Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Und damit auch für einen Großteil der 150.000 bis 200.000 osteuropäischen Pflegekräfte, die in deutschen Haushalten tätig sind, um alte und hilfebedürftige Personen zu betreuen.
Die Kosten für eine legale häusliche 24‐Stunden‐Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte, werden daher ab dem 1. Januar 2015 erheblich ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden.
Dies erhöht bei Experten die Sorge, dass Senioren und Angehörige verstärkt Angebote des Schwarzmarkts nutzen. Denn legt man den gesetzlichen Mindestlohn zu Grunde, rechnet Kost und Logis, die solchen Betreuungskräften grundsätzlich gewährt werden müssen, sowie Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten hinzu, so belaufen sich die Kosten für eine angestellte Betreuungskraft auf ca. 2.500 Euro brutto im Monat ‐ aufwärts. Ein Betrag, den sich betroffene Familien nur in den wenigsten Fällen leisten können. (mehr …)
Schlagwort: Schwarzmarkt
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Wird Pflege Zuhause unbezahlbar?
Auswirkungen des Mindestlohns auf eine Branche im Schattendasein0 – 0