Schlagwort: Jobcenter

  • Erst strikt abgelehnt, dann doch gezahlt

    Erst strikt abgelehnt, dann doch gezahlt

    Das Arbeitslosenzentrum meldet immer mehr Beratungsfälle und beklagt eine zunehmende Behörden-Bürokratie

    Der junge Somalier war verzweifelt. Das Gladbacher Jobcenter hatte ihm Leistungen gekürzt, weil seine hochschwangere Partnerin zu ihm gezogen war. Die ist Niederländerin. Der junge Mann wird vom Beratungsteam des Gladbacher Arbeitslosenzentrums (ALZ) betreut. Das stellt „eine zunehmende Bürokratie, viel zu lange Wartezeiten und immer arbeitsintensivere Fälle“ fest. 

    Der Somalier, von ALZ-Berater Julian Strzalla (39, Foto) begleitet, ist kein Einzelfall. „Seit Monaten heißt es bei uns nur noch beraten, beraten, beraten“, sagt der 39-Jährige. Ob telefonisch, per Internet oder „Face to Face“ – letzteres pandemiegerecht. Seit Corona arbeiten die MitarbeiterInnen im Jobcenter oder anderen Behörden im Lockdown. Terminvergabe beispielsweise für das Ausländer- Einwohnermeldeamt ist nur per Internet möglich. Der hierfür vorgesehene Termintool ist auf drei Monate angelegt, meistens aber längst ausgebucht. MitarbeiterInnen sind telefonisch „so gut wie gar nicht erreichbar“, dann verzögern sich Leistungsanträge an das Jobcenter, weil Papiere „verloren“ gegangen bzw. nicht vollständig seien. Die wiederum müssen in den Briefkasten geworfen werden. Und wandern dann zu einer Drittfirma, die die Papierberge digitalisiert. Das dauert, und erst dann wird der „aktenkundige Fall“ bearbeitet. 

    Zurück zum Somalier. Der kam ins ALZ und fragte Strzalla bei der ersten Begegnung lächelnd: „Sind Sie der Herr Julian“. Was für den Bekanntheitsgrad Strzallas spricht. Und die Tatsache, dass sich die hilfreiche Arbeit des ALZ in Kreisen Betroffener herumgesprochen hat. Der Schwarzafrikaner macht einen Sprachkursus, will studieren. In Eindhoven haben die beiden geheiratet. Die Bitte auf Hartz IV für die junge Frau lehnte das Center ab: Ohne Job kein passendes Aufenthaltsrecht, also keine Finanzleistung. Ihrem Mann wurde daraufhin die Hilfe von 446 auf 401 Euro gekürzt; die Wohnungsmiete senkte man um die Hälfte. Hätte die (kurz vor der Entbindung stehende) Frau beispielsweise einen Mini-Job nachweisen können, wäre das nicht passiert. Auch sie wäre unterstützt worden. 

    Für Strzalla bedeutete das: Er legte – auch hier – Widerspruch ein, stellte einen Eilantrag. Plötzlich signalisierte das Jobcenter: „Wir haben alles neu geprüft.“ Jetzt fließt Hilfe zum Leben.

    Sein Beratungskollege Karl Sasserath: „Wir sind ein Lotse für Menschen, denen das Wasser bis zum Halse steht.“ Immer wieder hätten arme Menschen „große Probleme mit den Behörden“. 

    Manchmal können sich die Berater im ALZ nur noch wundern: Und Kopfschütteln ist ihre vornehmste Reaktion. So auch in dem „Fall“: Ein Kongolese, er lebt seit Jahren in MG und hat zwei (deutsche) Kinder, beantragte bei der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach einen Bildungsgutschein. Den zu beantragen, hatte ihm der Chef einer Security-Firma empfohlen. Gleichzeitig gab ihm der potentielle Arbeitgeber eine Einstellungszusage für den Fall des erfolgreichen Ausbildungsverlaufs mit auf den Weg zur Arbeitsagentur: Mit dem Schein würde der Afrikaner mit finanzieller Unterstützung für den Arbeitgeber durch das Jobcenter zum Wachmann ausgebildet, würde danach Geld verdienen und ohne „öffentliche“ Hilfe leben können. Die Arbeitsagentur machte aber „von ihrem Ermessen Gebrauch“ – und sagte Nein. Begründung: Der Mann lebe als „Geduldeter“ bei uns, müsste irgendwann die Bundesrepublik verlassen. Behörden-Tipp: Gehen sie zur Ausländerbehörde und „verbessern sie dort ihren Aufenthaltsstatus“.  

