Schlagwort: Grundgesetz

  • „Weg mit der Schlinge um den Hals finanzschwacher Kommunen“Mönchengladbach schließt sich diesem Appell an.

    „Weg mit der Schlinge um den Hals finanzschwacher Kommunen“
    Mönchengladbach schließt sich diesem Appell an.

    Für neun Millionen Menschen, die bundesweit in 72 Kommunen mit großen Finanzproblemen leben, appelliert das in acht Bundesländern aktive parteiübergreifende „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“ an Deutschlands Spitzenpolitiker, die vom Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wieder herzustellen.

    Andernfalls werde unser gesamtes demokratisches System nachhaltig Schaden nehmen. Vorrangig sei die Bildung eines Altschuldenfonds, der die Länder mit Unterstützung des Bundes in die Lage versetze, die finanzschwachen Kommunen von der um ihren Hals hängenden Schlinge zur Aufnahme immer neuer Liquiditätskredite zu befreien, um wenigstens die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen zu erbringen.

    Sprecher des Aktionsbündnisses sind Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) aus Mülheim an der Ruhr, Dr. Bernhard Matheis (CDU) aus Pirmasens sowie die Finanzdezernenten Dr. Johannes Slawig (CDU) aus Wuppertal, Dieter Feid (SPD) aus Ludwigshafen mit ihren Kollegen Sven Wiertz (SPD) aus Remscheid und Jörg Stüdemann (SPD) aus Dortmund.

    Sie formulieren: „Dass wir in den Rathäusern und Kreisverwaltungen den Fuß weiterhin eisern auf der Sparbremse halten müssen, wissen unsere Kolleginnen  und Kollegen. Doch alleine packen wir es alle nicht. Vor allem ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass derjenige, der für unsere Schulden  mitverantwortlich ist, sie auch mit abträgt. Die kommunalen Schulden, die unsere Mitglieder auch in hundert Jahren nicht begleichen können, sind nämlich weitgehend nicht selbst gemacht, sondern die Folge von Bundes- und Landesgesetzen zu Lasten der Kommunen, mit denen unser Sozialstaat aufgebaut worden ist. Eine Zusicherung, den Kommunen eine Sicherheit bei möglichen Zinssteigerungen zu geben, ist keine Lösung. Damit werden sich unsere Bürgerinnen und Bürger nicht abspeisen lassen.“

    Die Stadt Mönchengladbach, ebenfalls aktiv im Aktionsbündnis, schließt sich diesem Appell an. Dazu Stadtkämmerer Bernd Kuckels: „Daher begrüßen wir, dass im Ergebnispapier der Groko-Sondierungen ausdrücklich erwähnt ist, dass im Sinne der Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch die Altschuldenproblematik von Kommunen mit hohen Kassenkrediten geprüft werden sollen“.

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  • NRW-Sperrklausel gescheitert: Verfassungsgericht kippt 2,5% Wahlhürde

    NRW-Sperrklausel gescheitert: Verfassungsgericht kippt 2,5% Wahlhürde

    Die Richter in Münster haben heute die im Juni 2016 von SPD, CDU und Grünen beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel als mit der Landesverfassung nicht vereinbar bewertet.

    Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die im Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gälten. Deshalb müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel nicht mehr gegeben.

    „Die Landtagsmehrheit hat aus den vorangegangenen Urteilen des Verfassungsgerichts nichts gelernt. Die Richter haben immer den Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten als Voraussetzung für eine Sperrklausel benannt. Diesen Nachweis konnten die Sperrklausel-Befürworter trotz aller Bemühungen auch diesmal nicht erbringen“, erklärt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser von der Initiative „Mehr Demokratie“
    . In der Verhandlung über die Klagen von acht Parteien habe der Rechtsvertreter von SPD, CDU und Grünen deshalb versucht, die Wahlrechtsgrundsätze selber infrage zu stellen. „Der Versuch, dabei das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen für NRW zu relativieren, ist heute aber krachend gescheitert“, stellt Trennheuser fest.

    Mehr Demokratie hatte von Beginn an vor der Wiedereinführung einer Kommunalwahl-Sperrklausel gewarnt. Jetzt fordert die Initiative, aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs endlich die richtigen Konsequenzen zu ziehen. „Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen“, erläutert Trennheuser.

    „…wir wussten es halt schon immer besser!“, so Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der PIRATEN im Organstreitverfahren. „Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg!“
    Allein die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte seinerzeit gegen das sogenannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz gestimmt.
    Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW, ergänzt: „Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten.“

    Aus der SPD-Landtagsfraktion war zu hören: „Wir bedauern sehr, dass der Verfassungsgerichtshof unser Gesetz nicht in der Form bestätigt hat, wie wir es uns gewünscht haben. Uns war bewusst, dass wir mit dem Versuch, die Sperrklausel direkt in die Landesverfassung aufzunehmen, verfassungsrechtliches Neuland betreten haben. Dass die Sperrklausel gerade für Stadträte und Kreistage nicht bestätigt wurde, ist höchst bedauerlich und schwer nachvollziehbar.

    SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieses Gesetz sorgfältig vorbereitet. Wir wollten nichts unversucht lassen, um die Funktionsfähigkeit unserer kommunalen Vertretungen weiterhin sicherzustellen. Das ist auch unser Verfassungsauftrag.

    Seit Aufhebung der Sperrklausel im Jahr 1999 hat die Zersplitterung der Räte von Wahl zu Wahl zugenommen. Wir gehen davon aus, dass dies bei den nächsten Kommunalwahlen weiter zunehmen und damit die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Stadträte und Kreistage weiter beeinträchtigen wird.
    Diese negative Entwicklung wird sich weiter fortsetzen“, erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

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  • Weltkindertag: „Kinderrechte müssen ins Grundgesetz“ CDU/CSU blockieren das Vorhaben

    Weltkindertag: „Kinderrechte müssen ins Grundgesetz“
    CDU/CSU blockieren das Vorhaben

    „Wir brauchen stärkere Kinderrechte. Ein wichtiger Schritt dafür wäre die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.“ Das fordert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel auch zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September. „Kinder haben eigene Rechte. Dazu gehören die Rechte auf Förderung, Bildung, Partizipation, kindgerechte Lebensverhältnisse und gewaltfreies Aufwachsen“, betont Yüksel, die das diesjährige Motto des Weltkindertages als Aufforderung an die Politik verstanden wissen will: „Kindern eine Stimme geben!“

    Die SPD will die Wahrnehmung der Rechte von Kindern weiterentwickeln. In der auslaufenden Legislaturperiode konnte es in einer entscheidenden Frage allerdings nicht zur Einigung kommen. „Die Union hat unsere Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz stets abgelehnt“, kritisiert Yüksel den Noch-Koalitionspartner.

    Ausdrücklich stimmt Yüksel der Position des Deutschen Kinderhilfswerks zu. Dieses fordert die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre und die Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich.

    Yüksel ist es besonders wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: „Der soziale Status der Eltern darf nicht mehr über den Bildungserfolg der Kinder entscheiden. Kostenlose Bildung von der Kita bis zur Uni und zur Meisterausbildung schafft Chancengleichheit, verbessert die Bildungs- und Integrationsmöglichkeiten und beugt Armut vor.“

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  • Parlamentarier mißbrauchen unser Grundgesetz

    Parlamentarier mißbrauchen unser Grundgesetz

    Sie sitzen im Bundeskabinett, tummeln sich auf der Regierungsbank, sind Teil des gewählten Parlamentes. Sie haben Ziele, diese Bundesrepublik zu gestalten, zu verändern, in ihrem ureigensten Sinn. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht.

    Mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann unser Grundgesetz geändert werden. Das ist eine bewußt gesetzte hohe Hürde durch die Väter der Republik. Sie verhindert, unseriöse Wünsche in Gesetze zu gießen, glaubte das Volk lange Zeit.
    Am vergangenen Donnerstag wurden wir eines Besseren belehrt: Um die Autobahnen endlich der privatwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, CDU/CSU arbeiten seit Jahren an einer solchen Möglichkeit, verknüpften dies beide Koalitionäre geschickt mit der Unterstützung verarmter Kommunen und stellten es aneinander gekoppelt zur Abstimmung. Als Finanzausgleich bezeichnet.
    Wie sollten die Damen und Herren Abgeordneten über solch repressive Maßnahme entscheiden, sie wählten das scheinbar kleinere Übel und stimmten dieser Grundgesetzänderung zu.
    Obwohl diese Lobbyistenaktion seitens der CDU selbstverständlich sofort strikt verneint wurde, ist es nur eine Frage der (kurzen) Zeit, bis die Veräußerung von Teilstrecken der Bundesautobahnen an Privatunternehmen beginnen wird. Zusätzlich freut sich der Bundesfinanzminister ganz gewiss über die zusätzliche Möglichkeit der Verschuldung unseres Stattes, ohne dies im Bundeshaushalt als Verschuldung werten zu müssen, eine Täuschung der Wähler.
    Das wissen auch unsere Mönchengladbacher Bundestagsabgeordneten Gülistan Yüksel (SPD) und Dr. Günter Krings (CDU). Yüksel hatte die Einsicht und Courage, dieser skandalösen Grundgesetzänderung ein Absage zu erteilen. Respekt Frau Yüksel.
    Ihre persönliche Erklärung hat sie veröffentlicht.

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  • Deutscher Bundestag ändert Grundgesetz auch zum Vorteil Mönchengladbachs?

