen Grundstück von rund 8.000 Quadratmetern errichtet wird.

    „Weil die Stadt an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen ist, sahen wir uns zu dieser großen Lösung gezwungen, die gerade vor dem anstehenden Wintereinbruch wichtig und notwendig war“, so Dr. Fischer weiter.
    Die neuen Einrichtungen sind zwei gebrauchte Anlagen in Modulbauweise, die über zwei Bettenhäuser mit Zimmern für vier und acht Betten sowie ausreichenden Dusch- und Waschräumen, Hauswirtschaftsräumen und einer Hausmeisterloge verfügen. Vorgelagert ist eine separate 20 an 30 Meter große Halle mit Essensausgabe und Nebenräumen, die als Speiseraum und Sozialraum dient.

    15-11-13-hockey-4561Dass die beiden Anlagen in die für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vergleichbar kürzester Zeit errichtet werden konnten, ist der sogenannten „Zeltverordnung“ geschuldet, unter der diese Anlagen in Leichtbauweise fallen. Will heißen: Sie unterliegen nicht dem oftmals langwierigen Baugenehmigungsverfahren, wobei die Einhaltung der Brandschutzverordnung und Fluchtwege an oberster Stelle steht.

    Zur aktuellen Flüchtlingssituation in Mönchengladbach: Derzeit leben am Ort insgesamt 2.460 Flüchtlinge, darunter 478 Flüchtlinge des Landes. 270 davon sind momentan im ehemaligen TiN im Nordpark in unmittelbarer Nähe zur neuen Unterkunft untergebracht. Beide Einrichtungen werden vom Land als Einheit betrachtet. Die weiteren 208 Flüchtlinge des Landes wohnen aktuell noch in den Zelten in Neuwerk und sollen in Kürze in den Nordpark umziehen. Weitere 1.466 Flüchtlinge leben in städtischen Unterkünften und noch einmal 516 in den von ihnen selbst angemieteten Wohnungen. Die zweite neue Notunterkunft in Leichtbauweise auf der Krall’schen Wiese soll Mitte Dezember in Betrieb gehen. Hier sollen dann unter anderem jene 50 Flüchtlinge untergebracht werden, die derzeit noch in der Turnhalle einer ehemaligen Schule an der Wilhelm Strauß Straße leben. Und in die vor kurzem als weitere Flüchtlingsunterkunft hergerichtete ehemalige Schule Am Torfbend sind nun weitere 50 Flüchtlinge von der nun frei gewordenen Mehrzweckhalle in Wanlo eingezogen. (pmg

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  • Flüchtlingseinrichtung des Landes im ehemaligen JHQ wird wahrscheinlicher

    Flüchtlingseinrichtung des Landes im ehemaligen JHQ wird wahrscheinlicher

    Noch Ende diesen Jahres könnten die ersten hundert Flüchtlinge im JHQ untergebracht werden.
    Der Mietvertrag für eine Landeseinrichtung zwischen dem Land und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist seit Ende 2014 abgeschlossen, die Ausschreibungen für die Erschließungsmaßnahmen sind vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf den Weg gebracht und die ersten Bauanträge gestellt.
    Theoretisch könnten bis zu 1.400 Plätze in den vorhandenen Gebäuden im JHQ geschaffen werden. Konkret geplant und errichtet werden zunächst 800 Plätze sowie weitere 200 Plätze, die nur bei dringendem Bedarf belegt werden sollen. Im Gegenzug dazu werden die insgesamt 1.000 Plätze der Stadt auf die Aufnahmequote angerechnet. Dies führt zu einer wesentlichen Entlastung des städtischen Haushaltes.

    Das Thema Flüchtlingseinrichtung beschäftigte den Hauptausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch und den Rat später am 17. Juni.
    Folgt der Rat abschließend der Verwaltungsvorlage, dann erklärt die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation mit dem Land beim Betrieb und der Ausgestaltung der Flüchtlingseinrichtung als „Einrichtung neuen Typs“. Damit entsteht eine Mischform zu beiden in NRW bisher getrennt voneinander arbeitenden Einrichtungstypen: „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) und „Erstaufnahmeeinrichtung“ (EAE).
    Stimmt der Rat in der kommenden Woche zu, wird die Verwaltung beauftragt, bis zur dann folgenden Ratssitzung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Land zu verhandeln, eine Organisationsstruktur für die Erbringung der Leistungen durch die Stadt zu konzipieren, einen Zeitplan abzustimmen und in der nächsten Ratssitzung zur Beschlussfassung zu bringen.

    Das Land wäre Betreiber der Einrichtung neuen Typs und kümmert sich neben der Bewirtschaftung der Gebäude unter anderem um die Ernährung der Flüchtlinge und beispielsweise auch um soziale Dienste und Wachdienste. Ein zweiter Kooperationspartner wäre das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das in der Einrichtung eine Außenstelle unterhält.

    Die Stadt Mönchengladbach würde, sofern der Rat zustimmt, die mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern anfallenden hoheitlichen Aufgaben (Aufnahme, Registrierung, Meldewesen, etc.) übernehmen.
    Für die anfallenden Personal- und Sachkosten sagt das Land eine vollständige Erstattung zu.
    Die Kommunalaufsicht sieht mit Blick auf die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) keine Bedenken, dass die Stadt die Aufgaben übernimmt, vorausgesetzt, es kommt zu einer vollständigen Kostenerstattung ohne zeitliche Verzögerungen. (pmg)

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