Was wir für unsere höhere Grundsteuer B bekommen werden – ohne diese Erhöhung wird Mönchengladbach „kaputtgespart“?
Nach§ 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat zu wenden. Von diesem Recht machen z. Zt….