„Mit ihrem Gesetzentwurf korrigiert die Landesregierung die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Es bleibt dabei, dass auch zukünftig ausnahmsweise Sonntagsöffnungen lediglich maximal viermal pro Jahr möglich sind.
Zusätzlich wird jedoch die Zahl der Sonntage, die zur Öffnung in einer Kommune freigegeben sind auf maximal 12 plus einen Adventssonntag gedeckelt werden. (mehr …)
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