Die Politik in Mönchengladbach hat in der Ratssitzung am 16. Mai mehrheitlich entschieden, die Düsseldorfer Anteile an der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH größtenteils zu übernehmen. Lediglich 20 % der Anteile verbleiben in Düsseldorf.
Dadurch behalten die Düsseldorfer auch in Zukunft ihre Einflußmöglichkeiten auf die Arbeitsweise in Mönchengladbach und die Nutzung des Luftraumes.
Ab 2021 wird, wie bisher auch, mit Verlusten des Flughafens gerechnet. Erst ab 2021 hat die Stadt Mönchengladbach diese Verluste auszugleichen.
Das heißt: Die erwarteten 2,7 Millionen Euro Verlust/p.A. sollen entweder von allen Familien durch eine Erhöhung der Grundsteuer B, oder durch eine Gewerbesteuer-Erhöhung ausgeglichen werden. Auch eine Kombination beider Finanzierungsmöglichkeiten ist noch nicht vom Tisch.
Bei der in Mönchengladbach extrem starken Wirtschafts-Lobby ist jedoch nicht primär mit einer Gewerbesteuer-Erhöhung zu rechnen.
In der vorliegenden Beratungsvorlage für die Politik heißt es zynisch unter dem Punkt:
Auswirkungen auf die Kinder -und Familienfreundlichkeit:
keine.
Dabei stand noch in 2015 in vergleichbarer Beratungsvorlage Vorlagen-Nr.1313/IX:
Auswirkungen auf die Kinder -und Familienfreundlichkeit:
Die Grundsteuer B ist generell von allen Grundstückseigentümern zu zahlen. Sie wird aber in der Regel als Teil der Betriebskosten vollständig auf die Mieter und Pächter umgelegt. Eine Erhöhung der Grundsteuer B wirkt sich somit auf alle Familien in Mönchengladbach aus.
Andere Möglichkeiten des Verlust-Ausgleiches werden seitens der Politik offensichtlich nicht erarbeitet. Zu einfach erscheint der Vorschlag der Bezirksregierung, diese hatte die beiden Varianten angeregt.
Am 4. Juli d.J. wird der Stadtrat entscheiden.