Schlagwort: Mehr Demokratie

  • Kleine Parteien für Stichwahl

    Kleine Parteien für Stichwahl

    In NRW wächst die Zahl derer, die eine Beibehaltung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen fordern. Neben SPD und Grünen haben sich auch Linke, Piraten, Freie Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) einem entsprechenden Aufruf der Initiative „Mehr Demokratie“ angeschlossen.

    CDU und FDP wollen die Stichwahl aus Kostengründen und wegen der oft im zweiten Wahlgang niedrigeren Beteiligung abschaffen.

    „Mit der Abschaffung der Stichwahlen geht es der CDU erkennbar darum, mit einem gleichermaßen durchsichtigen wie undemokratischen Taschenspielertrick bei den nächsten Kommunalwahlen angesichts der Schwäche der SPD möglichst viele Bürgermeister- und Landratsämter zu besetzen, obwohl ihre jeweiligen Kandidaten keine demokratische Mehrheit bei der Wahl erzielen konnten. Die Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten der kleinen Parteien sollen erst gar keine Rolle spielen“, sagt Hans Decruppe, kommunalpolitischer Sprecher der Linken in NRW.

    Auch die Piraten üben Kritik. „Wahlverfahren so zu gestalten, dass sich durch die Abstimmung möglichst wenige Veränderungen ergeben, ist in höchstem Maße undemokratisch. Die Wahlstimme der Menschen ist wertvoll und muss auch wirksam sein“, begründet Piraten-Chef Frank Herrmann die Unterstützung seiner Partei. Die Abschaffung der Stichwahl sei zudem gleichbedeutend mit der Abschaffung des demokratischen Mehrheitsprinzips.

    Die Freien Wähler setzen sich ebenfalls für die Beibehaltung der Stichwahlen ein. „Wichtig ist uns einerseits die Basisdemokratie und andererseits eine entsprechende Beteiligung der Bürger“, so Landesvorsitzender Sascha Mattern. „Die Stichwahlen abzuschaffen ist der falsche Weg, vielmehr muss die Politik dafür sorgen, dass die Bürger mehr Interesse für diese Wahlen entwickeln.“

    Martin Schauerte von der ÖDP sieht in der Abschaffung der Stichwahl einen „Frontalangriff auf die Demokratie“. Zwar werde mit einer Kostenersparnis argumentiert, in Wirklichkeit gehe es aber um parteipolitisches Kalkül. Die ÖDP sage Nein zu einem Bürgermeister, der möglicherweise nur ein Drittel der Wähler hinter sich vereine.

    Mit dem Aufruf „Stichwahl bleibt!“ werden CDU und FDP im Landtag aufgefordert, die Stichwahl nicht abzuschaffen. Die Unterschriften, die derzeit hierfür gesammelt werden, sollen im Frühjahr an die beiden Fraktionen übergeben werden. Interessierte können den Aufruf im Internet unter www.stichwahl.nrw unterstützen.

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  • Bürgerbegehren für Stolpersteine erfolgreich

    Bürgerbegehren für Stolpersteine erfolgreich

    In Viersen haben Hausbesitzer in Zukunft kein Vetorecht mehr, wenn vor ihren Häusern Stolpersteine zur Erinnerung an jüdische Opfer der Nazi-Diktatur verlegt werden sollen. Der Rat der Stadt hat sich gestern einem Bürgerbegehren angeschlossen, das die Aufhebung dieses Vetorechts forderte. Noch im April hatte sich der Rat mehrheitlich dafür ausgesprochen, Hausbesitzern ein Vetorecht zu geben.

    Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 begann. Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen.

    In den Viersener Stadtteilten Alt-Viersen und Dülken weisen 28 Stolpersteine auf Wohnorte der unter der Nazi-Diktatur vom nationalsozialistischen Regime verfolgten, vertriebenen und ermordeten Bürger hin. 26 Stolpersteine sollten zwar im Dezember 2017 hinzukommen, doch bei nur knapp der Hälfte war die Verlegung bisher sicher. Bei den 13 anderen hatten Hausbesitzer sich dagegen ausgesprochen, die Steine auf der Straße zu verlegen.

    In Viersen fielen insgesamt 214 Menschen jüdischen Glaubens dem nationalsozialistischen Regime zum Opfer. Weitere von Deportationen und Repressionen Betroffene anderer Glaubensrichtungen oder ethnischer Gruppen kommen hinzu.

