Schlagwort: Heiligabend

  • Die lebende Krippe – zum 4. Advent-Sonntag

    Die lebende Krippe – zum 4. Advent-Sonntag

    Die  Tradition hatte sich bewährt. Weihnachtszeit war Krippenzeit. Nicht nur Lichterglanz-Folklore, in deren Glanz man sich sonnt. Nicht nur gefühlsselige Momente und Wochen kollektiver Ergriffenheit. Auf dem Marktplatz der Vorstadt-Gemeinde hatte die Krippe seit Jahren ihren angestammten Platz, inmitten von Marktständen und vorweihnachtlich hektischer Betriebsamkeit.

    Keine Krippe mit angestaubten Figuren, die das Jahr über ein Keller-Dasein fristeten, sondern eine lebende Krippe. Leibhaftige Personen, ehren- und weniger ehrenwerte Bürger der Stadt verwandelten sich in Maria und Josef, in Hirten und Sterndeuter. Ochs und Esel zogen vom Stadtrand auf den Marktplatz um. Ein Schäfer, hauptberuflich bei der städtischen Müllabfuhr beschäftigt, stellte einige Schafe zur Verfügung. Die wichtigste Person musste Jahr für Jahr neu bestimmt werden. Ein neugeborenes Kind konnte nur einmal als Kind in der Krippe liegen. Daher musste sich zur rechten Zeit männlicher Nachwuchs einstellen, der die verantwortungsvolle Rolle des Krippenkindes übernehmen konnte.

    Bisher hatte sich das als unproblematisch erwiesen. Aber in diesem Jahr schienen werdende Eltern bzw. gebärwillige Mütter nicht bedacht zu haben, dass eine Niederkunft kurz vor Weihnachten ins Krippen-Konzept der Stadt passen und den Krippenkind-Bedarf auf dem Marktplatz sichern musste. Woher ein Kind nehmen, wenn kein Kind geboren worden war? Es lag keines griffbereit im Schnäppchenregal. Pressevertreter entwarfen leserwirksame Schlagzeilen für den Fall des Falles, der nicht eintreten durfte. Wie konnte geschehen, was nicht zu geschehen hatte? Welche Fehlplanung war für ein mögliches Dilemma verantwortlich? Die Zeiten himmlischer Ruh waren vorbei.

    Eine Woche vor Heiligabend sickerte die Nachricht durch, ein junges Paar, das auf der Fluchtroute aus einem fernen Land in dieser Stadt gestrandet war, habe unterwegs die Geburt seines Sohnes erlebt. Zwei junge Menschen, auf dem Weg vom Heimatland nach Niemandsland, waren Eltern geworden, ohne zu wissen, wohin sie und ihr Kind gehörten und wo sie mit ihm ankommen würden.

    Auch den sich zuständig fühlenden städtischen Krippen-Planern kam die Nachricht, die sie für ein Gerücht hielten, zu Ohren. Sie konstatierten, dass der Neuankömmling ein Junge, aber kein amtlicher Bürger der Stadt war. An eine Krippe mit einem namenlosen, heimatlosen, nicht ortsansässigen Kind dachten höchstens realitätsferne Traumdeuter. Tradition blieb Tradition. Migranten, die in jenen Tagen in Wellen das Land überspülten, wollte man nicht abweisen; es musste eine Bleibe für sie gefunden werden. Aber ein Kind, dessen Zugehörigkeit und Identität erst noch zu klären war, kam als Krippenkind nicht in Betracht. Nach welcher Ausrede hätte man gesucht, wenn  Gäste aus Nachbar-Gemeinden erfuhren, dass ihnen ein Krippenkind untergeschoben wurde, das nicht in diese Stadt gehörte?

    Die Zeit drängte. Erste Besucher interessierten sich für das über die Stadt hinaus bekannte Ereignis. Eine lebende Krippe ohne Kind war  nicht zumutbar. Die Glaubwürdigkeit der Stadt, der Stadtväter und Stadtmütter stand auf dem Spiel. Was sich zur Bedrohung auszu-wachsen drohte, musste verhindert werden. Selbst wenn man alles falsch machte, was falsch zu machen war – ein neugeborenes Kind musste gefunden werden. Man war nicht nur der Wahrheit, sondern auch dem Ansehen der Stadt verpflichtet.

    Am Heiligen Abend, als die Glocken die Botschaft „Ein Kind ist uns geboren“ über den Dächern der Häuser verkündeten, strahlte ein Neugeborener in eine ihm fremde Welt, die ihn  nicht willkommen geheißen hatte, obwohl sie ihn erwartete. Alle, die sich verantwortlich fühlten; alle, die zwischen Abwehr und Fürsprache, zwischen Aufbruch und Verunsicherung geschwankt und mit Erschütterungen des eigenen Lebens zu tun hatten, waren stolz, gewohnte Planungs- und Gehwege verlassen zu haben. Für Flüchtiges und Flüchtende, für Geflüchtete und Angekommene, für Menschen ohne sichere Zukunft, die dennoch ein Recht auf Leben hatten, gab es Herberge in der Stadt, anders als damals in Bethlehem.

