Schlagwort: NRW-Landesregierung

  • CDU und GRÜNE schließen Koalitionsgespräche ab

    CDU und GRÜNE schließen Koalitionsgespräche ab

    Die Verhandlungsgruppen von CDU und GRÜNEN haben am (heutigen) Donnerstag ihre Gespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung für Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

    Der zwischen beiden Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag wird am kommenden Samstag (25.6.) auf den Parteitagen von CDU und GRÜNEN beraten und zur Abstimmung gestellt. Dazu erklären der Verhandlungsführer der CDU, Ministerpräsident Hendrik Wüst, und die Verhandlungsführerin der GRÜNEN, Mona Neubaur:

    Hendrik Wüst: „Hinter uns liegen arbeitsreiche Wochen, die sich gelohnt haben. Es ist Vertrauen und gegenseitiges Verständnis gewachsen. Mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag, in dem beide Seiten sich wiederfinden können, haben wir eine gute Grundlage geschaffen für fünf weitere gute Jahre für Nordrhein-Westfalen. Wir haben einen Zukunftsvertrag ausgearbeitet, der für unser Land Antworten auf die Themen unserer Zeit gibt. Dabei werden wir erfolgreiche Wege der letzten Jahre weitergehen, aber auch neue Wege einschlagen. Gemeinsam stehen wir gleichermaßen für mehr Klimaschutz, eine nachhaltige Wirtschaft, eine zukunftsfähige Infrastruktur, Investitionen in Bildung sowie solide Finanzen. Der Schutz des Klimas und die Bewahrung der Schöpfung sind die größten Aufgaben unserer Zeit. Deshalb wollen wir Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Mit diesem Zukunftsvertrag wurde das Fundament für eine erfolgreiche Arbeit für Nordrhein-Westfalen in den nächsten fünf Jahren gelegt. Mein Dank gilt allen Beteiligten für den Einsatz bei den intensiven und konstruktiven Verhandlungen. Vermeintliche Gegensätze zu versöhnen, um etwas Gutes zu schaffen – das ist gelungen.“

    Mona Neubaur: „Nach Wochen intensiver Verhandlungen haben wir gemeinsam eine stabile inhaltliche Grundlage für eine neue Landesregierung legen können. CDU und GRÜNE konnten sich in dieser Zeit besser kennenlernen, haben Verständnis für die Positionen der jeweils anderen Seite entwickeln und darüber politische Lösungen über alte Lagergrenzen hinweg finden können. Beide Parteien eint das Ziel, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen – wertschöpfend, nachhaltig und zukunftsfest. Der geordnete Ausstieg aus dem fossilen, verbunden mit dem ambitionierten Einstieg ins Zeitalter der Erneuerbaren, neue Wege in der Mobilitäts- und Flächenpolitik, mehr Bewahrung unserer natürlichen Lebensräume und weniger Belastung für Mensch und Natur sowie der Ausbau sozialer Teilhabe, demokratischer Beteiligung und politischer Transparenz – all das steht in unserem Arbeitsprogramm. Dieser Vertrag beschreibt neue Wege, die es sich im Sinne der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu gehen lohnt.“

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  • Corona-Impfung: Kommunen nun verantwortlich für die Umsetzung der Terminvergabe

    Corona-Impfung: Kommunen nun verantwortlich für die Umsetzung der Terminvergabe

    Gesundheitsminister Laumann hat in seiner heutigen Pressekonferenz die Pläne der Landesregierung zur Verimpfung der 2. Prioritätengruppe vorgestellt.
    Insgesamt sollen nach den derzeitigen Ausführungen rund 750.000 Menschen ein Impfangebot erhalten- darunter Erzieherinnen, Lehrerinnen und Polizist*innen. Ab kommender Woche sollen außerdem etwa 18.000 Menschen mit Pflegegrad 5 ein Impfangebot erhalten.
    Das Modellprojekt der Landesregierung sieht vor, dass diese in ihrem eigenen Zuhause geimpft werden können.

    Hierzu erklären Lisa·Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und
    Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Für die Menschen in NRW bedeutet die heutige Festlegung der Impfreihenfolge erste Antworten auf drängende Fragen. Die Landesregierung hat zumindest einen Ansatz geliefert, wie die Verimpfung der 2. Prioritätengruppe aussieht.
    Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Verlässlichkeit haben. Wer wann wo und wie einen Impftermin erhält, ist auch nach der heutigen Pressekonferenz von Laumann noch nicht endgültig geklärt. Außerdem haben die Kommunen eine Woche vor Beginn der großen Impfaktion erfahren, dass sie für die Umsetzung der Terminvergabe verantwortlich sind.
    Für alle Betroffenen ist das eine immense Herausforderung.“

    „Es wurde Zeit, dass die Landesregierung endlich vom Konzept der starren und zentralen Impfzentren abweicht. Die Verimpfung der 18.000 schwer pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 5 in den eigenen vier Wänden ist ein Anfang. Seit Wochen predigen wir, dass mobile Impfteams notwendig sind. Auch die Hausärzte müssen in dieser Impfstrategie eine zentrale Rolle einnehmen. Um das Rennen gegen das Virus zu gewinnen, ist eine schnelle Verimpfung unabdingbar.
    Und das schaffen wir nur, wenn wir zu dezentralen und flexiblen Lösungen vor Ort kommen. Der jetzige Vorschlag der Landesregierung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“

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  • Laschet´s Finanztrickserei –Versprochen – gebrochen

    Laschet´s Finanztrickserei –
    Versprochen – gebrochen

    Meinung

    Es sind erst wenige Wochen vergangen, im Kommunalwahlkampf besuchte unser gütiger Landesvater die Vitusstadt und versprach großspurig, er wolle selbstverständlich den Kommunen helfen.

