Schlagwort: Grundsteuer

  • Grundsteuerbescheide ab dem 8. Januar – endlich verschickt die Stadt die Bescheide

    Grundsteuerbescheide ab dem 8. Januar – endlich verschickt die Stadt die Bescheide

    Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze führt nicht zwangsläufig bei allen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu einer höheren Belastung

    Ab Mittwoch, dem 08.01.2025, erhalten rund 92.000 Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuerbescheide.

    Die Grundsteuerreform ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Sie hat den Zweck, den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) zu beseitigen, wonach mit den bisherigen Bewertungsregelungen bei der Berechnung der Grundsteuer ein nicht mehr zeitgemäßer Grundstückswert zugrunde gelegt wird. Mit der Reform soll die ungleiche Wertentwicklung von Grundbesitz korrigiert und insoweit eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung gewährleistet werden.

    Die Stadt Mönchengladbach erhebt die Grundsteuer 2025 daher erstmals auf Basis der neuen, vom Finanzamt ermittelten Messbeträge und setzt die Grundsteuerreform – wie vom Gesetzgeber erwartet – auch aufkommensneutral um.

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Steuerbelastung des einzelnen Grundbesitzers unverändert bleibt. Denn im Zuge der Reform kommt es zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen unabhängig von der Grundstücksart, die der Neubewertung zu Grunde liegt. Dies führt bei Grundbesitzern zu höheren und auch zu niedrigeren Messbeträgen. Wenn der Grundbesitzer mit dem Ergebnis der Neubewertung und dem neuen Messbetrag nicht einverstanden ist, muss er seine Einwände beim zuständigen Finanzamt geltend machen und gegebenenfalls Einspruch erheben.

    Die Stadt Mönchengladbach ist an die neuen, von der Finanzverwaltung mitgeteilten Messbeträge gebunden und kann hiervon nicht abweichen.

    Für die im Stadtgebiet liegenden Grundstücke fällt die Summe der neuen Messbeträge ab 2025 insgesamt um rd. 19,7% niedriger aus. Dies würde bei unveränderten Hebesätzen für die Stadt zu einem Steuerausfall von rund 12 Mio. EUR führen. Um gleichhohe Steuererträge zu erzielen, müssen die seit 2016 geltenden Hebesätze nunmehr angepasst werden. Die Stadt erzielt hierdurch also keine höheren Steuererträge.

    Da die Reform auf die Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielt, waren und sind Verschiebungen bei der Steuerlast der jeweiligen Grundbesitzer zwangsläufig. Die individuelle Steuerlast wird sich als zwingende Folge der Reform vielfach ändern. Es wird Grundbesitzer geben, die ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen – andere werden weniger zahlen müssen.

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat für 2025 folgende neue Hebesätze beschlossen:

    Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft): 461%

    Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke): 792%

    Die Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen fällig, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2025. In Fällen, in denen bis Ende September 2024 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2025 fällig.

    Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.

    Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.

    Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2024 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2025 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2025) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird.

    Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben gerne während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299.

    In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2025 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell einschränkt sein. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

    Zum Grundsteuerbescheid 2025 hat die Stadt Mönchengladbach unter www.stadtmg.de/fb22_Info2025 ein Hinweisblatt veröffentlicht.

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  • Die neue Grundsteuer, das leidige Thema

    Die neue Grundsteuer, das leidige Thema

    Landtagsabgeordneter referiert beim FDP-Kreisverband Mönchengladbach

    Der NRW-Landtagsabgeordnete Ralf Witzel wird am 08. September 2022, 19.30 Uhr, auf Einladung des FDP-Kreisverbands Mönchengladbach zum aktuellen Stand des Bürokratieaufwands zur  Grundsteuererklärung  referieren.

    Ralf Witzel ist Sprecher der FDP im Landtag NRW für Haushalt, Finanzen, Personal und Medien.
    Ende Juli beantragte er eine erneute Prüfung durch die Landesregierung, um das mittlerweile entstandene Chaos schnellsens zu beseitigen. 
    Interessenten sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt im Ernst-Christoffel Haus, Wilhelm-Strauß-Straße 34, 41236 Mönchengladbach-Rheydt.
    Um Anmeldung wird gebeten bis zum 01. September unter info@fdp-mg.de

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  • Steuererhöhung ab 2016: 23 Prozent höhere Grundsteuer B ???

    Steuererhöhung ab 2016: 23 Prozent höhere Grundsteuer B ???

    Die Spatzen pfiffen es seit geraumer Zeit von den Dächern in Mönchengladbach, nun ist es ein Stück realistischer geworden.

    Kämmerer Bernd Kuckels wird in seiner heutigen Haushaltsrede dem Rat empfehlen, die Grundsteuer B von 520 auf 640 Punkte zu erhöhen, das entspricht einer Steigerung von mehr als 23 Prozent.

    Kuckels:“ Ja, wir nehmen einen kräftigen Schluck aus der Pulle, das hilft der Haushaltssanierung und der Stadt“.

    Eine Erhöhung der Gewerbesteuer steht nicht zur Debatte.

    Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt.

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