    Die Glocken trugen die Nachricht hinaus von der lebenden, am Leben orientierten Krippe. Ein unverhoffter göttlicher Lichtstrahl fiel in die von Menschen gestaltete  kleine Welt, in der sich bisher Unvereinbares miteinander versöhnt hatte.

    (Aus: Peter Josef Dickers, Du lieber Himmel – Nicht ganz alltägliche Geschichten)

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  • ver.di fordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Geschäftsöffnungen an Heiligabend

    ver.di fordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Geschäftsöffnungen an Heiligabend

    Obwohl der Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt dürfen Einzelhandelsgeschäfte in Nordrhein-Westfalen unter ganz bestimmten Voraussetzungen öffnen und auch nur bestimmte Waren anbieten.

    ver.di hat nun in einem Schreiben an die Einzelhandelsgeschäfte und an die Ordnungsbehörden auf die genaue Gesetzeslage hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass bei Zuwiderhandlungen Unterlassungsverfügungen verlangt und gegebenenfalls auch Klagen erwogen werden.

    Der ver.di Bezirksgeschäftsführer Dominik Kofent erklärt: „Seit elf Jahren müssen die Beschäftigten im Einzelhandel ohnehin arbeiten, weil der Heiligabend auf einen ganz normalen Werktag im Handel fällt. Nun hätten die Beschäftigten endlich mal die Chance den Heiligabend mit ihrer Familie zu verbringen. Um deutlich zu machen, dass für diejenigen Geschäfte, die trotzdem öffnen wollen, ganz klare Bedingungen vorgegeben sind, haben wir in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass ausschließlich Geschäfte geöffnet werden dürfen, die bezogen auf die Verkaufsfläche überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten und auch nur Lebens- und Genussmittel verkauft werden dürfen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzestext in Verbindung mit dem vor Gesetzesverabschiedung erstellten Bericht aus dem Landtag über den Sinn und Zweck des Gesetzes.

    Wir gehen daher davon aus, dass die Einzelhandelsgeschäfte, die eine Öffnung am 24. Dezember planen, ausschließlich Lebens- und Genussmittel verkaufen. Anderenfalls erwarten wir von den Ordnungsbehörden, dass sie die Vorgaben überwachen und bei Zuwiderhandlungen einschreiten.“

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  • Die Stadtbibliothek ist an Weihnachten und dem Jahreswechsel „digital“ geöffnet

    Die Stadtbibliothek ist an Weihnachten und dem Jahreswechsel „digital“ geöffnet

    Die Stadtbibliothek mit allen Zweigstellen ist von Heiligabend bis einschließlich Montag, den 28. Dezember sowie an Silvester, Neujahr und am ersten Januarwochenende geschlossen, „digital“ bleibt sie aber geöffnet.

    Einfach unter www.stadtbibliothek-mg.de oder www.facebook.com/stadtbibliothek.mg vorbeisurfen.

    An der Außen-Rückgabe der Zentralbibliothek können Medien aber rund um die Uhr verlängert oder zurückgegeben werden, auch an den Feiertagen.
    Am 29. und 30. Dezember sind die Zentralbibliothek und die Stadtteilbibliothek Rheydt geöffnet.
    Die Schul- und Stadtteilbibliotheken in Rheindahlen und Giesenkirchen öffnen wieder ab Dienstag, den 5. Januar. Details zu Standorten und Öffnungszeiten unter www.stadtbibliothek-mg.de

    Um die Feiertage für (Ent)Spannung zu nutzen, kann man sich in der Bibliothek mit Büchern zum Lesen und Hören, Musik, Filmen, Computer- und Konsolenspielen eindecken. Wer das angesichts der Weihnachtsvorbereitungen nicht schafft, kann ein spannendes Buch oder fesselndes Hörbuch auch in der onLeihe der Stadtbibliothek schnell und einfach per Download ausleihen. Rund um die Uhr, sogar an Feiertagen und von unterwegs. Und dann heißt es nur noch genießen – auch auf eReadern, mp3-Playern, Tablets – wie dem iPad – und Smartphones.

    Und mit dem speziellen Weihnachts-Buttons sind Weihnachtsgeschichten, Basteltipps und Kochbücher für das festliche Menü nur einen Klick weit entfernt! Einfach den onLeihe-Button auf www.stadtbibliothek-mg.de klicken und in Themenbereichen stöbern oder gezielt suchen. Zum Ausleihen per Download braucht man dann nur noch eins: einen gültigen Bibliotheksausweis.

    Mit dem iPhone mal eben unterwegs ein Hörbuch in der Bibliothek ausleihen und genießen? Seit neuestem geht das dank der Streaming-Funktion noch schneller und einfacher.
    Details unter www.stadtbibliothek-mg.de, bei Facebook, im Blog oder beim Team der Stadtbibliothek.
    Für Fragen und Tipps ist die Bibliothek persönlich, telefonisch – 02161/25-6345 – oder per E-Mail –
    service-bibliothek@moenchengladbach.de erreichbar.

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