Schlagwort: Landesregierung

  • Tut die Stadt etwas für die LEG-Mieter in Mönchengladbach?

    Tut die Stadt etwas für die LEG-Mieter in Mönchengladbach?

    Vor zehn Jahren hat die nordrhein-westfälische Landesregierung von CDU und FDP das Wohnungsunternehmen LEG an einen Fonds der US-Investmentbank Goldman Sachs, den Whitehall Real Estate Funds, verkauft und so die Kontrolle über 93.000 Wohnungen aus der Hand gegeben.
    Im Februar 2013 ging die LEG an die Börse.

    Für die Fondbesitzer hat sich der Kauf gelohnt, da der Börsenwert des Immobilienkonzerns sich seither mehr als verdoppelt hat.

    Für das Geschäftsjahr 2017 gab das Unternehmen aufgrund der höheren Mieteinnahmen einen operativen Gewinn von mehr als 295 Millionen Euro an. Um den Mietern einen gewissen Schutz zu gewähren, gab es seinerzeit Auflagen: In einer so genannten Sozialcharta wurde festgelegt, dass die Möglich­keiten für Mieterhöhungen, Kündigungen und Weiterverkäufe Beschränkungen unterliegen. Zehn Jahre galt die Sozialcharta, in diesen Tagen läuft sie aus.

    Welche Folgen das für die Mieter der LEG hat, das bewegt auch Mönchengladbachs Grüne, denn in der „Vitusstadt“ gehört die LEG wohl zu den größten Eigentümern von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt.

    „Sehr viele Mieter der LEG beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt über die Stadt, diese trägt für viele Haushalte im Rahmen des SGB II und SGB XII die Kosten der Unterkunft“, stellt Dr. Boris Wolkowski, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Mönchengladbacher Grünen fest. Aus seiner Sicht muss die Stadt ein fiskalisches Interesse daran haben, dass die Mieten, die sie für die Kosten der Unterkunft bezahlt, möglichst gering bleiben. „Die LEG ist eines jener Wohnungsunternehmen, die bisher in Mönchengladbach –  trotz der Auflagen der Sozialcharta – rigoros alle sich bietenden Spielräume zu Mieterhöhungen genutzt hat“, sagt Boris Wolkowski.
    Zugleich aber klagt eine hohe Zahl von LEG-Mietern über Probleme mit nicht erfolgten Instandhaltungen und den baulichen Zustand der Wohnungen (defekte Anlagen, Schimmel etc.), über teure Modernisierungsmaßnahmen, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen und die generelle Erreichbarkeit des Vermieters.

    Vor diesem Hintergrund haben die Grünen nun eine Anfrage an OB Hans-Wilhelm Reiners gestellt. „Wir wollen unter anderem wissen, ob die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verschärfung der Probleme und einer Steigerung der Mietkosten für Mieter der LEG sieht, wenn die Sozialcharta zum 29. August 2018 ausläuft“, so der Grünen-Politiker. „Und wir wollen wissen, was die Stadt unternehmen will in der Sache.“ Mit dem Verkauf im Jahr 2008 hatte die damalige schwarz-gelbe Landes­regierung eben nicht nur die Kontrolle über tausende Wohnungen aus der Hand gegeben, sondern auch ein wichtiges Instrument, um preisgünstigen Wohnraum zu garantieren. „Jetzt müssen wir sehen, wie wir zum Schutz der LEG-Mieter mit den Folgen des Verkaufs umgehen, auch hier vor Ort“, sagt Boris Wolkowski. Und sieht da gerade auch die Stadtverwaltung in der Pflicht.

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  • Neue Landesregierung in NRW: Koalitionsvertrag enttäuschend für Fluglärmbetroffene

    Neue Landesregierung in NRW: Koalitionsvertrag enttäuschend für Fluglärmbetroffene

    Statement von Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

    „Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW ist enttäuschend für Fluglärmbetroffene.
    Wirksamer Lärmschutz wird im Vertrag nicht angestrebt und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet.
    Dort, wo der Fluglärmschutz von der Koalition angesprochen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes auch noch beschränkt. So obliegt die Festlegung der Höhe und der Spreizung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte in erster Linie den Flughäfen in Verhandlungen mit den Fluggesellschaften. Auch die Durchsetzung lärmmindernder Flugverfahren fällt nicht in die Kompetenz des Landes.

    Die lange Dauer der heutigen Genehmigungsverfahren ist vor allem der geringen Transparenz der Planungsverfahren, der mangelnden Beteiligung der Betroffenen bis hin zu deren Täuschung geschuldet und mündet deswegen oft in Gerichtsverfahren. Reine Beschleunigungsverfahren, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, bringen ohne Beseitigung dieser Ursachen nichts, verschärfen möglicherweise sogar die Konflikte und erreichen damit das Gegenteil.
    Eine Regelung, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig sein sollen, untergräbt außerdem den Grundsatz, dass in eine vernünftige Abwägung auch neue Umwelterkenntnisse gehören.

