Schlagwort: HSP-Maßnahmen

  • Bezirksregierung genehmigt Haushaltssanierungsplan 2020

    Bezirksregierung genehmigt Haushaltssanierungsplan 2020

    Die Bezirksregierung hat die Fortschreibung des Mönchengladbachers Haushaltssanierungsplans (HSP) für das Jahr 2020 genehmigt.

    Der darin dargestellte Haushaltsausgleich wird im Jahr 2020 in der Planung mit einem Überschuss von rund 8,7 Millionen Euro dargestellt.
    Im Finanzplanungszeitraum, der zwei Jahre über den Stärkungspaktzeitraum hinausgeht, werden Überschüsse zwischen rund 1,4 Millionen Euro (2021), 1,5 Millionen Euro (2022) und 6,7 Millionen Euro (2023) eingeplant. „Sollte sich dies realisieren, kann die Stadt ihr Eigenkapital mit diesen Beiträgen wieder verstärken“, so Regierungspräsidentin Brigitta Radermacher in der HSP-Genehmigung an Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners. „Insgesamt gehe ich bei der Stadt Mönchengladbach von einer weitgehenden Zielerreichung bei der Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahmen bis zum Ende des Stärkungspaktes aus“, heißt es weiter in der Genehmigung. „Ich freue mich über die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2020. Das ist erneut eine gute Bestätigung unseres langjährigen Konsolidierungskurses, der unabdingbar die Grundlage für die ausgeglichenen Haushalte seit 2018 darstellt“, betont Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

    „Die nun vorliegende Genehmigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt schon ab, dass die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Folgen für den Haushalt bei zahlreichen am Stärkungspakt beteiligten Kommunen, so auch in Mönchengladbach, einen Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2020 mindestens erheblich gefährden und mit hoher Wahrscheinlichkeit unmöglich erscheinen lässt“, betont Stadtkämmerer Michael Heck. Regierungspräsidentin Brigitta Radermacher dazu: „Von daher steht nicht nur die Stadt Mönchengladbach, sondern die gesamte kommunale Landschaft ebenso wie Land und Bund vor völlig neuen Herausforderungen. Es wäre fatal, wenn die über die Jahre erreichten Konsolidierungserfolge der Stadt Mönchengladbach nun von den Auswirkungen der Krise unterlaufen würden. Daher wird auf Landesebene bereits an pragmatischen und zielführenden Regelungen im Umgang mit diesen Auswirkungen gearbeitet“.

    Zum Hintergrund: Die Stadt ist dem Stärkungspakt per Ratsbeschluss im Jahr 2012 beigetreten, um die Konsolidierungshilfen des Landes zu erhalten. Das erklärte „Klassenziel“, ab 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, wurde erreicht. Auch der bereits von der Bezirksregierung genehmigte Doppelhaushalt 2019/2020 ist ausgeglichen. Bis 2018 erhielt die Stadt aus dem Stärkungspakt jährliche Hilfen in Höhe von 40,6 Millionen Euro, in 2019 sank die Konsolidierungshilfe auf 27,1 Millionen Euro und in 2020 auf 13,6 Millionen Euro. In 2021 erhält die Stadt erstmals keine Konsolidierungshilfen des Landes mehr und muss den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft stemmen.

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  • Mönchengladbachs Kämmerer stellt im Entwurf einen ausgeglichenen Haushalt auf

    Mönchengladbachs Kämmerer stellt im Entwurf einen ausgeglichenen Haushalt auf

    Der Stadt Mönchengladbach ist es gelungen nach 2018 zum zweiten Mal einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Zur Verstetigung eines nachhaltig wirkenden Haushaltsausgleichs und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt dürfen die Konsolidierungsanstrengungen in den nächsten Jahren nicht nachlassen.

