Schlagwort: Winterdienst

  • Pflichten der Bürger: Grundsätzlich ist jeder Anlieger verpflichtet, den Winterdienst für den Gehweg zu übernehmen

    Rathaus Abtei, Tagungsort des HauptausschussesRechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch macht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf die allgemeine Winterwartungspflicht aufmerksam. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen.
    Das bedeutet bei Eckgrundstücken, dass nicht nur der Gehweg entlang der Hausfront, sondern entlang der gesamten Grundstücksgrenze gereinigt oder im Rahmen des Winterdienstes von Schnee und Eis frei zu halten ist.
    Die Stadt appelliert an alle, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen.

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  • Aufgaben und Pflichten der Bürger beim Winterdienst

    Grundsätzlich ist jeder Anlieger verpflichtet, den Winterdienst für den Gehweg zu übernehmen
    Rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch möchte der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf die allgemeine Winterwartungspflicht aufmerksam machen.
    Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen. Das bedeutet bei Eckgrundstücken, dass nicht nur der Gehweg entlang der Hausfront sondern entlang der gesamten Grundstücksgrenze gereinigt oder im Rahmen des Winterdienstes von Schnee und Eis frei zu halten ist.
    Die Stadt appelliert an alle, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen. (mehr …)

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