Bundesteilhabegesetz zügig auf den Weg bringen

BDH LogoDer BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt als Vertretung behinderter Menschen den Beschluss der Bundesregierung, die Kommunen in Deutschland bei der Finanzierung der Eingliederungshilfen für Menschen mit Handicap um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Allerdings sei die Vertagung auf 2017 angesichts des spürbaren Handlungsdrucks unakzeptabel. Die Verbandsvorsitzende Ilse Müller setzt auf eine zügige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, um das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft auch materiell zu garantieren:

 

„Die Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herauszulösen und in das Bundesleistungsgesetz einzubringen, ist der richtige Weg. Sie entsprechen unserer Meinung nach einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen und müssen sicherstellen, dass keine Leistungslücken entstehen und die Souveränität des Individuums gewahrt bleibt. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, dem Leitbild einer offenen und gerechten Gesellschaft für alle Menschen in unserer Gesellschaft zu folgen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe schließt unmissverständlich auch einen Paradigmenwechsel auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit ein, der nach wie vor behinderten Menschen Barrieren in den Weg stellt. Inklusion darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen, weshalb den Fördermitteln im Rahmen der Eingliederungshilfe eine enorme Bedeutung als Brückenfunktion zukommt. Um Verzögerungen der Auszahlungen an die Träger zu verhindern, fordern wir die Bundesregierung auf, das Bundesteilhabegesetz so zügig wie möglich auf den Weg zu bringen und die Entlastung der Kommunen spätestens 2015 sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die rechtzeitige Auszahlung der Eingliederungshilfen absolut zu garantieren.“

Der Sozialverband unterstützt politische Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt bauen und fordert die Bundesregierung auf, das Instrument der Wiedereingliederungshilfe konsequent weiterzuführen und auf die Bedürfnisse der lokalen Arbeitsmarktsegmente anzupassen. „Wir müssen für ein neues Leitbild im Bereich der Teilhabe kämpfen. Ziel muss es sein, behinderten Menschen bestmögliche Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten und die Unternehmen dabei zu unterstützen, diese Bedingungen umzusetzen. Ein Job auf dem ersten Arbeitsmarkt ist mehr als nur eine Einkommensgelegenheit. Er stiftet Selbständigkeit und Identität – das muss zu unserem Leitbild werden“, so Ilse Müller.

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