Schlagwort: Gestaltungsanspruch

  • NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    Die Uneinigkeit in der Mitte-Rechts-Koalition in NRW bei der Abschaffung des § 219a StGB zeigt die Ohnmacht der Handelnden auf.

    In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde über die Abschaffung des § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) beraten.
    Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion ist unverändert: Sie setzen sich für eine Abschaffung der Vorschrift ein.

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