Schlagwort: Dezernat Planung und Bauen

  • Dezernatsleitung für Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt – Ampelmehrheit spricht sich für Claudia Schwan-Schmitz aus

    Dezernatsleitung für Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt – Ampelmehrheit spricht sich für Claudia Schwan-Schmitz aus

    In seiner Sitzung am 13. September 2023 wird der Rat der Stadt Mönchengladbach entscheiden, wer ab November die Leitung im Dezernat VI und damit die Nachfolge von Dr. Gregor Bonin übernimmt. 

    Auf die Stelle haben sich bei der Stadt vier Personen beworben. Zwei von Ihnen erfüllen das konstitutive Kriterium ‚Befähigung zum höheren bautechnischen Dienst‘. Zu ihrer Entscheidung für die Wahl von Claudia Schwan-Schmitz äußern sich die Fraktionsvorsitzenden des Ampelbündnisses aus SPD, Grünen und FDP:

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich so viele Frauen beworben haben. Durch die Nachbesetzung mit Frau Schwan-Schmitz haben wir erstmals in der Geschichte unserer Stadt einen paritätisch besetzten Verwaltungsvorstand. Mit Blick auf die wichtigen anstehenden Aufgaben in den Bereichen Mobilität, Bauen und Stadtentwicklung gilt es, diejenige Kandidatin auszuwählen, die uns am geeignetsten erscheint. Nach Durchsicht aller Unterlagen und persönlicher Vorstellung in unseren heutigen Fraktionssitzungen hat uns Frau Schwan-Schmitz dabei sowohl fachlich als auch menschlich voll überzeugen können.“

    Frau Schwan-Schmitz
    Claudia Schwan-Schmitz

    Als Technische Beigeordnete bei der Kreisstadt Bergheim hat Claudia Schwan-Schmitz langjährige Verwaltungserfahrung und kann in den Bereichen Stadtentwicklung und Strukturwandel hohe Fachkompetenz aufweisen. „Für uns ist Frau Schwan-Schmitz aufgrund ihres persönlichen und beruflichen Hintergrundes eine Idealbesetzung! Sie stößt Entwicklungen an und bringt Projekte zu Ende. Das sehen wir insbesondere im Bereich Strukturwandel, Mobilität, Wohnen und Stadtentwicklung. Wir sind gespannt, welche neuen Perspektiven und Ideen sie nach Mönchengladbach mitbringen wird. Wir blicken einer vertrauensvolle Zusammenarbeit entgegen und sind uns sicher, dass wir eine gute Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt treffen. Dabei würden wir uns über eine breite Mehrheit im Rat freuen und laden die anderen Fraktionen im Rat ein, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.“, so die Fraktionsvorsitzenden abschließend.

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  • Baulandmobilisierungsgesetz: Kursänderung der Landesregierung nötigBislang wird in Innenstadtlagen vor allem im Luxussegment gebaut.

    Baulandmobilisierungsgesetz: Kursänderung der Landesregierung nötig
    Bislang wird in Innenstadtlagen vor allem im Luxussegment gebaut.

    Das vom Bundesrat gebilligte Baulandmobilisierungsgesetz gibt den Kommunen wichtige Instrumente an die Hand, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu schaffen.

    Die Bundesregierung hat wohl die Notlage der Kommunen erkannt – der Markt regelt die Probleme der Wohnungspolitik nicht.

    Die Landesregierung in NRW muss nun wirksame Verordnungen erlassen, damit vor Ort gehandelt werden kann. In der Vergangenheit hat die Landesregierung die Mietpreisbremse teilweise ausgehebelt, indem sie in 17 Regionen nicht mehr angewendet werden darf, wie bspw. in der Städteregion Aachen, Neuss, Bielefeld und in weiten Teilen des Ruhrgebiets.

