Schlagwort: Lärm

  • Lärmaktionsplanung: Bürgerbeteiligung läuft noch bis zum 17. Dezember

    Lärmaktionsplanung: Bürgerbeteiligung läuft noch bis zum 17. Dezember

    Meinung:
    Lärm interessiert in Mönchengladbach offensichtlich niemanden?

    Dieser Eindruck verfestigt sich zumindest im Stadtbezirk Ost ganz aktuell.
    Weder die zuständigen Behörden, noch der amtierende Bezirksvorsteher kümmern sich um Belange der Bürger, sobald es um ruhestörenden Lärm mitten in der Nacht geht. Auch dieser kostenintensive Lärmaktionsplan hilft da nicht weiter.
    So geschehen in der vegangenen Woche: Bei Kaufland in Reyerhütte wurden gegen 2:30 Uhr Weihnachtsbäume angeliefert, ein nette „Bescherung“ für die Anwohner. Die Nachtruhe war hin.
    Wer nun denkt, der Giesenkirchener Bezirksvorsteher ( zuständig für den Bezirk Ost in Mönchengladbach ) würde aufgrund einer Beschwerde-E-mail aktiv, der täuscht sich gewaltig. Er beantwortete die Mail mit dem Hinweis: dies ist meine private Mail-Adresse, Ende. Er schläft wohl weiter.

    Ende der Meinungsäußerung von MG-Heute.

    Nun zur offiziellen Pressemeldung der Stadt.
    In der vierten Runde der Lärmaktionsplanung (LAP) nimmt die Stadtverwaltung Straßen und Verkehrsachsen in den Fokus, die einen mittleren nächtlichen Lautstärkepegel von mehr als 58 Dezibel sowie eine Mindestanzahl von Betroffenen aufweisen. Zu den Plänen, wie an diesen Achsen der Verkehrslärm reduziert werden soll, können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 17. Dezember online Stellung beziehen. Die Beteiligungsmöglichkeiten finden Interessierte online unter https://stadt.mg/lapmg Konkret sind in dieser Runde folgende Verkehrsachsen dabei: Im Bezirk Nord die Hohenzollernstraße und die Achse Viersener Straße – Steinmetzstraße. Im Bezirk Ost die Achse Von-Groote-Straße – Graf-Haeseler-Straße. Im Bezirk West die Stadtwaldstraße und die Mennrather Straße. Im Bezirk Süd die Achsen Mühlenstraße – Hauptstraße und Pongser-Straße – Morr.

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  • Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen

    Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen

    Vom 13. März bis 24. April kann online ein Fragebogen zur Lärmaktionsplanung der Bahn ausgefüllt werden.

    Das Eisenbahn-Bundesamt startet die vierte Runde Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung. Vom 13. März bis zum 24. April können sich Bürgerinnen und Bürger in der ersten Phase der Beteiligung zu ihrer persönlichen Belastungssituation äußern und ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben – zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung und wird in zwei Phasen durchgeführt. Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

    Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, gibt es online unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. Zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig informieren.

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  • Lärmaktionsplan: Nächste Phase der Bürgerbeteiligung beginnt

    Lärmaktionsplan: Nächste Phase der Bürgerbeteiligung beginnt

    Die nächste Phase der Bürgerbeteiligung zur dritten Runde des Lärmaktionsplans begann am Montag, 7. Februar. Die konkreten Bereiche und Abwägungstabellen aus der ersten Phase der Bürgerbeteiligung sowie die daraus resultierenden Änderungen können auf der Website der Stadt unter stadtmg.de/lapmg eingesehen werden.

    Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach Stellungnahmen abgegeben werden. Hierfür soll insbesondere das Formular auf der städtischen Website genutzt werden.

    Stellungnahmen können online, per E-Mail (lap@moenchengladbach.de) oder schriftlich bis zum 20. Februar eingereicht werden. Wegen der Pandemie sind Kundenbesuche in den Dienststellen der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung per Telefon (02161/25-8584, 02161/25-8573) oder per E-Mail (lap@moenchengladbach.de) unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen möglich.

    Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Abschließend wird über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Rat der Stadt Mönchengladbach in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. „Wir hoffen auf eine rege Beteiligung. Die Anwohnerinnen und Anwohner wissen am besten, welche Bereiche der untersuchten Belastungsachsen besonders betroffen sind und wo der Lärmaktionsplan die Lebensqualität durch Lärmschutzmaßnahmen verbessert“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

    Das Plangebiet umfasst in der dritten Runde folgende Bereiche im Stadtgebiet:

    Bezirk Nord

    Tomper Straße, Labbéstraße bis Brahmsstraße, Waldnieler Straße (Hauptverkehrsstraße), Roermonder Straße, Moosheide, Roermonder Straße bis Stationsweg, Mürriger Straße – Breiter Graben – Venner Straße, Grete-Schmitter-Weg bis Zum Venner Busch, Venner Straße, Ortseingang Venn bis Windmühlenweg, Windmühlenweg bis Lindenstraße, Marienburger Straße, Schürenweg, Bergstraße, Viersener Straße, Kaldenkirchener Straße, Waldhausener Straße und Aachener Straße, Künkelstraße – Zeppelinstraße, Hohenzollernstraße bis Krefelder Straße, Krefelder Straße, Zeppelinstraße bis Ueddinger Straße, Brunnenstraße, Hehner Straße, Rathenaustraße

    Bezirk Ost

    Korschenbroicher Straße, L 390, Krahnendonk bis Neersbroicher Straße, Neersbroicher Straße, Hofstraße/ Hardterbroicher Straße, Kleinenbroicher Straße, Waater Straße, Mülforter Straße – Liedberger Straße, Konstantinstraße, Ruckes, Volksbadstraße, A 52 (Anschlussstelle MG Nord bis MG-Neuwerk), Krefelder Straße

    Bezirk Süd

    Breite Straße/ Ritterstraße, Dahlener Straße, Stresemannstraße, Gracht – Friedensstraße, Stockholtweg, Mülgaustraße, Achse Wetschewell – Karlstraße, Hochstadenstraße bis Hoemenstraße, Stapper Weg, Duvenstraße, Kohrbleiche bis Korneliusstraße, Kamphausener Straße, Burgfreiheit bis Manderscheider Straße, Von-der-Helm-Straße, Kölner Straße bis Güddenrather Mühlenweg, Kölner Straße, Burgbongert bis L 19 Straße, Ortsdurchfahrt Sasserath, Wickrather Straße, Taunusstraße bis Vierhausstraße

    Bezirk West

    A 61, Anschlussstelle MG-Holt – Straße Am Nordpark, Holt – Straße Hehnerholt, Wickrathhahner Straße, Kreuzhütte bis Beckrather Straße, Gelderner Straße, Adolf-Kempken-Weg bis Rossweide, Rossweide, Gelderner Straße bis Hochstadenstraße, Hochstadenstraße, Trompeterallee bis Wetschewell/ A 61 Nach der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sind Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtet.

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  • Bewertung der neuen Entgeltordnung am Flughafen Düsseldorf

    Bewertung der neuen Entgeltordnung am Flughafen Düsseldorf

    Bündnis/Grüne: Entgegen allen Äußerungen im Wahlkampf, hat die neue Landesregierung und hier vor allem das von der CDU geführte Verkehrsministerium bisher nichts unternommen, um den Fluglärm auch im Bereich der Stadt Mönchengladbach, ausgehend vom Flughafen Düsseldorf, zu reduzieren. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der neue Gebührenordnung des Flughafens Düssseldorf, werden lärmintensive Flugzeuge, die in Düsseldorf starten oder landen sowie Nachanflüge auf den Düsseldorfer Flughafen, nicht mit höheren Gebühren belastet. Dies hatten aber die Politiker der CDU auch hier vor Ort im Wahlkampf versprochen. Geschehen ist nichts. Wer möchte, kann sich mit der Gebührenordnung mal näher beschäftigen.  Wir werden uns in den nächsten Wochen mit unseren Freunden aus Kaarst treffen und das weitere gemeinsame Vorgehen in Sachen Fluglärm absprechen.

    Große Ziele verkündete die neue schwarz-gelbe Regierung am 26. Juni in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Luftverkehr: Damit die Wirtschaft vorankommt, solle der Luftverkehrsstandort NRW gestärkt werden. Doch um die Bürger im Umfeld der zwei Großflughäfen Düsseldorf und Köln von Krach zu entlasten, sollten die Airports ihre Entgeltordnungen für Fluggesellschaften so ändern, dass diese noch mehr von Spätlandungen und vom Betrieb besonders lauter Jets abgeschreckt werden.

    Fünf Monate später sieht die Bilanz mager aus: Air Berlin ist in Konkurs gegangen. Das ist nicht gut für den Standort. Und auch beim Kampf gegen den Lärm gibt es nur wenig Fortschritt – zumindest am Flughafen Düsseldorf als wichtigstem Airport des Landes. Dies zeigt die ab 1. Januar geltende neue Entgeltordnung, die der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt ist.

