Schlagwort: Führerschein

  • Führerscheinumtausch: Rosa und graue „Lappen“ haben bald ausgedient

    Führerscheinumtausch: Rosa und graue „Lappen“ haben bald ausgedient

    Langfristig müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Zunächst sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen.

    Eine Riesenaufgabe für die Führerscheinstellen des Landes: Deutschlandweit müssen in den nächsten Jahren rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Denn sie sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

    Der Gesetzgeber hat in einem Stufenplan geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer*innen ihren Führerschein umtauschen müssen. So sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden.

    Als erstes sollen alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das sind die rosa und grauen Papierexemplare. Zunächst betrifft dies rund 15.000 Bürger*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, falls sie noch keinen Kartenführerschein haben. Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 den alten „Lappen“ abgeben.

    Für die betroffenen Jahrgänge (1953 -58) stellt die Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten an der Rheinstraße ab dem 1. Juni ein zusätzliches Termin-Kontingent bereit. Diese Termine können online im Serviceportal der Stadt über die Dienstleistung Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein) oder telefonisch unter der Hotline (02161) 686 4510 gebucht werden.

    Wichtige Info: Es handelt sich dabei lediglich um einen Umtausch, bei dem die Fahrerlaubnis unverändert bestehen bleibt. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit grundsätzlich nicht verbunden. Wer vor 1953 geboren ist, kann sich mit dem Umtausch noch einige Jahre Zeit lassen. Und die Geburtsjahrgänge 1959 und jünger müssen den Umtausch zwischen 2023 und 2025 erledigt haben. Für Inhaber von Kartenführerscheinen, die von 1999 bis 2013 ausgegeben wurden, beginnt die Umtauschaktion erst 2025.

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  • Telefonieren beim Abbiegen – Verkehrsrowdy gestoppt

    Abbiegen-sicherAn der Kreuzung Korschenbroicher Straße/ Erzberger Straße fiel heute Morgen bei Kontrollen zur Bekämpfung von Abbiegeunfällen ein 36jähriger Düsseldorfer auf, als er mit seinem Kastenwagen nach rechts in die Erzberger Straße abbog, während er mit seinem Handy telefonierte.
    Nach wenigen Metern wurde er von einem Beamten der Verkehrsüberwachung gestoppt.
    Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen, da ihm dieser schon vor längere Zeit entzogen wurde. (mehr …)

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  • Punktereform kommt – Änderungen notwendig

    Reform noch längst nicht gescheitert

    ADACMünchen (ots) – Entgegen anderslautender Medienberichte ist die Punktereform noch längst nicht gescheitert. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar deutlich gemacht, dass er „geringen Änderungsbedarf“ sieht. Von einem Scheitern kann daher nicht die Rede sein. Der ADAC ist sehr zuversichtlich, dass die überfällige Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode gelingt und zum 1. Februar 2014 in Kraft treten kann.
    Für den Club ist dabei klar, dass noch einige Steine aus dem Weg
    geräumt werden müssen. Hauptstreitpunkt ist, ob im Interesse der Klarheit und Transparenz, statt einer Tilgungsfrist von zwei Jahren und einem Jahr Überliegefrist, eine einheitliche Tilgungsfrist von 2,5 Jahren ohne Zusatzfrist eingeführt wird. (mehr …)

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  • Neue Fahrerlaubnis-Verordnung: Alte Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden

    Neue Fahrerlaubnis-Verordnung: Alte Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden

    Zum 19. Januar 2013 tritt die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht.
    Danach wird die Gültigkeit der Führerscheine künftig auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument als solches, nicht aber die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Frist muss das Führerscheindokument umgetauscht werden.
    Im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen der letzten Tage weist das Ordnungsamt darauf hin, dass mit dem Umtausch des Führerscheins keine zusätzlichen Prüfungen oder verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen verbunden sind.
    Die mit einem Führerschein verbundenen Rechte bleiben somit erhalten. (mehr …)

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