Schlagwort: Leistungspreis

  • Abfallgebührenvorschlag veröffentlicht

    Abfallgebührenvorschlag veröffentlicht

    Nachfolgende Information wurde soeben seitens der mags bekanntgegeben:

    Die Vorbereitungen zur Umstellung laufen: Ende November ist die Lieferung der Rolltonnen für Restmüll abgeschlossen. Rund 70.000 Gefäße sind dann verteilt. Bedingt durch Um- und Abmeldungen arbeiten mags und GEM bis zum Systemwechsel Tonnentauschs ab. Im Januar wird jeder Haushalt seinen Restmüll in einer Rolltonne oder ggf. in einem Container zur Abfuhr bereitstellen können.

    Neues Gebührenmodell = Grundpreis + Leistungspreis

    Mit der Rolltonne hat man sich auch für ein zeitgemäßes und faires Gebührenmodell entschieden: Ab dem 01. Januar 2019 setzt sich die Abfallgebühr aus zwei Säulen zusammen: dem Grundpreis und dem Leistungspreis.
    Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit zahlt den gleichen Grundpreis. Dieser deckt Kosten der allgemeinen Leistungen wie bspw. der Einsatz des Schadstoffmobils und Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe oder die Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental. Um diesen Grundpreis ermitteln zu können, hat mags bei Grundstückseigentümern die Zahl der Haushalte abgefragt.

    Ein zweiter Bestandteil des Gebührenmodells ist der Leistungspreis. Hierin stecken die unter anderem Aufwendungen für die Bereitstellung von Behältern (Restmüll, Bio, Papier), das Einsammeln und Transportieren der verschiedenen Abfälle und deren umweltgerechte Beseitigung und Verwertung. Die Höhe des Leistungspreises richtet sich nach dem Aufwand, dem personenbezogenen Litervolumen. Hierfür hat mags die Anzahl der Personen auf einem Grundstück ermittelt.
    Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 27. November einen Vorschlag für die Abfallgebührensatzung an den Rat der Stadt weitergeleitet. Dieser Vorschlag beinhaltet:
    · 1 Person auf einem Grundstück in einem Haushalt zahlt bei vierwöchentlicher Abfuhr und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 107,71 Euro pro Jahr.

    · 2 Personen auf einem Grundstück und in einem Haushalt zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 159 Euro pro Jahr.

    · 5 Personen auf einem Grundstück und in einem Haushalt zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 312,89 Euro pro Jahr.

    · 18 Personen auf einem Grundstück in neun Haushalten zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 1431,02 Euro.

    Im Städtevergleich schneidet Mönchengladbach mit dem neuen Gebührensystem gut ab:

    Die Entscheidung über die Abfallgebührensatzung fällt am 20. Dezember.
    Aus Sicht der Verwaltungsratsmitglieder führe das neue Modell zu einem fairen, gerechten und leistungsstarken Angebot. Zudem rechne man mit positiven Effekten auf die Sauberkeit in der Stadt: Denn die Menge des Gesamtmülls in Mönchengladbach ist genauso hoch wie in anderen Kommunen. Dort lande der Müll in der Tonne, in Mönchengladbach als Fehlwurf im Gelben Sack oder als wilder Müll in Parks und Grünanlagen. Laut Abfallbilanz produziert jeder Mönchengladbacher schon heute pro Woche 17,5 Liter Restmüll. Dies hat die Bezirksregierung Düsseldorf noch einmal bestätigt. Hieran orientiert sich das Mindestvolumen für Restmüll von 15 Liter/Woche bei Nutzung einer Biotonne. Somit hat künftig jeder ein ausreichendes Volumen, um seine Abfälle richtig zu entsorgen.

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  • mags fragt Daten bei Grundstückseigentümern ab

    mags fragt Daten bei Grundstückseigentümern ab

    Information der mags:
    In den nächsten Tagen bekommen alle Mönchengladbacher Grundstückseigentümer Post.
    Grund für das Schreiben ist das neue Gebührenmodell, das der mags-Verwaltungsrat für die Rolltonnen für Restmüll beschlossen hat.

    In dem Brief erklärt mags das neue Gebührenmodell und fragt gleichzeitig die Zahl der Haushalte ab.
    Diese Daten sind wichtig, um die Abfallgebühr zu berechnen.

    Die Abfrage ist schnell erledigt: Es gibt einen Antwortbogen, der bis zum 5. November ausgefüllt und mit dem beiliegenden Rückumschlag zurückgeschickt werden muss. Die Angaben können Grundstückseigentümer aber auch bequem online oder per Fax machen.

    Neu an der Berechnung der Abfallgebühr ist, dass es ab 2019 einen Grundpreis und einen Leistungspreis gibt.

    Grundpreis: Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit (haushaltsübliche Mengen) zahlen den gleichen Grundpreis. Dieser deckt die Kosten der allgemeinen Leistungen, die jedem Mönchengladbacher angeboten werden – unabhängig davon, ob er diese nutzt oder nicht. Dazu zählen zum Beispiel die Angebote der Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental sowie das Leeren der öffentlichen Papierkörbe und die Entsorgung dieser Abfälle. Ein Haushalt ist jede abgeschlossene Wohneinheit mit einem oder mehreren zusammen liegenden Räumen, in der man in der Regel einen selbstständigen Haushalt führen kann.

    Leistungspreis: Zu diesem zählen die Leistungen, die die Mönchengladbacher in Anspruch nehmen. Mit dem Leistungspreis bezahlen die Bürger zum Beispiel dafür, dass ihr Müll eingesammelt, transportiert und umweltgerecht beseitigt oder verwertet wird. Auch die Tonnen, die mags zur Verfügung stellt, sind in dem Leistungspreis enthalten. Anders als bisher müssen die Bürger die Restmülltonnen ab 2019 nicht mehr selbst beschaffen und bezahlen.

    Die neuen Gefäße sind ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend im Einsatz und werden in den kommenden Wochen ausgeliefert. Neu ist auch, dass es ab 2019 Behälter für Restmüll mit Füllstandsmarkierungen gibt. Ein Drei-Personen-Haushalt mit Biotonne hat beispielsweise ein Mindestvolumen von 90 Liter Restmüll bei zweiwöchentlicher Leerung. In diesem Fall stellt mags eine 120-Liter Tonne mit Markierung bei 90 Liter zur Verfügung.

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