Schlagwort: Bundesteilhabegesetz

  • Teilhabepolitik: Menschen mit geistiger Behinderung bleiben außen vor

    Teilhabepolitik: Menschen mit geistiger Behinderung bleiben außen vor

    Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. ruft die Bundesregierung zu stärkeren Bemühungen in der Teilhabepolitik auf.
    Das beschlossene Bundesteilhabegesetz und die Stufen zur Stärkung der Pflege (PSG I-III) reichten beileibe nicht aus, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel anzustoßen, den eine gerechte Gesellschaft für sich in Anspruch nehmen müsse, warnt Verbandsvorsitzende Ilse Müller: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dementielle Erkrankungen pflegepolitisch stärker berücksichtigt werden und eine Ausdifferenzierung der Pflegebedürftigkeit auch pflegende Angehörige partiell entlasten kann. Auf der anderen Seite bleiben reichlich Fragen der Teilhabe außen vor. Manches geht in die richtige Richtung, doch fehlen politische Begeisterung für das Inklusionsprojekt und der unbedingte Wille, den öffentlichen Raum integrativ und gerecht umzugestalten.“

    Gerade die Lage geistig behinderter Menschen drohe mit Inkrafttreten der Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes verschlechtert zu werden. Dieses bringe eine Neuordnung der Eingliederungshilfe, die derzeit für mehr als eine halbe Million Menschen mit kognitiver Behinderung eine wichtige Stütze im Alltag bedeutet.
    „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit Handicap schrittweise von Leistungen der Pflegeversicherung abgekapselt werden oder ihnen die Eingliederungshilfe aufgrund eines festgestellten Pflegebedarfs gestrichen wird. Das Prinzip rechte Tasche, linke Tasche darf nicht zu einer Aufweichung der Teilhabeansprüche Betroffener führen. Grundsätzlich geht es bei der Teilhabe darum, Menschen einen maximal möglichen Autonomierahmen zu eröffnen. Aus den Fragen der Vermögensbildung, der Wohnraumsuche und beruflichen Selbstbestimmung erwachsen fundamentale individuelle Ansprüche, die im Falle eines Handicaps im Alltag unbürokratisch zu fördern sind. Die Neuregelungen des Teilhaberechts bringen Menschen mit geistiger Behinderungen nicht nur keine Verbesserungen ihrer individuellen Selbstbestimmungsansprüche, sie schaffen Unsicherheit und ein Unschärfe ihrer Anspruchsgrundlagen.“

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Vormittags im Deutschen Bundestag verabschiedet – am Abend in Mönchengladbach mit Betroffenen und Experten diskutiert

    Vormittags im Deutschen Bundestag verabschiedet – am Abend in Mönchengladbach mit Betroffenen und Experten diskutiert

    Ein perfektes Timing gelang Gülistan Yüksel, MdB, mit der Diskussionsveranstaltung „Inklusion – gleiche Chancen für alle? Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz“.
    Sie bot Betroffenen und Experten am Abend des 28. Juni 2016 in Mönchengladbach die Möglichkeit den Entwurf zum Bundesteilhabegesetz zu diskutieren, der am gleichen Morgen in Berlin verabschiedet worden war.

    Zu der Veranstaltung kamen gut 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Betriebsstätte Spielkaulenweg der Hephata Werkstätten. „Ich freue mich sehr, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger an der lebhaften Diskussion beteiligt haben“, resümiert Yüksel.
    Im Einführungsvortrag stellte die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack, MdB zunächst die Grundlagen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes vor.

    Auf dieser Grundlage diskutierten neben Kerstin Tack und Gülistan Yüksel, auch Dörte Schall, Rechts- und Sozialdezernentin der Stadt Mönchengladbach sowie KlausDieter Tichy, kaufmännischer Vorstand der Stiftung Hephata und stellten sich den zahlreichen Fragen der Teilnehmer.
    „Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Denn eine solidarische Bürgergesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Menschen mit Behinderungen der Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird“, so Yüksel.

    „Ich möchte mich bei allen Besucherinnen und Besuchern für Ihre Beiträge bedanken. Diese haben mir nochmals verdeutlicht, wie viele verschiedene Meinungen es zu diesem Thema gibt“, so Yüksel abschließend.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

    Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

    Am morgigen „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ treten Menschen mit und ohne Behinderungen weltweit für Gleichberechtigung und eine inklusive Gesellschaft ein. Das Bundesteilhabegesetz ist dabei das umfangreichste Vorhaben. Im kommenden Jahr soll es verabschiedet werden und 2017 in Kraft treten.

    Viel zu häufig stoßen Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich, beim Wohnen, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrer Freizeit noch auf Barrieren. Oftmals werden sie so daran gehindert, selbstbestimmt zu leben und überall mit dabei zu sein.

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel aus Mönchengladbach erklärt hierzu:

    „Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, die Lebenssituation der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Dabei ist nicht nur eine umfassende Barrierefreiheit von Bedeutung. Für ein selbstbestimmtes Leben sind vor allem Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral.“ Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode ist deshalb die Reform der Eingliederungshilfe.

    „Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe endlich aus dem ‚Fürsorgesystem‘ herausgeführt. Damit wollen wir spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung umsetzen. Denn eine Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien. Menschen mit Assistenzbedarf müssen mehr als nur 2.600 Euro ansparen dürfen“, betont Yüksel. Zur Bedarfsermittlung wird es zukünftig bundeseinheitliche Verfahren geben. Darüber hinaus werden die Personenzentrierung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ein trägerunabhängiges Beratungsangebot geschaffen.
    „Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Mit der flächendeckenden Einführung des Budgets für Arbeit werden wir den Übergang zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt flexibler gestalten.

    Um Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger über das geplante Gesetz zu informieren, werde ich in Zusammenarbeit mit den Hephata Werkstätten am 29. Februar 2016 eine Informationsveranstaltung durchführen, zu der ich bereits heute herzlich einladen möchte. Ich freue mich, dass ich die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, als Referentin gewinnen konnte“, so Yüksel abschließend.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Bundesteilhabegesetz zügig auf den Weg bringen

    BDH LogoDer BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt als Vertretung behinderter Menschen den Beschluss der Bundesregierung, die Kommunen in Deutschland bei der Finanzierung der Eingliederungshilfen für Menschen mit Handicap um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Allerdings sei die Vertagung auf 2017 angesichts des spürbaren Handlungsdrucks unakzeptabel. Die Verbandsvorsitzende Ilse Müller setzt auf eine zügige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, um das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft auch materiell zu garantieren:
    (mehr …)

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!