    Das dauert (lange). Immer wieder berichten Ratsuchende, dass sie bei der Gladbacher Ausländerbehörde seit Monaten auf einen Termin warten.  Inmitten des behördlichen Dschungels die Wirklichkeit: Der Kongolese aus einem Gebiet mit blutigen Auseinandersetzungen ist seit Jahren hier und wird, so sieht es Sasserath „wie viele andere seiner Landsleute auch in den kommenden Jahren die Bundesrepublik als seine neue Heimat nicht verlassen.“ Die Arbeitsagentur hielt es nicht für nötig, dem Antragsteller einen schriftlichen Bescheid zu schicken. „Ich habe den Vorgang an die Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Mönchengladbach mit der Bitte um Prüfung weitergereicht“, so Sasserath. Ob er von dort eine Antwort erhalte, wisse er nicht…

    Rapide, stellt Julian Strzalla fest, habe der Anteil Hilfesuchender mit Migrationshintergrund zugenommen. Einer der Hauptgründe: Gladbachs größter Arbeitgeber, die oftmals schlecht zahlende Logistikbranche in Güdderath oder Rheindahlen, sei deutlich multinationaler geworden. Mangelnde Sprachkenntnisse vergrößerten die Nöte dieser Menschen ebenso „wie die Anfälligkeit für Verschuldung“.

    Mit ihrer „pschyosozialen Beratung“ erfüllt das ALZ (Lüpertzender Straße 69) eine Aufgabe der Stadt. Mit dem Geld der Stadt bezahlt das Zentrum die gefragte Arbeit des „Herrn Julian“.

    Wenn Sie mehr über das Arbeitslosenzentrum und seine Angebote wissen wollen:

    www.arbeitslosenzentrum-mg.de

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  • Therapie aus einem Guss – Suchthilfenetz und Jobcenter schließen Kooperationsvereinbarung

    Therapie aus einem Guss – Suchthilfenetz und Jobcenter schließen Kooperationsvereinbarung

    In der Suchtkrankenhilfe stellt Arbeitslosigkeit ein dominierendes Problem dar, weil vielen Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen durch die Arbeitslosigkeit Struktur und Sinnstiftung im Alltag fehlt. Zugleich besteht bei der Arbeitsberatung und -vermittlung häufig die Schwierigkeit, dass Suchtprobleme der Klienten bekannt sind oder erahnt werden, gleichzeitig aber wenig Möglichkeiten bestehen, den Umgang mit der Abhängigkeit konstruktiv in die Arbeitsvermittlung einzubeziehen. Häufig wird dann das Suchtproblem zum entscheidenden Vermittlungshindernis.

    Um die Klienten mit Suchtproblemen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben zu unterstützen und ihnen gleichzeitig die dazu notwendigen Hilfen zu geben, arbeiten das Jobcenter Mönchengladbach und das Suchthilfenetz Mönchengladbach in Zukunft enger zusammen. Aus diesem Grund haben die Einrichtungen heute (22. Juni) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Dem Suchthilfenetz angeschlossen sind die beiden Suchtabteilungen der LVR-Kliniken Mönchengladbach und Viersen, die Suchtberatungsstellen von Diakonie, Drogenberatung und der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Mönchengladbach sowie die Intres gGmbH. „Ziel der Kooperation ist es, die Ressourcen und Kompetenzen der beteiligten Institutionen zu verbinden, um eine bestmögliche Förderung der Betroffenen zur sozialen und gesellschaftlichen Inklusion durch den Einstieg in das Erwerbsleben zu erreichen und dadurch gleichzeitig die Motivation zur Abstinenz zu verstärken“, betont Sozialdezernentin Doerte Schall.

    Das Konzept richtet sich primär an Klienten, die ALG II beziehen und die wegen bestehender Suchtprobleme durch einen Fallmanager betreut werden. Klienten, deren Suchtproblem bisher nicht bekannt ist und die deswegen „nur“ über einen Arbeitsvermittler betreut werden, können von dem Konzeptentwurf profitieren wenn sie bereit sind, ihr Suchtproblem gegenüber dem Jobcenter offen zu legen. „Dies erfolgt freiwillig, wie alle Hilfen und Unterstützungsangebote, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben“, ergänzt Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach.

    Umgekehrt können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Suchthilfenetzes bei einem ihrer Klienten – sofern er dies wünscht – das Jobcenter einschalten, so dass der Betroffene dort zeitnah einen Beratungstermin bekommt und gezielt nach beruflichen Förderungsmöglichkeiten informiert und ggf. unterstützt wird.