    Jetzt soll sie ihren Kurs bei der Wohnungspolitik ändern. Die Kommunen sehen den dringend notwendigen Handlungsbedarf und brauchen nun die Unterstützung der NRW-Regierung. Sie darf diese Instrumente nicht den Kommunen vorenthalten und muss deshalb die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt großzügiger fassen.
    So sehe das Baulandmobilisierungsgesetz vor, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten zu erschweren. Eine Umwandlung sei laut Gesetz möglich, wenn es in einem Haus maximal fünf Wohnungen gibt, erläutere Sigrid Wolf DGB Regionsgeschäftsführerin Düsseldorf Bergisch Land: „Die Länder können diese Wohnungsgrenze jedoch anpassen und sie auf drei Wohnungen je Haus absenken oder auf bis zu 15 Wohnungen erhöhen. Die im Gesetz vorgesehene erleichterte Anwendung von kommunalen Vorkaufsrechten und Baugeboten ist ebenfalls auf die angespannten Wohnungsmärkte beschränkt.

    Damit die drei Instrumente (erschwerte Umwandlung, erleichterte Vorkaufsrechte und Baugebote) von den Kommunen angewendet werden können, müssen die Länder Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festlegen“, so Wolf.

    Weitere positive Schritte zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gelten flächendeckend: So müssen Kommunen künftig nicht mehr spekulative Marktpreise sondern den Verkehrswert zahlen, wenn sie ihr Vorkaufsrecht ausüben. Dafür haben sich die Gewerkschaften eingesetzt. Ein großer Schritt hin zu einer sozialen Durchmischung der Städte sind die sogenannten sektoralen Bebauungspläne. Bei Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich kann die Kommune Quoten für geförderte Wohnungen festlegen.

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  • Genehmigung erforderlich? Hilfestellungen für Bauwillige Bauordnungsamt bietet mit Flyern Einblicke in das Planungs- und Baurecht

    Genehmigung erforderlich? Hilfestellungen für Bauwillige
    Bauordnungsamt bietet mit Flyern Einblicke in das Planungs- und Baurecht

    Ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung oder eines Wintergartens ohne Baugenehmigung möglich?
    Was müssen Eigentümer beachten, wenn sie auf ihrem Grundstück eine Überdachung von Stellplätzen planen?
    Und was muss bei der Einreichung von Nutzungsänderungsanträgen berücksichtigt werden?

    Diese und andere Fragen beantwortet das Bauordnungsamt der Stadt jetzt in sechs Infoflyern, die ab sofort auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63Info zum Download zur Verfügung stehen.
    Um Bürgerinnen und Bürger bei der Beachtung der geltenden öffentlich-rechtlichen Regeln zu unterstützen, bietet der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz Hilfestellungen an.

    „Bauwillige müssen bei diesen sogenannten genehmigungsfreien Vorhaben selbst dafür sorgen, dass das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Bebauungsplanes oder die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften, berücksichtigt werden. Die von der Fachverwaltung zur Verfügung gestellten Flyer bieten hierbei eine sehr gute und hilfreiche Unterstützung“, fasst Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin zusammen.

    Was viele vielleicht noch nicht wissen: Durch eine Änderung der Landesbauordnung hat das Land NRW das Baurecht vereinfacht.
    Der Umfang der baulichen Anlagen, die keine Baugenehmigung benötigen, wurde ausgeweitet. Zu den genehmigungsfreien Vorhaben gehören insbesondere die Errichtung von Einfriedungen wie beispielsweise Zäune und Mauern, Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Garagen und überdachte Stellplätze.
    Die Genehmigungsfreiheit bleibt aber abhängig von bestimmten Größen. „Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind eine gute Grundlage für die baurechtliche Entscheidungsfindung. Sie ersetzen allerdings nicht die Beratung durch Sachkundige, die auch zu gestalterischen oder konstruktiven Fragen antworten. Das können beispielsweise Architekt*innen sowie Ansprechpartner*innen bei den herstellenden Firmen sein“, betont Miriam ten Busch, Leiterin des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz.
    Die Flyer und weitere Infos rund um das Bauen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63.

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  • Städtische Kreisbau und GWSG agieren gemeinsam

    Städtische Kreisbau und GWSG agieren gemeinsam

    Kräfte bündeln und Stärken ausspielen – die beiden städtischen Wohnungsunternehmen Kreisbau und GWSG arbeiten künftig gemeinsam als „WohnBau Mönchengladbach“, um aus einer Hand Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und zu erhalten.

