Schlagwort: Nutzungskonzept

  • Sauberkeit ohne Personal – der Spagat im Ordnungsamt

    Sauberkeit ohne Personal – der Spagat im Ordnungsamt

    „Die Sauberkeit ist ein Indikator für das Image unserer Stadt, das das Wohlfühl-Gefühl der Einwohner und Gäste beeinflusst“, hieß es bereits 2014 in der Begründung des Ratsbeschlusses zum Kompetenzzentrum Sauberkeit. Neue Akzente sollten gesetzt werden und wurden mit dem Projekt „Saubere Stadt“ gesetzt.

    Dabei wurde vergessen für das notwendige Personal beim Ordnungsamt zu sorgen.
    Dieses Versäumnis zeigte sich bei der Vorstellung der Planungen zum „Nutzungskonzept öffentlicher Straßen und Plätze im Stadtgebiet unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung des neuen Sonnenhausplatzes“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord in der vergangenen Woche.

    Ordnungsamtleiterin Annegret Ketzer leitet die durch den Oberbürgermeister beauftragte Arbeitsgruppe.
    In ihr arbeiten Vertreter der Fachbereiche Recht, Feuerwehr, Tiefbau und Stadtgrün, Stadtentwicklung und Planung, Bauordnung und Denkmalschutz, der Marketinggesellschaft Mönchengladbach (MGMG) und des Ordnungsamtes. Die Arbeitsgruppe tagte bereits zweimal.

    Ketzer erläuterte, Ziel sei eine Richtlinie, strukturell ähnlich wie die bereits bestehende Gestaltungsrichtlinie in Mönchengladbach. Dies ergäbe eine rechtlich belastbare Entscheidungsgrundlage zur Vergabe der Platznutzung durch das Ordnungsamt.
    Auf die berechtigte Frage eines CDU Vertreters nach der Sauberkeit eines „benutzten“ Platzes antwortete Frau Ketzer: „Das ist Verwaltungsintern bereits ein Thema, da ja verschiedene Bereiche zuständig sind. Wünschenswert wären Dokumentationen der Platzzustände vor dem Aufbau, während des Aufbaues und nach dem Abbau von Veranstaltungen damit alles nachverfolgt werden könnte“.

    Sie zeigte die personelle Situation für diese umfangreichen Tätigkeiten folgendermaßen auf:
    Es gibt einen einzigen Mitarbeiter (Marktmeister) und eine Sachbearbeiterin für diesen wichtigen Bereich.
    Wie ein qualitativer Zustand und die gewünschte Sauberkeit der Plätze auf Dauer garantiert werden kann, ist nicht darstellbar.
    Diese Manko an Mitarbeitern im Ordnungsamt ist eine Aufgabe der Verwaltungsspitze und Thema in den anstehenden schwierigen Haushaltsberatungen.
    Bauten, Straßen und Plätze müssen nicht nur geplant und gebaut werden, die anschließende Pflege ist mindestens von gleicher Wichtigkeit. Personal-Finanzierungsfehler in diesen Bereichen, in früheren Jahren an der Tagesordnung (z.B. jeder Stadtteil braucht sein Schwimmbad), sollten nicht wiederholt werden.
    Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, nicht nur das Planungs- und Baudezernat ist personell völlig unterbesetzt, auch das Ordnungsamt darf nicht kaputtgespart werden.

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  • Abriss und Neubau der Sahle-Großimmobilien gegenüber dem „Minto“ geplant

    Abriss und Neubau der Sahle-Großimmobilien gegenüber dem „Minto“ geplant

    Seit dem 15.1.2015 ist die Sahle Wohnen GbR aus dem westfälischen Greven Eigentümerin des Wohn- und Geschäftshauses an der Hindenburgstraße 90-92 in Mönchengladbach.
    Am 1.1.2016 erwarb die Sahle Wohnen GbR die Wohn- und Geschäftshäuser an der Hindenburgstraße 88 sowie an der Lambertsstraße 9.

    Auf dem ca. 1.644 m² großen Grundstück an der Hindenburgstraße 90-92 stehen zwei Baukörper: ein Wohn-, Büro- und Geschäftshaus mit drei Ladenlokalen im Erdgeschoss, die zur Hindenburgstraße ausgerichtet sind, sowie zwei Wohngebäude, die von der Lambertsstraße aus zugänglich sind.

    Das Erdgeschoss an der Hindenburgstraße 88 wird gewerblich genutzt, in den Obergeschossen sowie im rückwärtigen Gebäudeteil befinden sich insgesamt 21 Wohnungen mit Größen von 43 bis 73 m².
    Das aktuell neu erworbene Grundstück umfasst 865 m².

    In Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung des Standortes rund um das Minto wird laut einer Pressemeldung langfristig ein komplett neues Nutzungskonzept für beide Objekte erarbeitet.
    Zur Revitalisierung plant Sahle Wohnen einen grundstücksübergreifenden Neubau.

    Zunächst ist eine Zwischenvermietung der wenigen freien Wohnflächen für mindestens drei Jahre vorgesehen.

    Im Gebäude an der Hindenburgstraße 90-92 können derzeit außerdem günstige Büroflächen auf Zeit gemietet werden.

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