Schlagwort: Fragestunde

  • Einwohnerfragestunde in der Bezirksvertretung Süd

    Einwohnerfragestunde in der Bezirksvertretung Süd

    Fragen und Anregungen können bis zum 10. Februar eingereicht werden.

    Die Bezirksvertretung Süd hat beschlossen, in der nächsten öffentlichen Sitzung am 2. März wieder eine Anregungs- und Fragestunde durchzuführen, bei der Politik und Verwaltung Rede und Antwort stehen. Frageberechtigt sind alle im Stadtbezirk Süd wohnenden Einwohner*innen.

    Die Bürger*innen werden gebeten, ihre Fragen oder Anregungen bis spätestens 10. Februar bei der Bezirksverwaltungsstelle schriftlich einzureichen. Das geht als Brief an:
    Stadtverwaltung, Bezirksverwaltungsstelle Süd, 41050 Mönchengladbach oder per Mail an Bezirksverwaltung-Sued@moenchengladbach.de.

    Frageberechtigt sind die Einwohner*innen des Stadtbezirkes. Zulässig sind alle Fragen und Anregungen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Süd fallen. Die Fragen müssen kurzgefasst sein.
    Sie dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.
    Zu jeder Anfrage besteht die Gelegenheit, das Thema selber kurz vorzutragen. Der Wortbeitrag ist dabei auf fünf Minuten beschränkt.
    Auf die Antworten von Politik und Verwaltung sind bis zu zwei Rückfragen möglich.
    Fragen, die in der Sitzung nicht sofort beantwortet werden können, werden schriftlich beantwortet. Alle Bürger*innen des Stadtbezirks Süd sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

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  • Stadtbezirk Ost: Einwohnerfragestunde am 31. Januar in der Sitzung der BV-Ost

    Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Ost hat beschlossen, in ihrer nächsten öffentlichen Sitzung am 31. Januar eine Fragestunde abzuhalten.
    Frageberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks.
    Sie können eine Frage und bis zu zwei Zusatzfragen stellen, die bis zum 21. Januar schriftlich an den Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost, Liebfrauenstraße 52, 41066 Mönchengladbach, zu richten sind.
    Zulässig sind nur Fragen aus dem Aufgabenbereich der Bezirksvertretung.
    Sie sollten kurz gefasst sein und dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.

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