Schlagwort: Verkehrsministerium

  • NRW-SPD: „Plädoyer für ein Umweltticket“

    NRW-SPD: „Plädoyer für ein Umweltticket“

    Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich gestern mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Fahrverbote für Dieselfahrzeuge befasst. Dazu und zur aktuellen Diskussion um eine kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs erklärt die SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Pläne der Bundesregierung, in bestimmten Modellstädten einen kostenlosen ÖPNV anzubieten, haben zu diesem Zeitpunkt viele überrascht. Was im Grunde als eine interessante Idee erscheint, ist derzeit nicht umsetzbar, so die Oberbürgermeister und Bürgermeister der fünf Modellstädte, die zu einem Spitzengespräch ins Bonner Verkehrsministerium eingeladen waren.

    Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb, dass eine preiswerte ÖPNV-Nutzung in den von möglichen Fahrverboten betroffenen Städten und Kommunen als Übergangslösung möglich gemacht wird. Vielleicht geht es auch eine Nummer kleiner. Geht man davon aus, dass potenzielle Fahrgäste durchaus bereit sind für ihre Mobilität zu bezahlen, so böte sich für eine Übergangszeit ein staatlich-subventioniertes Umweltticket an. Hier könnten die betroffenen Städte ansetzen und für die mögliche Umsetzung auch das Land Nordrhein-Westfalen in die Pflicht nehmen.

    Im Ergebnis würde dies zu einer kurzfristigen Entlastung der derzeitigen Verkehrssituationen in den betroffen Städten führen und gleichzeitig damit die Stickoxidbelastungen gesenkt werden. Das wäre eine praktikable Lösung, um die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner zu schonen.“

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  • Ministerium lehnt Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission ab

    Ministerium lehnt Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission ab

    Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners hat die Fraktionen und Gruppen des Rates gestern darüber informiert, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission abgelehnt hat. Ein entsprechendes Ablehnungsschreiben mit Datum vom 27. Januar 2016 war gestern beim Oberbürgermeister eingegangen.

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hatte den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 25. November 2015 beauftragt, die Aufnahme der Stadt in die „Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz für den Verkehrsflughafen Düsseldorf“ zu beantragen.

    groschekWörtlich heißt es zu der Ablehnung in dem Schreiben des Ministeriums: „Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Fluglärmkommission vermag ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu entsprechen. Die Stadt Mönchengladbach liegt südwestlich des Verkehrsflughafens Düsseldorf in ca. 20 – 24 km Entfernung. Aufgrund dieser geographischen Lage, der bestehenden Flugrouten sowie den in der hiesigen Region vorherrschenden Winden aus westlicher Richtung (ca. 70 – 80 Prozent im langjährigen Jahresmittel) beschränken sich Überflüge über Stadtgebiet Mönchengladbachs regelmäßig auf Anflüge (Landungen) bei östlichen Windrichtungen.“

    Der aktuell bestehende Lärmschutzbereich für den Flughafen Düsseldorf erfasse das Stadtgebiet Mönchengladbachs nicht. Auch die seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH beantragte Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung lasse nach derzeitigem Kenntnisstand (im hypothetischen Fall einer Bewilligung) keine relevante Vergrößerung des Lärmschutzbereichs nach Fluglärmschutzgesetz erwarten, führt das Ministerium weiter aus.

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