Schlagwort: Landesbauordnung

  • FDP MG fordert Umsetzung der Landesbauordnung zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren

    FDP MG fordert Umsetzung der Landesbauordnung zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren

    Die vorherige CDU-FDP-geführte Landesregierung änderte die Landesbauordnung 2020, um anhand einer entsprechenden Rechtsverordnung Transparenz bei Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen von NRW zu schaffen.

    Diese Verordnung wurde bisher nicht umgesetzt.

    Neubau, Sanierung und Nutzung neuer Flächen, die sog. Nachverdichtung, sind zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Erreichung der Klimaziele wichtig.
    Die schwarz-gelbe Landesregierung ergriff daher während ihrer Regierungszeit Maßnahmen, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.

    „Inhalte, Form und Umfang der Berichtspflicht der kommunalen Baubehörden an das Landesbauministerium müssen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden“, berichtet Andreas Terhaag, FDP-Kreisvorsitzender. „Nach dem Regierungswechsel 2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberster Dienstherr noch keine derartigen Bestimmungen erlassen.“
    Der Vorteil einer entsprechenden Verordnung sei, dass den Entscheidungsträgern in Kommunen, die besonders lange für Baugenehmigungsverfahren benötigten, auch ein Standortnachteil in der eigenen Kommune bewusst würde, erläutert Andreas Terhaag weiter. „Schnelle Bauämter dagegen finden eine angemessene Würdigung.“

    Patrick Lademann-Peters, bau- und planungspolitische Sprecher der FDP Mönchengladbach, fügt hinzu: „Der Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung besagt ebenfalls, Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen zu beschleunigen. Hierzu ist wichtig, dass die Verantwortlichen das Procedere jetzt festlegen, damit die Kommunen die durchschnittliche Länge ihrer Baugenehmigungsverfahren erfassen und veröffentlichen können.“

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  • Aufruf zur gemeinsamen Demonstration am 13.9. 2017 um 11:00 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau!

    Aufruf zur gemeinsamen Demonstration am 13.9. 2017 um 11:00 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau!

    Wir wenden uns entschieden gegen Überlegungen, die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen zu wollen.
    Wir befürchten, dass damit die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt werden soll. Eine
    Streichung dieser Quote würde alle Bemühungen um eine zukunftsfähige Politik für Inklusion und Barrierefreiheit konterkarieren und wäre ein Rückschritt für alle Menschen die bereits heute auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind. Sollte die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen fallen, wären die Bekenntnisse des Koalitionsvertrags zu
    Barrierefreiheit und Inklusion nur noch leere Worthülsen.

    NRW hat erheblichen Nachholbedarf im Bereich des barrierefreien Bauens. Laut Berechnung des Pestel Instituts fehlen in NRW perspektivisch 500.000 barrierefreie Wohnungen.
    Bereits jetzt leben ca. 350.000 Rollstuhlfahrer in unserem Bundesland, die rollstuhlgerechte Wohnungen benötigen. Dem war bei der jüngsten Novelle der Landesbauordnung vom 15.12.2016 Rechnung getragen worden, indem u.a. geregelt worden war, dass in neu gebauten Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine, bei mehr als 15 Wohnungen zwei Wohnungen
    uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Außerdem sollten in Neubauten mit Aufzug alle Wohnungen barrierefrei ausgestaltet werden.
    Das Inkrafttreten dieser und anderer Neuregelungen war jedoch um ein Jahr auf Ende 2017 aufgeschoben worden, wodurch das jetzt beabsichtigte Moratorium ermöglicht wurde.
    Das Angebot für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen muss angesichts der demografischen Entwicklung und der Verpflichtungen aus der UNBehindertenrechtskonvention kontinuierlich ausgebaut werden.
    Die in der Landesbauordnung verankerte Rollstuhl-Quote für Neubauten wäre nur ein erster, aber wichtiger Schritt, um dem
    Mangel an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum, der auch älteren und pflegebedürftigen Menschen nützt, in absehbaren Zeiträumen abzuhelfen. Gerade Menschen die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind haben heute nicht die Möglichkeit, frei auszuwählen, wo und mit wem sie wohnen wollen, weil es an geeigneten Wohnungen fehlt.
    Ihre selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben wird dadurch stark behindert. Die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen wieder abzuschaffen würde daher in die völlig falsche Richtung weisen.

    Eine zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik hat auch Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrzunehmen und muss deshalb auch und gerade flächendeckend den Ausbau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen sicherstellen. Und genau das fordern wir von der Landesregierung ein!

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