    Es hört sich gut an: „Mönchengladbach und NRW profitieren von den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.
    Um Gelder an finanzschwache Kommunen zu geben, hätte es keiner derart umfassenden Grundgesetzänderung bedurft.

    Darum geht es: Der Finanzausgleich unter den Ländern wird künftig nicht mehr zwischen diesen eigenständig ausgehandelt. Der Bund wird im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung den Ausgleich direkt vornehmen.  Zuschläge für finanzschwache Länder und Abschläge für finanzstarke Länder sorgen für eine Umverteilung durch die Umsatzsteuer. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird in den Folgejahren weiter steigen.

    Dazu erklärt Dr. Günter Krings, MdB: „Von dieser Entlastung wird allein Nordrhein-Westfalen jährlich 1,43 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Die Entlastung je Einwohner beträgt damit ca. 80 Euro. Der Bund übernimmt mit dieser Neuregelung zugunsten der Länder mehr finanzielle Verantwortung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.
    Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds hat Mönchengladbach 26,4 Mio. Euro bereitgestellt bekommen und damit die Sanierung vieler Schulen vorantreiben können. Auch von der Aufstockung des Fonds wird Mönchengladbach erneut profitieren können.“

    Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder-Beziehungen eingefordert. Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:

    • höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden, verbesserte Kontrollrechte,
    • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung,
    • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.

    Nicht erwähnt wird durch Dr. Günter Krings die Fortbewegung unserer noch förderalistischen Gesellschaft hin zu einer zentralistisch regierten Bundesrepublik.
    Die neue Grundgesetzänderung lockert das kritisierte Kooperationsverbot, das 2006 mit der Föderalismusreform in die Verfassung kam. Der Bund hatte sich bei den Schulen finanziell herauszuhalten. Dies wurde korrigiert. Der Bund darf Finanzhilfen für wichtige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in benachteiligten Regionen geben.
    Die wichtigste Reform der schwarz-roten Koalition ist geschafft.

    Es bleibt zu hoffen, dass die befürchtete Hintertür für die Privatisierung oder Teilprivatisierung der Autobahnen geschlossen wurde. Die nächste Zeit wird zeigen, ob sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung nach Klarstellung im Grundgesetz durchsetzen konnten.

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  • Starkes Zeichen für ein buntes Mönchengladbach! –
    „Paragraph 175 war nie vereinbar mit dem Grundgesetz“

    SPD-Fraktion begrüßt zweiten Christopher Street Day (CSD)

    In einem Jahr ist viel passiert. 2015 haben Vertreter aller dem Rat zugehörigen demokratischen Parteien mit dem CSD-Verein vereinbart, gemeinsam den Dialog zu stärken und etwas für die LSBT-Community (LSBT = Lesbisch, Schwul, Bisexuell und Transgender) in Mönchengladbach zu bewegen.

    „In mehreren Gesprächen hat sich im Verlauf des letzten Jahres herauskristallisiert, dass wir in Mönchengladbach gerade auf ältere Menschen, die schwul, lesbisch, bisexuell oder transgender sind, achten müssen. Welche Angebote gibt es in der Stadt? Wie geht die Altenhilfe mit dieser Gruppe um? Wie werden Pflege- und Betreuungskräfte geschult? Insgesamt mangelt es in der Stadt an einer deutlich erkennbaren Szene. Während andere Großstädte von der bunten Vielfalt profitieren, gibt es in Mönchengladbach kaum Freizeit- oder Kulturangebote. Die Vereine und Initiativen, die es bereits gibt, sind meist der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. Der CSD soll daher auch dazu beitragen, Menschen zu vernetzen und ein öffentliches Bewusstsein zu stärken“, sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion Felix Heinrichs.

    „Dass wir in Mönchengladbach auch zukünftig für Akzeptanz und Gleichberechtigung kämpfen müssen, zeigt nicht zuletzt die aktuelle Debatte um die Rehabilitation der so genannten ‚175er‘. Die von Bundesjustizminister Heiko Maas angestoßene Entscheidung über die Rehabilitation homosexueller Menschen, die nach Paragraph 175 StGB verurteilt worden sind, ist vor allem ein Ausdruck des Respekts und eine Entschuldigung des Staates bei den über 50.000 Betroffenen. Der Paragraph 175 war nie vereinbar mit dem Grundgesetz, und daher ist es richtig und notwendig, Unrecht anzuerkennen und den Menschen wieder ein Gesicht zu geben. Wer das nicht versteht, zeigt eine ignorante Geisteshaltung. Aus der gleichen Ecke kommen auch die Bedenken gegen die Öffnung der Ehe und die weitere Gleichstellung homosexueller Menschen in unserer Gesellschaft. Die SPD Mönchengladbach setzt sich für ein Miteinander aller Menschen ein und begrüßt es sehr, dass der CSD-Verein der Community endlich eine Stimme gegeben hat“, so Heinrichs.

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