Schlagwort: Hendrik Wüst

  • Aktion „Um 22 Uhr muss Schluss sein“

    Aktion „Um 22 Uhr muss Schluss sein“

    Bürger gegen Fluglärm e.V.
    Kaarster gegen Fluglärm e.V.
    Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V. und Arbeitsgemeinschaft „Leben in Lohausen“
    Siedlergemeinschaft Düsseldorf Nord
    Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“
    Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm

    Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Nachtflüge in Düsseldorf. Im vergangenen Jahr starteten bzw. landeten 11.673 Maschinen nach 22 Uhr, in den Sommermonaten waren es alleine 7.326. Es deutet alles darauf hin, dass in diesem Jahr neue Rekorde aufgestellt werden, zumal bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 4.448 Flüge nach 22 Uhr zu verzeichnen sind.

    Vor diesem Hintergrund und der andauernden Untätigkeit des zuständigen Verkehrsministers werden die oben bezeichneten Initiativen gegen Fluglärm die Bevölkerung aufrufen, sich der Forderung „Um 22 Uhr muss Schluss sein!“ anzuschließen. „Wir erwarten von Verkehrsminister Hendrik Wüst, dass er die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf ändert und ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr verhängt,“ so der Vorsitzende der Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“ Frederick Skupin.

    Die Initiatoren der Initiativen rund um den Flughafen Düsseldorf,  weisen darauf hin, dass das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung enthalte, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist (§ 29b). „Wir werden in den nächsten Wochen die Bevölkerung in MG-Ost bei Infoständen und Hausbesuchen aufrufen, diese Forderung zu unterstützen. Dazu werden Postkarten und Unterschriftenlisten eingesetzt, die nach Ende der Kampagne dem Minister übergeben werden sollen, erklärt Hajo Siemes, Sprecher der Initiative in Mönchengladbach.

    Die Praxis der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass die bestehende Betriebsgenehmigung keinen wirksamen Schutz der Anwohner vor Fluglärm in den Nachtstunden bietet. In einem Brief an Verkehrsminister Hendrik Wüst legen die Initiativen gegen Fluglärm dar, dass in der Stunde von 22 Uhr bis 23 Uhr die Anwohner in der jeweiligen Flugrichtung mehr Flügen ausgesetzt sind, als in jeder anderen Stunde des Tages (s. Anlage).

    Seit der Betriebsgenehmigung von 2005 ist die Zahl der Flugbewegungen nach 22 Uhr rapide angestiegen. Betrug deren Zahl z.B. im Juni 2005 noch durchschnittlich 25,2 pro Nacht, so ist die Frequenz auf 45,4 (Juni 2016), d.h. um 20 Flüge pro Nacht angestiegen.

    Das bedeutet für die Menschen, die in der Einflugschneise leben, 45mal pro Nacht Störung ihrer Ruhe, des Schlafes, Beeinträchtigung ihrer Gesundheit, Störung der Entwicklung der Kinder und psychischen Stress. Die negativen Auswirkungen nächtlicher Ruhestörung sind seit langem wissenschaftlich erforscht. Der Gesetzgeber und die Ordnungsbehörden haben beim Straßenverkehr oder bei Veranstaltungen nach 22 Uhr eine Lärmminderung verordnet – nicht so bei Fluglärm. „Die von Nachtflügen betroffenen Menschen sind dem Lärm schutzlos ausgeliefert. Deshalb ist es an der Zeit, dass der verantwortliche Minister handelt und dem nächtlichen Flugverkehr klare Grenzen setzt“, so der Sprecher der Initiative, Hajo Siemes abschließend.

    Anlage: Brief an Verkehrsminister Hendrik Wüst

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  • „Ausnahmsweise“ bedeutet: 789 Spätlander zwischen 23 und 0 Uhr –Verkehrsminister Hendrik Wüst: Luftverkehr anerkanntermaßen verspätungsanfällig.

    „Ausnahmsweise“ bedeutet: 789 Spätlander zwischen 23 und 0 Uhr –
    Verkehrsminister Hendrik Wüst: Luftverkehr anerkanntermaßen verspätungsanfällig.

    „Die Verspätungssituation am Düsseldorfer Flughafen wird immer katastrophaler.
    Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zeigt, dass es in den Monaten Mai, Juni und Juli 65 Nachtstarts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gab, obwohl in dieser Zeit keine Starts mehr erlaubt sind.

    In diesen drei Monaten haben 789 Spätlander zwischen 23 und 0 Uhr von der großzügigen Regelung Gebrauch gemacht, ´ausnahmsweise` landen zu dürfen. 16 Flieger durften sogar zwischen Mitternacht und 5 Uhr in der Frühe landen, obwohl in dieser Zeit eigentlich gar kein Flugverkehr mehr stattfinden sollte.

    Als Gründe für die drastische Verspätungssituation gibt die Landesregierung Sommergewitter, Verkehrszunahme, technische Defekte und Personalengpässe an. Angeblich alles Gründe, die sich einer unmittelbaren Einflussnahme durch den Flughafen Düsseldorf entziehen.

    Damit verkennt die Landesregierung, dass die Verspätungen vielfach Folge einer zu engen Umlaufplanung sind, die keine Reserven für unvorhergesehene Ereignisse enthalten.

    Verkehrsminister Hendrik Wüst stellt die unerträgliche Verspätungssituation als unabänderlich, weil von der Betriebsgenehmigung gedeckt dar. Er hat aber durchaus Eingriffsmöglichkeiten. Am deutlich größeren Frankfurter Flughafen werden die Nachtflugbeschränkungen wesentlich strikter eingehalten. Außerdem kann er den Antrag auf Kapazitätserweiterung am Düsseldorfer Flughafen versagen.

    Denn wenn der Flughafen noch nicht einmal die derzeitige Kapazität von 45 Flugbewegungen pro Stunde bewältigen kann, dann darf man ihm auch nicht die mit der geplanten Kapazitätserweiterung beantragten 60 Flüge pro Stunde genehmigen

    Die sogenannte ´Homebase-Carrier-Regelung` am Flughafen Düsseldorf ist missbrauchsanfällig. Durch diese Regelung erhalten alle Flugzeuge von Luftfahrtunternehmen mit einem Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf die Erlaubnis, ohne Sondergenehmigung bis 24 Uhr und ab 5 Uhr in Düsseldorf zu landen. Die Homebase-Carrier-Fluggesellschaften entziehen sich damit jeglicher Kontrolle. Diese Regelung treibt den Anteil der Verspätungen weiter hoch, nicht zuletzt weil die Flüge der Homebase-Carrier den größten Teil des Verkehrsaufkommens ausmachen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob diese Flugzeuge tatsächlich nachts gewartet werden.

    Auch die sogenannte ´Off-Block-Regelung`, nach der Flugzeuge noch ohne Ausnahmegenehmigung starten dürfen, wenn sie vor 21.50 Uhr ihre Parkposition zum Zweck des Starts verlassen haben, ist missbrauchsanfällig. Im Extremfall, zum Beispiel bei der Enteisung des Flugzeuges, führt dies dazu, dass der Start erst weit nach 22 Uhr erfolgt.

    Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sie die lediglich stichprobenartigen Kontrollen bei der Off-Block-Regelung per Sichtkontakt seitens der Luftaufsicht für ausreichend hält. Das zeigt, dass offensichtlich eine scharfe Überwachung der Nachtflugregelung nicht erwünscht ist.“

    Lesen sie hier zusätzlich die Antwort der Landesregierung zu „Off-Block“- und „Homebase-Carrier“-Regelung am Düsseldorfer Flughafen

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