Schlagwort: Straßenverkehrsbehörde

  • Begleitung für Martinsumzüge durch die Polizei bleibt weiter gewährleistet

    Begleitung für Martinsumzüge durch die Polizei bleibt weiter gewährleistet

    13-11-03-matinszug-rheydt (13 von 36)Aufgrund einer falschen Berichterstattung gibt es vor dem kommenden Martinsfest erhebliche Unruhe bei Schulen, Kitas und Vereinen.
    Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass die Landesregierung eine polizeiliche Begleitung der Umzüge untersagt habe. Das ist falsch.
    Für die Begleitung von Martinsumzügen durch die Polizei gilt Folgendes:
    1. Es gibt keinen Erlass, der die polizeiliche Begleitung von Martinsumzügen untersagt.
    2. Der in einer Kleinen Anfrage und in einem Bericht zum Innenausschuss erwähnte Erlass regelt Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur. Darin wird lediglich betont, dass zunächst die Straßenverkehrsbehörde in Kooperation mit der Polizei für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Dies schließt aber eine polizeiliche Begleitung von Umzügen nicht aus. Es bleibt dabei, dass die Polizei Martinszüge begleitet, wenn dies für die allgemeine Sicherheit erforderlich ist. Wie diese Begleitung aussieht, entscheiden die Polizeibehörden im Einzelfall vor Ort.
    3. Ein privater Schutz in Uniform ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich. (mehr …)

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