FDP MG fordert Umsetzung der Landesbauordnung zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren

Die vorherige CDU-FDP-geführte Landesregierung änderte die Landesbauordnung 2020, um anhand einer entsprechenden Rechtsverordnung Transparenz bei Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen von NRW zu schaffen.

Diese Verordnung wurde bisher nicht umgesetzt.

Neubau, Sanierung und Nutzung neuer Flächen, die sog. Nachverdichtung, sind zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Erreichung der Klimaziele wichtig.
Die schwarz-gelbe Landesregierung ergriff daher während ihrer Regierungszeit Maßnahmen, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.

„Inhalte, Form und Umfang der Berichtspflicht der kommunalen Baubehörden an das Landesbauministerium müssen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden“, berichtet Andreas Terhaag, FDP-Kreisvorsitzender. „Nach dem Regierungswechsel 2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberster Dienstherr noch keine derartigen Bestimmungen erlassen.“
Der Vorteil einer entsprechenden Verordnung sei, dass den Entscheidungsträgern in Kommunen, die besonders lange für Baugenehmigungsverfahren benötigten, auch ein Standortnachteil in der eigenen Kommune bewusst würde, erläutert Andreas Terhaag weiter. „Schnelle Bauämter dagegen finden eine angemessene Würdigung.“

Patrick Lademann-Peters, bau- und planungspolitische Sprecher der FDP Mönchengladbach, fügt hinzu: „Der Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung besagt ebenfalls, Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen zu beschleunigen. Hierzu ist wichtig, dass die Verantwortlichen das Procedere jetzt festlegen, damit die Kommunen die durchschnittliche Länge ihrer Baugenehmigungsverfahren erfassen und veröffentlichen können.“

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