Mit dem Pflegestärkungsgesetz, das am 1.Januar 2015 in Kraft tritt, werden die Leistungen der Pflegeversicherung vor allem für zu Hause betreute Menschen deutlich besser.
So werden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben. Außerdem können die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Zukunft besser miteinander kombiniert werden, die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gestärkt, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel erhöht. (mehr …)
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