    Synergieeffekte sollen die Effizienz und Produktivität erhöhen.
    Allerdings sinkt der Anteil der Sozialwohnungen in der Stadt weiter rapide ab, es besteht ein hoher Nachholbedarf.
    Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung entsteht damit auf dem lokalen Wohnungsmarkt ein neues Schwergewicht, das mit Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern, aber auch mit dem Bau von Kindertagesstätten und Gewerbeeinheiten, ein bedeutender Teil der wachsenden Stadt ist. 4.500 Wohneinheiten mit rund 295.000 Quadratmetern Wohnfläche werden gemeinsam bewirtschaftet.

    „Kommunen, die mit eigenen Wohnungsbaugesellschaften am Markt tätig sind, sind gut aufgestellt und können im Markt einiges bewegen. Insofern ist diese Bündelung der Kräfte der richtige Schritt“, erklärt Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners. Die Kreisbau wurde 1926 gegründet, die GWSG 1960. Ende 2016 fasste der Rat der Stadt den Entschluss, die beiden Wohnungsbaugesellschaften zu vereinen.

    Auch wenn beide Unternehmen künftig gemeinsam unter einem Dach agieren, bleiben GWSG und Kreisbau aber aus steuerlichen Gründen als Rechtsform eigenständig. Eine Fusion hätte für den städtischen Haushalt zu Mehrkosten in Höhe von 300.000 Euro jährlich geführt. Für alle Mieterinnen und Mieter sowie für Dienstleister ändert sich demnach nicht viel, die Ansprechpartner bleiben gleich.

    Das Angebot der WohnBau Mönchengladbach mit Sitz an der Königstraße 151 in Rheydt und rund 40 Mitarbeitern ist vielfältig und wächst stetig weiter:
    Zurzeit werden in drei Projekten 139 Wohneinheiten realisiert. Zwei Mehrfamilienhäuser entstehen in Mülfort und Rheydt/Schrievers, ein weiteres Gebäude ist für studentisches Wohnen in Rheydt vorgesehen.
    Dazu werden drei Kindertagesstätten mit 13 Gruppen realisiert: an der Urftstraße, Kölner Straße und an der Bettrather Straße. In Planung beziehungsweise in der Bauvorbereitung sind acht Projekte: Mehrfamilienhäuser entstehen am Metzenweg und an der Luisenstraße im Stadtteil Westend.
    Außerdem läuft ein Architektenwettbewerb an der Friesenstraße. Fünf weitere Kindertagesstätten an der Burgbongert, Spielkaulenweg, Kochschulstraße, Giesenkirchener Straße, Luisenstraße und Hermann-Ehlers-Straße kommen hinzu. Das sind unterm Strich 107 weitere Wohneinheiten und sechs Kitas mit 22 Gruppen.

    „Mit dem Leitgedanken, Wohnraum serviceorientiert und effektiv zu bewirtschaften und moderne Arbeitsplätze zu bieten, ist auch der angestrebte Ausbau der Digitalisierung ein Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung unserer Ziele“, sieht Christian Heinen, Vorsitzender der WohnBau-Geschäftsführung, der Zukunft der WohnBau Mönchengladbach positiv entgegen. „Neben der momentan sehr stark ausgeprägten Neubautätigkeit darf auch künftig die zeitgemäße Modernisierung der Bestands-Wohnungen und des Wohnumfeldes nicht zu kurz kommen. Bezahlbarer und guter Wohnraum für die Bürger unserer Stadt wird auch in Zukunft der Hauptgrund unseres Schaffens sein“, ergänzt Vorstandskollege Frank Meier. Auch aus zwei Internetauftritten ist eine gemeinsame moderne Homepage geworden. In Zusammenarbeit mit der städtischen Marketinggesellschaft (MGMG) informiert ab sofort die Internetseite www.wohnbau-mg.de über die WohnBau Mönchengladbach.