    In entscheidenden landespolitischen Fragen bleiben CDU und FDP hingegen eine Position schuldig, so zum Beispiel bei der beantragten Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf und beim nächtlichen Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn. Unklar bleibt auch, ob die Landesregierung die Linie von SPD und Grünen zur baldigen Schließung des Flughafens Essen/Mülheim weiter verfolgt.

    CDU und FDP versäumen auch ein Bekenntnis zu einem neuen NRW-Luftverkehrskonzept, obwohl sie in den letzten Jahren die Vorgängerregierung regelmäßig wegen einer fehlenden Überarbeitung der letzten NRW- Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 kritisiert haben.
    Stattdessen weist der Vertrag auf ein Papier des Bundesverkehrsministers hin, der daran gescheitert ist, ein mit den anderen Ministerien abgestimmtes Luftverkehrskonzept der Bundesregierung zu erstellen. Beschrieben werden dort vorwiegend Förderungsmaßnahmen der Luftverkehrswirtschaft – nahezu völlig ausgeblendet ist der Umweltschutz.
    Umweltpolitisch kontraproduktiv ist auch die geforderte Abschaffung der Luftverkehrssteuer.
    Diese Steuer sorgt für einen wichtigen Beitrag gegen die steuerliche Privilegierung des Flugverkehrs, der von Mineralöl- und Ökosteuer befreit ist.“

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  • Ibrahim Yetim: „Angriffe auf Abgeordnete nach Armenien-Resolution nicht hinnehmbar“

    Ibrahim Yetim: „Angriffe auf Abgeordnete nach Armenien-Resolution nicht hinnehmbar“

    Der Duisburger Integrationsrat hat in einer Resolution das Verhalten der türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten scharf kritisiert, die für die Armenien-Resolution gestimmt haben. Dazu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der nordrhein-westfälischen SPD-Landtagsfraktion:

    „Eine solch allgemeinpolitische Erklärung gehört sicherlich nicht zu den Aufgaben eines Integrationsrates. Dass zudem gewählte Politikerinnen und Politiker in die Nähe einer terroristischen Organisation gerückt werden, ist nicht hinnehmbar. Die vom türkischen Präsidenten Erdogan und weiteren hochrangigen türkischen Politikern gewählten Worte nach der Armenien-Resolution weisen wir auf das Schärfste zurück.

    Ich wünsche mir, dass sich die hier lebenden Migrantinnen und Migranten klar zu den Abgeordneten und der Demokratie bekennen. Unterschiedliche Positionen, die Teil einer Demokratie sind, können mit gewählten Volksvertreterinnern und Volksvertretern diskutiert werden – dazu stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.“

    Zum Hintergrund:

    Die rot-grüne Landesregierung hat 2013 die Arbeit der Integrationsräte in den Kommunen gestärkt. Seitdem finden die Integrationsratswahlen gleichzeitig mit den Kommunalwahlen statt. Durch die Verzahnung mit dem jeweiligen Rat wird in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens eine effektive Integrationspolitik ermöglicht.

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  • Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V.: Anrufungsstelle ist ein zahnloser Tiger  „Hannelore Kraft soll ihr Versprechen einlösen und für ein unabhängiges und transparentes Entschädigungsverfahren sorgen“

    Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V.: Anrufungsstelle ist ein zahnloser Tiger
    „Hannelore Kraft soll ihr Versprechen einlösen und für ein unabhängiges und transparentes Entschädigungsverfahren sorgen“

    Bergbaugeschädigte Hauseigentümer im rheinischen Braunkohlerevier fordern von der NRW  Landesregierung endlich Hilfe!
    Plakat 3_Bürgerforum EntfDenn wenn es um Entschädigungen geht, dann stehen die Betroffenen immer noch alleine da und haben bei Streitigkeiten mit dem Energieriesen RWE kaum eine Chance.
    Hannelore Kraft soll ihr Versprechen einlösen und für ein unabhängiges und transparentes Entschädigungsverfahren sorgen , fordert das Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V., ein Zusammenschluss von mehr als 200 rheinischen Hauseigentümern.

    Als vor fünf Jahren in Köln die so genannte “ Anrufungsstelle für Bergschäden“ ins Leben gerufen wurde, war die Hoffnung noch groß, denn die Landesregierung versprach den Betroffenen bei Streitigkeiten mit dem Tagebaubetreiber unabhängige Hilfe.

    Doch Bergbaubetroffene Hauseigentümer sehen sich vor der „Anrufungsstelle für Bergschäden“ einem RWE-Diktat ausgeliefert: (mehr …)

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