Schlagwort: DGB

  • Patrick Stock als neuer Vorsitzender des DGB Mönchengladbach gewählt

    Patrick Stock als neuer Vorsitzender des DGB Mönchengladbach gewählt

    Auf der konstituierenden Sitzung des DGB Mönchengladbach wurden die Weichen für weitere vier Jahre gestellt. Die Vertreterinnen und Vertreter der unter dem DGB zusammengeschlossenen acht Mitgliedsgewerkschaften wählten einstimmig den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Neuer DGB-Stadtverbandsvorsitzender ist Patrick Stock (ver.di). Als stellvertretender Vorsitzender wurde Wolfgang Jäckle (IG BAU) gewählt.

    Des Weiteren besteht der Vorstand aus: Caroline Jeschonek (IG BAU), Ahmet Özkan (IG Metall) und Ruth Reinartz (GEW).

    Patrick Stock umriss die inhaltlichen Schwerpunkte des DGB für die nächsten vier Jahre: „Wir werden uns in Mönchengladbach für faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne einsetzen. Bei den lokalen Bundes- und Landtagsabgeordneten und der Kommunalpolitik werden wir uns für die Verbesserung der Verkehrs- und Infrastruktur und die Bekämpfung von Armut stark machen“.

    „Der aktuelle Vorstand bedankt sich ausdrücklich beim scheidenden Vorsitzenden Emrah Bektas für seine aktive und bürgernahe Arbeit. Es sind große Fußstapfen in die ich trete, und ich bedanke mich auch bei den Vorstandsmitgliedern des DGB-Stadtverbandes Mönchengladbach für ihr Vertrauen. Als ausgebildeter Gärtnergehilfe fühle ihr mich besonders den Arbeiter*innen in Mönchengladbach verbunden. Deshalb wird der Stadtverband auch weiterhin das Bündnis für Menschenwürde und Arbeit unterstützen. Menschenwürdiges und bezahlbares Wohnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die LKW-Fahrer der Mönchengladbacher Logistikzentren werden die zentralen Themen des DGB-Stadtverbandes bleiben. Dazu und auch zu weiteren sozialen Themen werde ich die Zusammenarbeit mit den lokalen Parteien und Sozialverbänden suchen, “ erklärte Stock.

    Ein weiterer Schwerpunkt ist der Übergang von Schule und Beruf. In der Corona-Pandemie ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in Mönchengladbach noch stärker zurückgegangen, als die Zahl der Ausbildungsplätze. Das liegt aus Sicht des DGB an den mangelnden Möglichkeiten der direkten Ansprache im Rahmen der Berufsorientierung unter Corona in den Schulen. Hier will der DGB mit Bündnispartnern in Mönchengladbach verstärkt Aktivitäten entwickeln.

    Aktuell steht die Bundestagswahl beim DGB im Mittelpunkt. Unter dem Motto “Echt gerecht“ hat der DGB Forderungen zur Bundestagswahl aufgestellt:

    ·         Ein umfangreiches Investitionsprogramm von mindestens 45 Milliarden Euro pro Jahr für zehn Jahre, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stabilisieren und akute Transformationsprozesse zu unterstützen

    ·         Übernahme der kommunalen Altschulden durch Bund und Länder

    ·         Bau von mindestens 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr

    ·         Weiteres Aussetzen der Schuldenbremse, dauerhafte Ausnahme für Investitionen

    ·         Verlängerung der Tilgungspläne für Corona-Schulden

    ·         Ein gerechteres Steuersystem mit Mehreinnahmen durch Erbschafts-, Vermögens- und andere Steuern „Wir wollen die Menschen in Mönchengladbach motivieren sich einzumischen, diese Demokratie mitzugestalten und unsere Forderungen zu unterstützen‘‘, so Stock abschließend.

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  • Worauf Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs achten sollten

    Worauf Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs achten sollten

    Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schülerinnen und Schüler suchen einen Ferienjob.
    Eigentlich eine gute Sache: Die Arbeit hilft, das Taschengeld aufzubessern und gewährt gleichzeitig Einblicke in die Arbeitswelt.
    Der DGB gibt Tipps, damit alles gut läuft!

    Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, erklärt Sigrid Wolf, Geschäftsführerin der DGB-Region Düsseldorf-Bergisch Land.

    Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten sein: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkord arbeiten ist untersagt.
    Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten verboten.
    Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
    Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Für sie gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen.
    Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die sind in erster Linie zur Erholung da.

    Für die tägliche Arbeitszeit gelten strenge Regeln

    Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen z.B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden.
    Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen. Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

    Wer älter ist als 18 Jahre, hat Anspruch auf den Mindestlohn

    Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.

    Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die vom DGB vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt“, so Wolf. Dabei werden die Steuern normalerweise im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische Lohnsteuerkarte – auch die erhält man beim Finanzamt.

     Einen Ferienjob nie ohne schriftlichen Vertrag beginnen

    Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

    Und was passiert, wenn sich einer verletzt?
    Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

    Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten?
    Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

    Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.

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  • 1. Mai 2013 – So war der Tag der Arbeit in Mönchengladbach

    1. Mai 2013 – So war der Tag der Arbeit in Mönchengladbach

    _DSC0101 (Kopie) Die bundesweit mehr als 400 Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) standen unter dem Motto:
    „1. Mai: Unser Tag – Gute Arbeit, Sichere Rente, Soziales Europa“.
    Den Missbrauch der Arbeitnehmer durch Niedriglöhne, Werkverträge und Leiharbeit kritisierten Redner auch in Mönchengladbach.
    „Relevant für unsere Gesellschaft ist es, dass Menschen, die die ganze Woche hart arbeiten, am Monatsende auch einen Lohn haben, von dem sie menschenwürdig leben können.“ (mehr …)

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