Schlagwort: Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf

    Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf

    Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern können bis zum 8. Juli bei der Bezirksregierung eingereicht werden Der Flughafen Düsseldorf hat bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW eine Kapazitätserweiterung des Flughafens beantragt. In diesem Antrag geht es vor allem um die Änderung der Betriebsgenehmigung. In den Zeiten der Zweibahnnutzung sollen mit der neuen Betriebsgenehmigung statt bisher 47 nun 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden können.

    Jeder Bürger kann im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme abgeben. Dies teilt die Stadtverwaltung Mönchengladbach mit. Stellungnahmen der Bürger sind bis zum Ablauf des 8. Juli 2016 möglich und müssen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf mit Nennung des Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV DUS eingereicht werden.

    Ab dem 9. Mai werden auf der Internetseite www.dus-fuer-die-region.de sämtliche Dokumente des Antrags zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind drei öffentliche Informationsveranstaltungen geplant, in denen der Flughafen einen Überblick über den Verfahrensstand sowie die Möglichkeit zur Beteiligung geben möchte:

    Am Montag, 2. Mai, in Ratingen, Dumeklemmer Halle – Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1, 40878 Ratingen, Beginn: 18.30 Uhr, am Dienstag, 3. Mai, in Düsseldorf, Theodor-Fliedner-Gymnasium, Aula, Kalkumer Schloßallee 28, 40489 Düsseldorf, Beginn: 18.30 Uhr und am Mittwoch, 4. Mai, in Meerbusch, Maria-Montessori-Gesamtschule, Aula, Weißenberger Weg 8, 40667 Meerbusch, Beginn: 18.30 Uhr.

    Die Antragsunterlagen sollen darüber hinaus auch auf der Seite www.mbwsv.nrw.de abrufbar sein.

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  • Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung bis 30. Juni verlängert

    Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung bis 30. Juni verlängert

    Betroffene können dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln

    Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung von 31. Mai bis zum 30. Juni verlängert. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt (§47), ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen über 30.000 Züge pro Jahr zuständig.

    Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

    Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft derzeit und dauert bis zum 30. Juni. Betroffene können dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen.

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