Therapie aus einem Guss – Suchthilfenetz und Jobcenter schließen Kooperationsvereinbarung

In der Suchtkrankenhilfe stellt Arbeitslosigkeit ein dominierendes Problem dar, weil vielen Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen durch die Arbeitslosigkeit Struktur und Sinnstiftung im Alltag fehlt. Zugleich besteht bei der Arbeitsberatung und -vermittlung häufig die Schwierigkeit, dass Suchtprobleme der Klienten bekannt sind oder erahnt werden, gleichzeitig aber wenig Möglichkeiten bestehen, den Umgang mit der Abhängigkeit konstruktiv in die Arbeitsvermittlung einzubeziehen. Häufig wird dann das Suchtproblem zum entscheidenden Vermittlungshindernis.

Um die Klienten mit Suchtproblemen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben zu unterstützen und ihnen gleichzeitig die dazu notwendigen Hilfen zu geben, arbeiten das Jobcenter Mönchengladbach und das Suchthilfenetz Mönchengladbach in Zukunft enger zusammen. Aus diesem Grund haben die Einrichtungen heute (22. Juni) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Dem Suchthilfenetz angeschlossen sind die beiden Suchtabteilungen der LVR-Kliniken Mönchengladbach und Viersen, die Suchtberatungsstellen von Diakonie, Drogenberatung und der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Mönchengladbach sowie die Intres gGmbH. „Ziel der Kooperation ist es, die Ressourcen und Kompetenzen der beteiligten Institutionen zu verbinden, um eine bestmögliche Förderung der Betroffenen zur sozialen und gesellschaftlichen Inklusion durch den Einstieg in das Erwerbsleben zu erreichen und dadurch gleichzeitig die Motivation zur Abstinenz zu verstärken“, betont Sozialdezernentin Doerte Schall.

Das Konzept richtet sich primär an Klienten, die ALG II beziehen und die wegen bestehender Suchtprobleme durch einen Fallmanager betreut werden. Klienten, deren Suchtproblem bisher nicht bekannt ist und die deswegen „nur“ über einen Arbeitsvermittler betreut werden, können von dem Konzeptentwurf profitieren wenn sie bereit sind, ihr Suchtproblem gegenüber dem Jobcenter offen zu legen. „Dies erfolgt freiwillig, wie alle Hilfen und Unterstützungsangebote, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben“, ergänzt Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach.

Umgekehrt können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Suchthilfenetzes bei einem ihrer Klienten – sofern er dies wünscht – das Jobcenter einschalten, so dass der Betroffene dort zeitnah einen Beratungstermin bekommt und gezielt nach beruflichen Förderungsmöglichkeiten informiert und ggf. unterstützt wird.

Die beteiligten Institutionen verpflichten sich mit der Vereinbarung, sich bei der gemeinsamen Arbeit am Klienten zu unterstützen. Dazu gehören wechselseitige Informationen über bestehende Angebote, Handlungskonzepte und Mitarbeiterstruktur. „Zudem soll die Möglichkeit bestehen, in angemessenem Umfang Fortbildungen anzubieten, damit die Mitarbeiter des Jobcenters Einblick in arbeitsrelevante Umstände von Suchtkrankenbehandlung bekommen. Umgekehrt sollen Mitarbeiter der Suchtkrankenhilfe Grenzen und Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung kennen lernen, um die eigenen Klienten im Vorfeld der Vermittlung adäquat auf den Vermittlungsprozess vorbereiten zu können“, erläutert Jutta Neuß, Teamleiterin Fallmanagement im Jobcenter.

Suchtphänomene gehören zu den Zivilisationserscheinungen, mit denen sich Gesellschaften seit Menschengedenken auseinandersetzen müssen. In unserer modernen Gesellschaft kommt es immer rascher zu neuen Suchtstoffen und Suchtformen. Dies stellt die Hilfesysteme vor entsprechende Herausforderungen.

Bricht man die für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Zahlen auf Mönchengladbach herunter, leben in unserer Stadt geschätzt:

ca. 4.000 Personen mit Alkoholabhängigkeit ca. 4.500 Personen mit Medikamentenabhängigkeit ca. 2.000 Personen mit problematischem Cannabiskonsum ca. 2.000 Personen mit Konsum anderer illegaler Drogen.
Hinzu kommen die Personen mit sogenannten Verhaltenssüchten (Glücksspielsucht, pathologischer Internetgebrauch, Kaufsucht, etc.) Zu den Auswirkungen gehören zum Beispiel Verkehrsunfälle, Straftaten, häusliche Gewalt, körperliche Begleiterkrankungen, Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Verlust des Arbeitsplatzes sowie Frühberentungen. Aber auch das gesamte soziale Umfeld des Suchtkranken leidet mindestens so stark wie der Betroffene selbst: Partner, Familie, Kinder, Arbeitskollegen, Nachbarn, Freunde werden im Verlauf der Krankheit immer mehr in Mitleidenschaft gezogen.

Suchtkranke sind häufig noch weniger als andere chronisch kranke Menschen in der Lage, ihre Versorgungsbedürfnisse angemessen zu artikulieren und Hilfeverläufe aktiv zu gestalten. Sie sind in besonderem Maße durch Behandlungsabbrüche gefährdet, wenn die notwendige Kontinuität der Hilfen nicht sichergestellt ist. Behandlungsabbrüche gefährden aber nicht nur die Gesundheit und das Überleben der Betroffenen, sie stellen vielfach auch vermeidbare und kostspielige Umwege auf dem Behandlungsweg dar. Das Suchthilfesystem in Deutschland ist dabei auf unterschiedliche Zuständigkeiten verteilt und beruht somit auf verschiedenen und teilweise getrennt agierenden Hilfe- und Beratungsangeboten.

Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger in Mönchengladbach zu verbessern und auf eine professionelle Grundlage zu stellen, ist in den letzten Jahren ein Suchthilfenetzwerk entstanden, an dem sich mehrere ambulante und stationäre Einrichtungen beteiligen. Die heute unterzeichnete Vereinbarung zur näheren Kooperation besteht in Viersen seit Ende vergangenen Jahres. „Schon heute lässt sich erkennen, dass sich diese Form der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erste Erfolge zeigt. Je früher im Behandlungsprozess Hilfe angeboten wird, umso größer sind die Chancen, dass den Betroffenen auch wirklich geholfen werden kann. Durch die Kooperation von Suchthilfenetzwerk und Jobcenter bieten wir Therapie aus einem Guss an“, weiß Dr. Ralph Marggraf.

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