Schlagwort: Entsorgungsleistungen

  • Neues Gebührenmodell zur Einführung der Rolltonne im Restmüllbereich durch den Verwaltungsrat der mags beschlossen

    Neues Gebührenmodell zur Einführung der Rolltonne im Restmüllbereich durch den Verwaltungsrat der mags beschlossen

    Sie hatten es eilig, so eilig, dass bereits wenige Minuten nachdem die Sitzung des Verwaltungsrates begonnen hatte, eine Pressemeldung in die Redaktionen flatterte. Es war gerade mal 21:17 Uhr.
    Diese Sitzung hatte nur diesen einen Zweck: unmittelbar nachdem der Stadtrat gegen die Stimmen der Opposition den Weg frei gemacht hat für die Einführung der Rolltonnen mit allen denkbaren und durch Bürger und Politiker dokumentierten Nachteilen, sollte das Ergebnis festgezurrt werden.

    In der vorangegangenen Diskussion im Rathaus hatte es heftige Wortgefechte, polemische Vorhaltungen, zwischen den Wortführern der Fraktionen gegeben. Einmal mehr bewies CDU-Fraktionschef Dr. Schlegelmilch seine Unfähigkeit, Kritik zu ertragen.

    Die Pressemeldung im Detail:

    Neues Modell für Abfallgebühren

    Nachdem sich der Rat der Stadt Mönchengladbach ausgiebig mit dem Thema Abfallgebühren beschäftigt hat, hat der mags Verwaltungsrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. August, das Gebührenmodell zur Einführung der Rolltonne im Restmüllbereich beschlossen.

    Ab dem 01. Januar 2019 setzt sich die Abfallgebühr aus einem haushaltsbezogenen Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen. Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit zahlt den gleichen Grundpreis. Dieser deckt Kosten der allgemeinen Leistungen wie der Einsatz  des Schadstoffmobils und Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe. Ein zweiter Bestandteil des Abfallgebührenmodells ist der Leistungspreis. Dieser errechnet sich aus den Entsorgungsleistungen, die die Mönchengladbacher in Anspruch nehmen: Das Bereitstellung von Behältern (Restmüll, Bio, Papier), das Einsammeln und Transportieren der verschiedenen Abfälle und deren umweltgerechte Beseitigung und Verwertung.

    Aus Sicht der Verwaltungsratsmitglieder führe dieses Modell zu einem fairen, gerechten und leistungsstarken Angebot.

    Damit dieses Modell umgesetzt werden kann, muss die Anzahl der Haushalte pro Grundstück bei den Grundstückseigentümern abgefragt werden. Die Abfrage startet Mitte September. Alle Grundstückseigentümer erhalten dann ein entsprechendes Anschreiben.

    Darüber hinaus werden künftig Behälter für Restmüll mit Füllstandsmarkierungen eingesetzt, so dass künftig nur das passgenaue Volumen abgerechnet wird. Ein Drei-Personen-Haushalt mit Biotonne hat beispielsweise einen Mindestbedarf von 90 Liter Restmüll bei zweiwöchentlicher Leerung. In diesem Fall würde eine 120-Liter Tonne mit Markierung bei 90-Liter zur Verfügung gestellt.

    Über die Abfallgebührensatzung wird zum Ende des Jahres entschieden.

    Ab 01. Januar 2019 werden Rolltonnen für Restmüll eingesetzt. Das bisherige System mit Ringtonnen muss ersetzt werden, weil es gegen mehrere Regelungen des Arbeitsschutzes verstößt. Ebenfalls aus Gründen des Arbeitsschutzes entfällt ab 2019 die Bündelsammlung von Altpapier. Wer möchte, erhält von mags eine Papiertonne. Außerdem kann man Altpapier weiterhin an den beiden Wertstoffhöfen Heidgesberg und Luisental und an zahlreichen Containern in der Stadt abgeben.

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