Rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch macht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf die allgemeine Winterwartungspflicht aufmerksam. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen.
Das bedeutet bei Eckgrundstücken, dass nicht nur der Gehweg entlang der Hausfront, sondern entlang der gesamten Grundstücksgrenze gereinigt oder im Rahmen des Winterdienstes von Schnee und Eis frei zu halten ist.
Die Stadt appelliert an alle, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen.
0 – 0