    Die Bürgerinitiative „Stolpersteine für Viersen“ argumentiert, dass die Verlegung von Stolpersteinen von allgemeinem Interesse sei. Sinn und Zweck der europaweiten Stolpersteinverlegung sei das Gedenken an die jüdischen Opfer des nationalsozialistischen Regimes. Das Gedenken an die ermordeten jüdischen Mitbürger sei wichtiger als die Befindlichkeiten von Eigentümern. Zudem erfolge die Verlegung im öffentlichen Raum, welcher der Stadt und damit allen Bürgern gehöre.

    Mit dem Bürgerbegehren in Viersen hat sich laut Zahlen der Initiative „Mehr Demokratie“ zum 120. Mal ein Rat einer direkt-demokratischen Initiative angeschlossen. Auf diesem Weg sind Bürgerbegehren damit erfolgreicher als durch Bürgerentscheide. Bei 228 Abstimmungen in Städten, Gemeinden und Kreisen waren 87 Bürgerbegehren erfolgreich. 100 weitere Begehren erhielten zwar ebenfalls eine Mehrheit, wurden jedoch durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids ist in NRW eine Mehrheit von je nach Gemeindegröße zehn, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten für oder gegen ein Bürgerbegehren erforderlich. Diese Hürde ist für viele Bürgerbegehren zu hoch.

    Mehr Informationen: Bürgerbegehren für Stolpersteine in Viersen www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/viersen

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  • Bürgerwille unerwünscht – NRW-Landtag lässt Volksbegehren links liegen

    Bürgerwille unerwünscht – NRW-Landtag lässt Volksbegehren links liegen

    Die Initiative „Mehr Demokratie“ zeigt sich enttäuscht von den Vorschlägen der NRW-Verfassungskommission zur Reform der Landesverfassung. „Der Landtag lässt Volksbegehren links liegen. Dies, obwohl es im Landtag eigentlich eine breite Mehrheit für niedrigere Hürden für die direkte Demokratie gibt“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. „Der Berg kreißte und gebiert eine Maus“, stellt er fest.

    Vor der letzten Landtagswahl hatten sich bis auf die FDP alle Parteien in ihren Wahlprogrammen für die Vereinfachung landesweiter Volksbegehren eingesetzt. Insbesondere sollte die Unterschriftenhürde gesenkt werden, die derzeit bei gut 1,1 Millionen Unterschriften liegt. Grüne und Piraten hatten vorgeschlagen, das Quorum von acht Prozent aller Stimmberechtigen auf zwei Prozent zu senken. SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag außerdem vereinbart, das Finanztabu für Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Die Bürger sollten auch zu Fragen wie der Finanzierung von Lehrer- und  Polizeistellen oder der Hochschul-Finanzierung einen Volksentscheid herbeiführen können.

    „Es ist bedauerlich, dass die Verfassungskommission jahrelang tagt und in Sachen Bürger-beteiligung trotzdem nichts passiert. Die direkte Demokratie ist zum Opfer der Uneinigkeit der Fraktionen beim Thema Wahlalter geworden“, sagt Trennheuser. Im Landtag hatten SPD, Grüne und Piraten die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre angestrebt. CDU und FDP wollen dies nicht mittragen, so dass die zur Änderung der Landesverfassung notwendige Zweidrittel-Mehrheit fehlt. „Das Ganze war ein unwürdiger Kuhhandel, der nur die Parteienverdrossenheit weiter fördert“, meint Trennheuser.

    Im 2013 veröffentlichten Länder-Ranking von Mehr Demokratie war Nordrhein-Westfalen mit seinen Regeln für Volksbegehren auf Platz 4 gelandet. „Da einige Bundesländer die Hürden inzwischen gesenkt haben, wird NRW beim nächsten Ranking zurückfallen“, kündigt Trennheuser an. Der neue Tabellenplatz werde dem Land nicht schmeicheln.

    Mehr Informationen: Faire Volksbegehren

    http://nrw.mehr-demokratie.de/faire-volksentscheide.html

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  • Überhangmandate sollen komplett ausgeglichen werden – „Mehr Demokratie“ begrüßt Kompromiss zum Bundeswahlrecht

    Der Verein Mehr Demokratie zeigt sich zufrieden mit dem vorläufigen Kompromiss zwischen Union, FDP, SPD und Grünen zur Neugestaltung des Bundeswahlrechts.
    „Übergangmandate, die den Wählerwillen verzerren und zu unterschiedlicher Gewichtung der Wählerstimmen führen, sollen bei der nächsten Bundestagswahl komplett ausgeglichen werden“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.
    „Dieser Kompromiss ist auch ein Ergebnis unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde“. (mehr …)

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