Schlagwort: Sozialgericht

  • Monatlicher Corona-Aufschlag statt Almosen gefordert

    Monatlicher Corona-Aufschlag statt Almosen gefordert

    Der VdK begrüßt eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für den Monat Mai für zu gering und verfassungswidrig hält.

    Das Sozialgericht bekräftigt mit diesem Urteil eine zentrale Forderung des VdK nach einem monatlichen Krisenzuschlag auf die Grundsicherung in Höhe von 100 Euro. Das Gericht hat das Forderungspapier des VdK offensichtlich aufmerksam gelesen, denn es zitiert den VdK dazu auch.

    VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger brauchen mehr als nur ein Trostpflaster. Mit der Verteilung von Almosen aus wahltaktischen Gründen ist ihnen nicht geholfen. Statt einer Einmalzahlung von 150 Euro ist ein monatlicher Aufschlag dringend notwendig. Erst damit können sie die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abfedern.“

    Nur jene sollen den Corona-Zuschlag erhalten, die im Monat Mai als Grundsicherungsempfänger gemeldet sind. Für Bentele nicht nachvollziehbar: „Das ist willkürlich. Jeder, der in diesem entscheidenden Moment wegen einem zeitlich befristeten Einkommen keinen Anspruch hat, fällt durchs Raster. Das ist ungerecht. Gerade für die vielen Selbstständigen. Der VdK schlägt deshalb vor, den Zuschlag an alle zu zahlen, die im ersten Halbjahr 2021 Grundsicherung erhalten.“

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  • 30 Prozent mehr Fälle und viele Millionen Euro erstritten –VdK NRW setzt Ansprüche auf soziale Leistungen durch

    30 Prozent mehr Fälle und viele Millionen Euro erstritten –
    VdK NRW setzt Ansprüche auf soziale Leistungen durch

    Mit rund 6.400 Fällen hat der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen 2017 knapp 30 Prozent mehr Klageverfahren für seine Mitglieder geführt als noch im Jahr zuvor.
    „Menschen, die ohnehin nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, laufen in unserem Bundesland offenbar häufig gegen Mauern, die sich nur mit juristischem Beistand überwinden lassen“, zog der Vorsitzende Horst Vöge heute bei einer Pressekonferenz in Rheinberg Bilanz und versprach: „Als größte Interessenvertretung von Älteren, Menschen mit Behinderung sowie Pflegebedürftigen machen wir uns nicht nur auf politischer Ebene für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe stark, sondern setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mitglieder auch ganz konkret gegenüber den Behörden durch.“

    So haben die VdK-Rechtsabteilungen in NRW im vergangenen Jahr nahezu neun Millionen Euro an einmaligen und mehr als 650.000 Euro an laufenden monatlichen Zahlungen erstritten.
    „Geld, das im Einzelfall dringend benötigt wird: Schließlich kann ein ablehnender Bescheid für jemanden, dem eigentlich soziale Leistungen zustehen, im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein“, betonte der Landesvorsitzende Horst Vöge im Vorfeld des Kleinen Verbandstags, bei dem sich morgen rund 110 Delegierte in der Rheinberger Stadthalle über die Anforderungen an einen „Sozialstaat 4.0“ sowie die Digitalisierung zum Beispiel im Sinne von Patienten austauschen werden.

    Von der tatkräftigen Unterstützung der VdK-Experten profitieren die landesweit mehr als 330.000 Mitglieder insbesondere im Schwerbehinderten- wie auch im Rentenrecht.
    „Hier konnten wir im vergangenen Jahr über 3.100 beziehungsweise rund 2.200 Fälle abschließen. Das entspricht etwa jedem fünften Verfahren, das 2017 bei den Sozialgerichten in NRW eingegangen ist“, erläuterte Horst Vöge.
    „Aber auch wenn es beispielsweise um Fragen zur Pflege oder die Bewilligung von Hilfsmitteln geht, lassen wir die Menschen nicht im Regen stehen.“ Von den Sozialversicherungsträgern forderte der VdK-Landesvorsitzende derweil, die Voraussetzungen von Antragstellern gewissenhafter zu prüfen, Formulare zu vereinfachen und die vorhandenen Ermessungsspielräume im Sinne der Betroffenen auszunutzen.

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