    So hat der Flughafen den Lärmaufschlag in keiner der acht „Lärmklassen“ erhöht. Dies gilt für alle vier erfassten Zeitfenster. Nicht einmal späte Landungen ab 23 Uhr oder nach Mitternacht werden teurer.

    Nur geringe Abschläge bei späten Landungen

    Noch deutlicher zeigt sich der geringe Einfluss des Landes bei der Grundstruktur der Gebührenberechnung: Im Koalitionsvertrag wurde gefordert, dass der „rechtliche Rahmen für die Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte ausgeschöpft wird“. Was dies bedeuten könnte, zeigt Frankfurt/Main als größter Flughafen Deutschlands: Dort werden Flugzeuge je nach ihrer Lärmbelastung in 15 Kategorien eingestuft – in Düsseldorf gibt es dagegen weiterhin nur acht Kategorien. „Durch diese geringe Differenzierung ist das gezielte Abschrecken lauterer Maschinen schwieriger“, sagt Christoph Lange, Vorsitzender der Initiative Bürger gegen Fluglärm. Der Flughafen meint dagegen, er habe schon jetzt eine Entgeltordnung „mit den strengsten Lärmschutzregeln überhaupt“. Dieses Argument habe man in den Gesprächen mit dem Land vorgetragen.

     

    Richtig ist, dass sehr späte Landungen am Rhein gewisse Aufschläge kosten. Im Vergleich zu Frankfurt sind sie aber oft bescheiden. So muss eine Airline in Düsseldorf 771,40 Euro Zuschlag zahlen, wenn ein relativ lauter Airbus A333 (Stufe sechs von maximal acht Lärmklassen) nach 23 Uhr landet. Die hessischen Kollegen fordern dagegen einen fast doppelt so hohen Aufschlag. Etwas relativiert sich dieser Vergleich, weil Frankfurt grundsätzlich höhere Gebühren erhebt, nicht nur höhere Lärmzuschläge.

    Über eine kleine Verbesserung kann die NRW-Landesregierung sich aber freuen: So wie von den Fluglärmkritikern lange gefordert, werden am Rhein Jets von Airbus ab 1. Januar besonders günstig eingestuft, wenn sie nachträglich mit einem lärmmindernden Wirbelgenerator ausgerüstet werden. Aber auch hier geht Frankfurt konsequenter vor: Dort erhalten Jets des Typs A319/A320 mit den Wirbelgeneratoren tagsüber einen Nachlass von 76,89 Euro und zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sogar 115 Euro Rabatt – in Düsseldorf liegt der Unterschied nur bei drei Euro tagsüber und zwölf Euro zwischen 22 und 23 Uhr. „Das ist lächerlich wenig“, sagt Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, „so wird diese sinnvolle Nachrüstung ja nicht ernsthaft vorangetrieben.“

    Land hat Druckmittel in der Hand

    Wie geht es weiter? Mehrdad Mostofizadeh, Fraktionsvize der Grünen im Landtag, meint, der Fluglärm könne nur gesenkt werden, wenn das Land härtere Auflagen macht – die auf Freiwilligkeit beruhenden Gespräche zur Gebührenordnung würden nichts bringen.

    NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) ist optimistischer: Der Flughafen habe ihm zugesagt, „über eine weitere Spreizung der Entgelte in 2018“ sprechen zu wollen. Das erklärt Wüst auf Anfrage. Anfang des Jahres solle es den ersten Termin geben. Hat er ein Druckmittel? Ja, ein großes: Der Flughafen will 2018 viel höhere Kapazitäten vom Land genehmigt bekommen. Als Gegenleistung könnte Wüst auf deutlich höheren Lärmaufschlägen oder Landeverboten spätabends bestehen.

    Zur neuen Entgeltordnung am Flughafen Düsseldorf erklärt Mehrdad Mostofizadeh, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion der Grünen:

    „Die neue Entgeltordnung am Flughafen Düsseldorf bringt fast nichts für den Lärmschutz. Weder an der Höhe der Lärmzuschläge noch an der Spreizung der Entgelte zwischen Tag und Nacht hat sich bei der neuen Entgeltordnung etwas geändert.

    Noch nicht einmal die neue Einteilung einzelner Flugzeugtypen in die Lärmklassen bringt bedeutende Fortschritte beim Lärmschutz. Zwar werden die Flugzeugtypen A345, A346, A388, B744 und MD82 in eine höhere Lärmklasse heraufgestuft, was die Lärmzuschläge für die Fluggesellschaften erhöht. Faktisch handelt es sich hierbei aber um eine Alibimaßnahme, da diese Flugzeugtypen nur selten am Düsseldorfer Flughafen starten und landen. Umgekehrt wurde die sehr häufig am Düsseldorfer Flughafen verkehrende Boeing 737-800 (B738) in eine geringere Lärmklasse eingestuft. Die damit verbundene Absenkung der Lärmzuschläge ist kontraproduktiv für den Lärmschutz.

