Neue Landesregierung in NRW: Koalitionsvertrag enttäuschend für Fluglärmbetroffene

Statement von Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

„Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW ist enttäuschend für Fluglärmbetroffene.
Wirksamer Lärmschutz wird im Vertrag nicht angestrebt und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet.
Dort, wo der Fluglärmschutz von der Koalition angesprochen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes auch noch beschränkt. So obliegt die Festlegung der Höhe und der Spreizung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte in erster Linie den Flughäfen in Verhandlungen mit den Fluggesellschaften. Auch die Durchsetzung lärmmindernder Flugverfahren fällt nicht in die Kompetenz des Landes.

Die lange Dauer der heutigen Genehmigungsverfahren ist vor allem der geringen Transparenz der Planungsverfahren, der mangelnden Beteiligung der Betroffenen bis hin zu deren Täuschung geschuldet und mündet deswegen oft in Gerichtsverfahren. Reine Beschleunigungsverfahren, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, bringen ohne Beseitigung dieser Ursachen nichts, verschärfen möglicherweise sogar die Konflikte und erreichen damit das Gegenteil.
Eine Regelung, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig sein sollen, untergräbt außerdem den Grundsatz, dass in eine vernünftige Abwägung auch neue Umwelterkenntnisse gehören.

In entscheidenden landespolitischen Fragen bleiben CDU und FDP hingegen eine Position schuldig, so zum Beispiel bei der beantragten Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf und beim nächtlichen Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn. Unklar bleibt auch, ob die Landesregierung die Linie von SPD und Grünen zur baldigen Schließung des Flughafens Essen/Mülheim weiter verfolgt.

CDU und FDP versäumen auch ein Bekenntnis zu einem neuen NRW-Luftverkehrskonzept, obwohl sie in den letzten Jahren die Vorgängerregierung regelmäßig wegen einer fehlenden Überarbeitung der letzten NRW- Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 kritisiert haben.
Stattdessen weist der Vertrag auf ein Papier des Bundesverkehrsministers hin, der daran gescheitert ist, ein mit den anderen Ministerien abgestimmtes Luftverkehrskonzept der Bundesregierung zu erstellen. Beschrieben werden dort vorwiegend Förderungsmaßnahmen der Luftverkehrswirtschaft – nahezu völlig ausgeblendet ist der Umweltschutz.
Umweltpolitisch kontraproduktiv ist auch die geforderte Abschaffung der Luftverkehrssteuer.
Diese Steuer sorgt für einen wichtigen Beitrag gegen die steuerliche Privilegierung des Flugverkehrs, der von Mineralöl- und Ökosteuer befreit ist.“

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