Schlagwort: Rechtsausschuss

  • NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    Die Uneinigkeit in der Mitte-Rechts-Koalition in NRW bei der Abschaffung des § 219a StGB zeigt die Ohnmacht der Handelnden auf.

    In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde über die Abschaffung des § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) beraten.
    Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion ist unverändert: Sie setzen sich für eine Abschaffung der Vorschrift ein.

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  • Landesregierung läßt Verbraucher im Regen stehen – Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal endet im Dezember

    Landesregierung läßt Verbraucher im Regen stehen –
    Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal endet im Dezember

    In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag NRW stimmten die Fraktionen von CDU und FDP gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage.

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Die Absage der Mitte-Rechts-Koalition gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage ist ein herber Verlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW. Die CDU konnte und wollte nicht einmal den Formulierungen aus der Koalitionsvereinbarung im Bund zur Musterfeststellungsklage zustimmen. Die CDU lässt sich damit einmal mehr in rechtspolitischen Fragen von der FDP vorführen.

    Mit der Musterfeststellungsklage soll den Menschen ein Instrument an die Hand gegeben werden, ihre Forderungen  gegenüber großen Unternehmen schneller geltend machen zu können. Deshalb sollen Verbraucherverbände in ihrem Namen gerichtlich tätig werden können.

    Wer kurz vor Auslaufen der Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal ein kraftvolles Signal Richtung Bund senden möchte, muss sich dafür einsetzen, dass die Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018 in Kraft tritt. Wir werden ganz genau beobachten, ob das heutige Abstimmungsverhalten von Schwarz-Gelb auch zu einer Ablehnung im Bundesrat führen wird. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre das fatal.

    Die Mitte-Rechts-Koalition verfährt im Rechtsausschuss zunehmend nach dem Motto: Ihr mögt recht haben, wir haben die Mehrheit.“

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