    „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“- Mit diesen Worten leitet Kämmerer Michael Heck seine Etatrede zum Doppelhaushalt 2019 und 2020″ in der heutigen Ratssitzung (11. Oktober) ein. Nachdem der Rat der Stadt Mönchengladbach im Jahr 1993 letztmalig einen genehmigten Haushalt beschließen konnte, folgten fast zwei Jahrzehnte ohne Haushaltsgenehmigungen im Nothaushaltsrecht. Hohe jährliche Defizite, ein zwischenzeitlich auf rund 1,3 Milliarden Euro angewachsener Schuldenberg sowie eine durch fehlende Finanzressourcen nur noch in sehr begrenztem Umfang vorhandene, operative Handlungsfähigkeit führten zur Prägung des Begriffs „Vergeblichkeitsfalle“. Nach der Aufnahme in den Stärkungspakt Stadtfinanzen im Jahr 2012 gelingt es nun nach 2018 auch im Doppelhauhalt 2019/2020 für die Jahre 2019 bis 2023 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

    Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 weist bei einem Haushaltsvolumen von jeweils mehr als einer Milliarde Euro für 2019 ein positives Jahresergebnis von rund einer Million Euro und für 2020 einen Überschuss von rund fünf Millionen Euro aus.

    Anteil am Gelingen haben zum einen die eigene Konsolidierung von 233 HSP-Maßnahmen mit einem Einsparpotenzial von insgesamt rund 403,5 Millionen Euro, wovon bereits 171 dieser Maßnahmen mit einer Konsolidierung bis 2021 von rd. 311,1 Millionen Euro umgesetzt sind, sowie die Stärkungspakthilfen des Landes von insgesamt 269,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2020. Maßgeblich beigetragen haben aber auch die gute Konjunktur- und Beschäftigungslage, steigende Steuereinahmen und weiterhin zu erwartende niedrige Zinsen.

    Mit dem eingebrachten Doppelhaushalt werden die Altschulden weiter abgebaut werden können – die Gesamtverschuldung aus Liquiditäts- und Investitionskrediten soll im Jahr 2021 erstmals wieder unter die eine Milliarde-Grenze sinken. Kämmerer Heck fordert neben den eigenen Sparanstrengungen auch ein geändertes Verständnis von Konnexität zwischen Bund, Land und Kommunen ein: „In der Vergangenheit wurden die Kommunen im Wettkampf um die Verteilung der finanziellen Ressourcen als letztes Glied in der Kette leider zu oft nur unzureichend berücksichtigt. Dies darf sich in der Zukunft nicht fortsetzen. Um die strategischen Zielsetzungen der Stadt Mönchengladbach nicht zu gefährden, muss die Einhaltung des Konnexitätsprinzips mit Nachdruck eingefordert werden.“ Außerdem fordert er wegen des hohen Zinsänderungsrisikos schnelle und nachhaltige Lösungen zur kommunalen Verschuldungsproblematik von Bund und Land. Für Mönchengladbach würde ein Zinsanstieg von 0,5 Prozentpunkten einen jährlichen Mehraufwand von 3,6 Millionen Euro bedeuten.

    Nach Auffassung des Kämmerers überwiegen gegenüber dem höheren Abweichungsrisiko für das Haushaltsjahr 2020 die Chancen, die sich mit einer Planungssicherheit aus einer Haushaltsgenehmigung für rund 18 Monate ergeben. In den beiden Jahren sollen unter anderem gezielte Investitionen als Grundlage für Wachstum in Qualität im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie mg+ (an)finanziert werden, wie die Fortführung des Innenstadtkonzeptes Soziale Stadt Rheydt, das Innenstadtkonzept Alt-Mönchengladbach, der Marktplatz und Ortskern Rheindahlen, die Weiterentwicklung der „Maria-Hilf-Terrassen“, Radwegemaßnahmen und der Einstieg in die digitale Transformation. Außerdem stehen Finanzmittel für Brückensanierungen, die Fortführung des Kita-Ausbauprogramms, Sanierung von Sportstätten und Turnhallen und Maßnahmen, die aus den Förderprogrammen „Gute Schule 2020“, Kommunalinvestitionsförderprogramm Teil I und II finanziert werden zur Verfügung.

    „Das Setzen der Segel, nicht die Richtung des Windes bestimmt, welchen Weg wir einschlagen.“ Kämmerer Michael Heck appelliert in seiner Etatrede an den Rat, sich mit „wirtschaftlichem Augenmaß, Vernunft, Geduld und Mut zu Entscheidungen auf die Reise des Doppelhaushaltes 2019 und 2020“ zu begeben, denn „die im Stärkungspakt gesetzlich definierten Zielvorgaben des Haushaltsausgleichs und Schuldenabbaus sowie die sich aus der Stadtentwicklungsstrategie mg+ für die Zukunft unserer Stadt ableitenden strategischen Zielsetzungen sind während dieser Reise unsere gemeinsame Verpflichtung.“

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