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  • Stadtverwaltung begrüßt Pläne des Investors – Croonsquartier: Wohnraum und moderne Büroflächen

    Stadtverwaltung begrüßt Pläne des Investors – Croonsquartier: Wohnraum und moderne Büroflächen

    Das Unternehmen RheinQuadrat GmbH aus Ratingen hat in einem Bieterverfahren des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) den Zuschlag erhalten, die Fläche des ehemaligen Finanzamtes an der Steinmetz-, Kleist- und Yorckstraße zu entwickeln.

    Das „Croonsquartier“ sieht gemäß Bebauungsplan eine Wohnnutzung an der Yorckstraße, Kleiststraße und Croonsallee vor.

    An der Steinmetzstraße ist eine Büronutzung geplant.
    Das „Croonsquartier“ ist städtebaulich ein verbindendes Element zwischen Gründerzeitviertel und Haupteinkaufsstraße.
    Die Planungen sehen eine Tiefgarage, einen intensiv begrünten Blockinnenbereich und Dachbegrünungen vor. Schottergärten sind nicht erlaubt.
    Die Blocköffnung entlang der Kleiststraße erhöht den Luftaustausch im Quartier und ist entsprechend gut für das Mikroklima.

    „Die Stadt begrüßt die Pläne des Investors, in zentraler Lage qualitätsvollen Wohnraum und moderne Büroflächen zu realisieren. Beides wird im Innenstadtbereich stark nachgefragt“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

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  • Dr. Gregor Bonin zum Beigeordneten gewählt

    Dr. Gregor Bonin zum Beigeordneten gewählt

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat heute Dr. Gregor Bonin (55) mit breiter Mehrheit (51 Ja-, 7 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen bei 64 Stimmberechtigten) zum Beigeordneten für das Dezernat Planung und Bauen gewählt.

    Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners heißt Dr. Bonin herzlich willkommen.
    Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners heißt Dr. Bonin herzlich willkommen.

    Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Zum Dezernat VI gehören die Fachbereiche Tiefbau und Stadtgrün, Stadtentwicklung und Planung, Geoinformationen und Grundstücksmanagement sowie Bauordnung und Denkmalschutz und das Gebäudemanagement. Außerdem ist dem Dezernat der Eigenbetrieb Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach (GSM) zugeordnet.

     

     

     

     

    der Vorsitzende des Planungs- und Bauasschusses Horst-Peter Vennen gratuliert fdem neuen Dezernenten zur Wahl
    Der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses Horst-Peter Vennen gratuliert dem neuen Dezernenten zur Wahl.

    Der gebürtige Münsteraner, der an der RWTH Aachen Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau studierte, wechselt von Düsseldorf nach Mönchengladbach, wo er auch seinen Wohnsitz hat.
    In Düsseldorf ist er seit 2006 Beigeordneter für Planen, Bauen und Liegenschaften und wurde im vergangenen Jahr für weitere acht Jahre wiedergewählt. Hier war er maßgeblich für den Kö-Bogen, die Entwicklung des Medienhafens und den Vodafone-Campus verantwortlich.

     

     

     

    Der soeben gewählte neue Dezernent spricht im Mönchengladbacher Stadtrat zu den Mitgliedern.
    Der soeben gewählte neue Dezernent spricht im Mönchengladbacher Stadtrat zu den Mitgliedern.

    Dr. Gregor Bonin zu seiner Wahl: „Ich freue mich riesig auf meine neue Aufgabe in Mönchengladbach. Eine der wesentlichen Aufgaben wird sein, Mönchengladbach dauerhaft als wachsende Stadt zu etablieren. Ich hoffe, dass die Verhandlungen mit Düsseldorf ein zügiges Ende finden, damit ich zum 1. November meinen Dienst hier in Mönchengladbach antreten kann“.

     

     

     

    Kurzvita Dr. Gregor Bonin:
    Studium der Architektur in Aachen von 1981 bis 1988. Promotionsstipendium des Landes NRW von 1988 bis 1990. Referendariat von 1990 bis 1992 (2. Staatsexamen). 1992 Erlangung der Doktorwürde. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Düsseldorf von 1993 bis 2003. Referent für Planung, Bau, Verkehr und Immobilienmanagement im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf von 2004 bis 2006. 2006 Wahl zum Beigeordneten für Planen und Bauen.

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