In der heutigen Sondersitzung des Verwaltungsrates der mags setzten die Koalitionäre der CDU/SPD-Mehrheit ihren Antrag mit ihrer Stimmenmehrheit durch und beauftragten den mags-Vorstand, frühestmöglich verschiedene Varianten für die Kalkulation der Müllgebühren des kommenden Jahres den politischen Beratungen zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls bitten CDU und SPD den Vorstand, rechtssichere Lösungsansätze zu erarbeiten, mit denen eine überschießende Volumenbelastung insbesondere von Haushalten mit ungerader Personenzahl vermieden werden kann.
Der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Dr. Hans Peter Schlegelmilch: „Ein faires und leistungsstarkes Entsorgungsangebot für Mönchengladbach hat oberste Priorität. Das Ziel von CDU und SPD ist ein gerechtes und rechtssicheres Gebührensystem, das eine ausgewogene Berücksichtigung aller Haushalte garantiert.“
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Felix Heinrichs, ergänzt: „Die neue Abfalllogistik führt derzeit insbesondere bei Haushalten mit ungerader Personenzahl noch perspektivisch zu einer ungerechten Mehrbelastung. Hierfür benötigen wir Lösungsansätze, die von der mags geprüft und vorgestellt werden sollen. Die Berechnung und individuelle Belastung mit kalkulatorischem Luftvolumen muss ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich darauf achten, dass die in Betracht kommenden Lösungen im Einklang mit dem Gebührenrecht stehen.“
Dr. Gerd Brenner argumentierte für die Bündnis/Grünen:
„Kern des Problems: 20/15-Liter-Vorschrift
Diese Zwangsvolumen-Regelung der neuen Satzung war aus unserer fachpolitischen Sicht von Anfang an nicht haltbar.
- Erstens ist sie keineswegs gängige Praxis in Deutschland. In der überwiegenden Anzahl deutscher Kommunen gibt es diese Regelung nicht. Viele Kommunen mit einem Zähl- oder Wiegesystem können auf Zwangsvolumina ganz verzichten. In anderen Städten liegen die Liter-Vorgaben deutlich niedriger (à Hannover, Bonn, Göttingen usw.).
- Zweitens ist diese Zwangsvolumen-Regelung juristisch fragwürdig. Nach unserer Auffassung ist sie mit einschlägigen Landes-/Bundesgesetzen nicht vereinbar. Das gesetzlich vorrangige Gebot der Müllvermeidung wird praktisch ausgehebelt. Eine kommunalaufsichtliche Prüfung durch die Bezirksregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen.
Ebenso haben viele Bürger zu Recht deutlich gemacht, warum sie die bemerkenswerte Höhe des Zwangsvolumens ablehnen: Sie bezeichnen es als Nötigung, die jahrelange Praxis der Müllvermeidung und Mülltrennung aufzugeben. Ich möchte wieder einen Bürger zitieren. Eugen Grysczyk schreibt in seiner ausführlichen Stellungnahme: „Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 LabfG sollen mit dem Gebührenmaßstab wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden. […] Dieses ist mit dem Einführen der übergroßen Müllgefäße nicht der Fall.“
Die Bürger sind also der gleichen Meinung wie umweltbewusste Fachpolitiker in Bund und Land und auch der Gesetzgeber. Sie haben damit gewichtige Verbündete gegen wesentliche Bestimmungen der neuen Abfallsatzung auf ihrer Seite.
Sie haben erkannt, dass Ihnen das Zwangsvolumen in großen Tonnen Probleme bereitet, besonders im Hinblick auf Familien. Deshalb wollen Sie das Luftvolumen, das sich für Familien ergibt, kostenfrei stellen.
Diese finanzielle Hilfe für Familien würden wir prinzipiell mittragen. Sie löst aber die Grundprobleme nicht:
Erstens müssten Sie die Kostenfreistellung des Luftvolumens allen Bürgern gewähren, sonst bekommen Sie rechtliche Probleme.
Zweitens: Sie sind sich wohl in Klaren darüber, dass eine Gebührensenkung an der einen Stelle eine Gebührenerhöhung an anderer Stelle bedeutet. Ihr Versprechen der allgemeinen Gebührensenkung könnte damit aus der Welt sein.
Drittens löst eine solche Maßnahme das Grundproblem nicht, dass die Tonnenvolumina für alle Bürger viel zu hoch angesetzt sind.
Und viertens löst das die praktischen Probleme nicht, die überzogene Tonnengrößen für die Bürger mit sich bringen. Folgende Fragen wurden von Bürgern z.B. immer wieder gestellt:
Wo bekomme ich die größeren Stellflächen für die großen Tonnen her?
Die neuen Tonnen kann man nicht mehr am ausgestreckten Arm die Kellertreppe hochtragen. Man muss sie sich vor die Brust packen. Wie soll ich das bei einer so großen und schweren Tonne schaffen?
Mein Fazit: Jede sinnvolle soziale Maßnahme, mit der Sie die Abfallsatzung etwas reparieren wollen, tragen wir mit. Aber aus umweltpolitischer Sicht bleibt ein entscheidender Kritikpunkt: Mit der neuen Satzung verfehlen Sie das Ziel der Müllvermeidung. Das wiederum führt zu übergroßen Mülltonnen mit all den Folgeproblemen, für die Sie keine überzeugenden praktischen Lösungen anbieten können.“
Den kpl. Redetext gibt es hier.
Anmerkung MG-heute: Die Arbeiten an der neuen Satzung sind noch nicht beendet, der mags-Vorstand wird weitere Vorschläge vorlegen, die Politik wird schnellstmöglich final entscheiden.
