NRW: Ladenöffnungsgesetz wird sinnvoll angepasst – so die Planung
„Mit ihrem Gesetzentwurf korrigiert die Landesregierung die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Es bleibt dabei, dass auch zukünftig ausnahmsweise Sonntagsöffnungen lediglich maximal viermal pro Jahr möglich sind. Zusätzlich wird jedoch die Zahl der Sonntage, die…