Die Zulassungs- und Führerscheinstelle der Stadt Mönchengladbach an der Rheinstraße 70 weist darauf hin, dass aufgrund einer Weisung des Bundesfinanzministeriums bereits ab dem 30. Januar bei Fahrzeugzulassungen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Original vorliegen muss.
Hintergrund: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer ist seit Jahren nicht möglich. Für Zulassungen bis zum 29. Januar gilt noch das bisherige, ab dem 30. Januar jedoch ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Dazu muss der ausgefüllte und unterschriebene amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Zulassung vorgelegt werden. (mehr …)
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