    Die beteiligten Institutionen verpflichten sich mit der Vereinbarung, sich bei der gemeinsamen Arbeit am Klienten zu unterstützen. Dazu gehören wechselseitige Informationen über bestehende Angebote, Handlungskonzepte und Mitarbeiterstruktur. „Zudem soll die Möglichkeit bestehen, in angemessenem Umfang Fortbildungen anzubieten, damit die Mitarbeiter des Jobcenters Einblick in arbeitsrelevante Umstände von Suchtkrankenbehandlung bekommen. Umgekehrt sollen Mitarbeiter der Suchtkrankenhilfe Grenzen und Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung kennen lernen, um die eigenen Klienten im Vorfeld der Vermittlung adäquat auf den Vermittlungsprozess vorbereiten zu können“, erläutert Jutta Neuß, Teamleiterin Fallmanagement im Jobcenter.

    Suchtphänomene gehören zu den Zivilisationserscheinungen, mit denen sich Gesellschaften seit Menschengedenken auseinandersetzen müssen. In unserer modernen Gesellschaft kommt es immer rascher zu neuen Suchtstoffen und Suchtformen. Dies stellt die Hilfesysteme vor entsprechende Herausforderungen.

    Bricht man die für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Zahlen auf Mönchengladbach herunter, leben in unserer Stadt geschätzt:

    ca. 4.000 Personen mit Alkoholabhängigkeit ca. 4.500 Personen mit Medikamentenabhängigkeit ca. 2.000 Personen mit problematischem Cannabiskonsum ca. 2.000 Personen mit Konsum anderer illegaler Drogen.
    Hinzu kommen die Personen mit sogenannten Verhaltenssüchten (Glücksspielsucht, pathologischer Internetgebrauch, Kaufsucht, etc.) Zu den Auswirkungen gehören zum Beispiel Verkehrsunfälle, Straftaten, häusliche Gewalt, körperliche Begleiterkrankungen, Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Verlust des Arbeitsplatzes sowie Frühberentungen. Aber auch das gesamte soziale Umfeld des Suchtkranken leidet mindestens so stark wie der Betroffene selbst: Partner, Familie, Kinder, Arbeitskollegen, Nachbarn, Freunde werden im Verlauf der Krankheit immer mehr in Mitleidenschaft gezogen.

    Suchtkranke sind häufig noch weniger als andere chronisch kranke Menschen in der Lage, ihre Versorgungsbedürfnisse angemessen zu artikulieren und Hilfeverläufe aktiv zu gestalten. Sie sind in besonderem Maße durch Behandlungsabbrüche gefährdet, wenn die notwendige Kontinuität der Hilfen nicht sichergestellt ist. Behandlungsabbrüche gefährden aber nicht nur die Gesundheit und das Überleben der Betroffenen, sie stellen vielfach auch vermeidbare und kostspielige Umwege auf dem Behandlungsweg dar. Das Suchthilfesystem in Deutschland ist dabei auf unterschiedliche Zuständigkeiten verteilt und beruht somit auf verschiedenen und teilweise getrennt agierenden Hilfe- und Beratungsangeboten.

    Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger in Mönchengladbach zu verbessern und auf eine professionelle Grundlage zu stellen, ist in den letzten Jahren ein Suchthilfenetzwerk entstanden, an dem sich mehrere ambulante und stationäre Einrichtungen beteiligen. Die heute unterzeichnete Vereinbarung zur näheren Kooperation besteht in Viersen seit Ende vergangenen Jahres. „Schon heute lässt sich erkennen, dass sich diese Form der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erste Erfolge zeigt. Je früher im Behandlungsprozess Hilfe angeboten wird, umso größer sind die Chancen, dass den Betroffenen auch wirklich geholfen werden kann. Durch die Kooperation von Suchthilfenetzwerk und Jobcenter bieten wir Therapie aus einem Guss an“, weiß Dr. Ralph Marggraf.

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  • Die Linke fragt: Trend zum Outsourcing von Arbeitslosen?

    neuer Kreisverband-Vorstand 2012, Plakat-Aktion-die LinkePassend zur Herbstsonne wird im Bund verkündet, dass erstmals 42 Mio. Deutsche Arbeit haben.
    Und passend dazu legt das Jobcenter die Zahlen für Mönchengladbach vor, in denen erneut die Arbeitslosigkeit minimal um 127 Personen gesunken ist.
    „Kein Grund zur Freude“, meint Torben Schultz, der für DIE LINKE nachgerechnet hat. Demnach ist die Arbeitslosigkeit in Mönchengladbach nur um 103 Personen gesunken. „Jede/r Arbeitslose weniger ist gut, vor allem für die Betroffenen selbst. Arbeitslosigkeit ist eine immense Belastung und kein Ausruhen in der Sozialen-Hängematte“, sagt Schultz, „doch dürfen wir uns nicht blenden lassen, wieder wurden in unserer Stadt 21,51% Arbeitslose mit statistischen Tricks raus gerechnet. (mehr …)

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