    Prinzipiell positiv ist die erstmalig eingeführte Differenzierung der Lärmzuschläge im Hinblick auf den Einbau von Wirbelgeneratoren bei Airbus-Flugzeugen der A320-Familie, die lästige Heultöne beim Landeanflug unterbinden. Die Anreize zur Nachrüstung der Flugzeuge fallen mit Entgeltunterschieden am Tage von 3 Euro pro Landung am Tage und 12 Euro zwischen 22 und 23Uhr nur sehr schwach aus. Der Unterschied des Lärmzuschlages bei A319- und A320-Flugzeugen ohne Wirbelgeneratoren gegenüber Flugzeugen mit Wirbelgeneratoren beträgt nur 7 Prozent. Am Frankfurter Flughafen werden dagegen Entgeltunterschiede bei den Flugzeugen mit und ohne Wirbelgeneratoren von 62 Prozent gemacht.

    Diese neue Entgeltordnung ist allerdings auch für Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) eine Blamage. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP wird eine Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte zum zentralen Instrument der Fluglärmbekämpfung der Landesregierung erklärt. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen hat der Minister Wüst betont, dass sein Ministerium seinen Einfluss für eine adäquate Lärmspreizung bei allen sich bietenden Gelegenheiten geltend macht.

    Die wenig ambitionierte Neugestaltung der lärmabhängigen Start- und Entgelte wirft kein gutes Licht auf die Bemühungen der Landesregierung beim Fluglärmschutz. Die vollmundigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag laufen nahezu ins Leere und die lärmgeplagten Menschen werden mit unnötigem Lärm nicht nur tagsüber sondern bis in die späten Abendstunden gestört.“

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  • Sommerzeit ist Grillzeit – Wenn Bratwurstduft und laute Musik dem Nachbarn nicht gefallen

    Sommerzeit ist Grillzeit – Wenn Bratwurstduft und laute Musik dem Nachbarn nicht gefallen

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    Das Justizministerium teilt mit:
    Muss ich Grillgeruch und Lärm bis tief in die Nacht ertragen? Dürfen die Kinder meines Nachbarn auch in der Mittagszeit im Planschbecken herumtollen?
    Solche und ähnliche Konflikte treten gerade in der Sommerzeit auf und können zu Stress unter Nachbarn, Beleidigungen oder gar handfesten Auseinandersetzungen führen. Hier können Schiedsexperten helfen und Konflikte ohne Einschaltung des Gerichts oft viel kostengünstiger und schneller klären. Sie können sich dazu jeden ersten Donnerstag im Monat Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen.
    Deshalb heißt es am Donnerstag, 1. August, in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr wieder: „Schlichten statt Richten!“ – 0211/837-1915. Die Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn. (mehr …)

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  • Überarbeiteter Bebauungsplan „Bunter Garten“ wurde erneut den Bürgern vorgestellt

    Überarbeiteter Bebauungsplan „Bunter Garten“ wurde erneut den Bürgern vorgestellt

    B-Plan2 (Kopie)Wer erwartet hatte, die Anwohner des Schürenweg in Mönchengladbach könnten etwas positives an den von den Architekten veränderten Plänen erkennen, wurde von der Heftigkeit des Auftretens von einigen Vertretern der IG-Schürenweg überrascht.
    Bei der Vorstellung der Pläne gestern im Rathaus Abtei, es war eine weitere freiwillige Bürgerinformationsveranstaltung der Verwaltung, ging es im Wesentlichen darum, darzustellen, was aus den aus der Bürgerschaft eingereichten Änderungswünschen geworden ist. (mehr …)

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  • Lärmaktionsplanung  – 2. Phase der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit startet am 2. Juli

    Lärmaktionsplanung – 2. Phase der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit startet am 2. Juli

    Vom 2. Juli bis zum 3. August können sich die Bürger  über diese Auswertung informieren.

    Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit beim Lärmaktionsplan (LAP) geht in die zweite Runde.
    Nachdem im letzten Herbst der Vorentwurf des Lärmaktionsplans in den Gremien vorgestellt worden ist, fand im Zeitraum vom 17. Oktober 2011 bis 18. November 2011 die erste Phase der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan statt.
    In diesem Zeitraum hatten die Bürger die Möglichkeit, sich sowohl im Rathaus Rheydt als auch im Internet über den Lärmaktionsplan zu informieren und sich schriftlich hierzu zu äußern.
    (mehr …)

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