    Was von derartigem Versprechen bleibt?
    „Die Antwort der Landesregierung auf die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden lautet: weitere Schulden für unsere Kommunen. Und das bei einer schon vorhandenen Verschuldung mit Kassenkrediten in Höhe von 690.412.765,44€, die Mönchengladbach ohnehin mit sich trägt. Das ist hochgradig ungerecht und unseriös, da sich das Land für die eigenen Steuerausfälle selbst sehr wohl aus dem Corona-Rettungsschirm bedient.“, legt Hans-Willi Körfges dar.

    Zwar will die Landesregierung die fehlende Summe im Gemeindefinanzierungsgesetz, mit dem die Steuermittel auf die Kommunen verteilt werden, aufstocken, aber nach Vorstellung der Landesregierung soll die fehlende Milliarde den Kommunen lediglich als Kredit gewährt werden.

    Anstatt das bestehende Schuldenproblem der NRW-Kommunen mit landesweit insgesamt über 21,6 Milliarden Euro Kassenkrediten endlich durch eine Altschuldenlösung anzugehen, würden auf den riesigen Schuldenberg der Städte und Gemeinden nur weitere dicke Schippen draufgelegt, erläutert Körfges. „Wir fordern die Landesregierung erneut auf, unsere Kommunen unter den Corona-Rettungsschirm zu nehmen und sie mit echten Finanzhilfen zu unterstützen, anstatt sie immer weiter in die Verschuldung zu treiben.“, so der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete.

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  • Armin Laschet stellt neuen „NRW-Plan“ vor

    Armin Laschet stellt neuen „NRW-Plan“ vor

    Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden.

    Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Die Landesregierung bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die regionale Entfaltung in die stufenweise Öffnung ein. Die zentralen Ziele der Strategie bleiben die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt. Ministerpräsident Armin Laschet hat den Nordrhein-Westfalen-Plan am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach den Beratungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in Düsseldorf vorgestellt. 
     
    Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich freue mich, dass Bund und Länder heute gemeinsam den Weg in die verantwortungsvolle Normalität eingeschlagen haben. Ich habe immer dafür geworben, auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie-Bekämpfung im Blick zu behalten. Unsere Regelungen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein und das regional höchst unterschiedliche Infektionsgeschehen anerkennen und abbilden. Diese Auffassung war heute Konsens.
     
    Die stabile Lage unseres Gesundheitssystems und die wenigen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen erlauben uns nun eine verantwortungsvolle Öffnung, die wir stufenweise und mit besonderem Blick auf die einzelnen Lebensbereiche umsetzen. Unser Grundprinzip ist, dass Erleichterungen überall dort erfolgen können, wo Abstand und Hygiene oder geeignete Schutzregeln zu gewährleisten sind. Damit gehen wir weitere große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität bei gleichzeitigem Gesundheits- und Infektionsschutz.
     
    Die gute Entwicklung der Infektionszahlen heute ist der Verdienst des verantwortungsvollen Handelns der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, denen ich hierfür danke. Aber es ist leider noch keine Garantie für die Zukunft. In diesem Geist setzen wir in Nordrhein-Westfalen den verantwortungsvollen Kurs der stufenweisen Öffnung in den kommenden Wochen fort.
     
    Der Nordrhein-Westfalen-Plan ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam zu bewältigen. Mit seinen konkreten Zeitkorridoren und klaren Vorgaben steht er für Planungssicherheit und Flexibilität. Dabei setzen wir auch auf die Vernunft und das Vertrauen der Menschen in unserem Land. Es geht um weniger Reglementierung bei immer mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.“

    Der Nordrhein-Westfalen-Plan im Einzelnen

    Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:
     
    Kontaktverbot und Verhaltensregeln

    Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

    Gastronomie, Hotels, Tourismus

    Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
    Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

    • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
      Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
    • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
    • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen. 

    An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
     
    Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.
     
    Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

    Handel und Dienstleistungen 

    Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
    Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
     
    Großveranstaltungen und Versammlungen 

    Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

    Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
     
    Sport und Freizeit 

    Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
     
    Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
    Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
     
    Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
     
    Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
     
    Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
     
    Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
    Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
     
    Kulturangebote 

    Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
    In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
    Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
     
    Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

    Kinderbetreuung 

    Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.
     
    Schulen 
    Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.
     
    Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
     
    Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
     
    An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.
     
    Hochschulen 

    Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
     
    Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
    Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.
     
    Außerschulische Bildungseinrichtungen 

    Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
    Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
     
    Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
    Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).
     
    Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 

    Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.
     
    Gottesdienste 

    Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.

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  • Gülistan Yüksel und Dr. Günter Krings einig in der Bewertung:
    3 Millionen Euro mehr für Mönchengladbach

    Am 24. September 2015 haben Bund und Länder eine Aufstockung der Soforthilfe für Flüchtlinge beschlossen.
    Von den 216 Millionen Euro, die nach Nordrhein-Westfalen fließen, erhält Mönchengladbach voraussichtlich einen Anteil von rund 3 Millionen Euro.
    Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel:
    „Gute Nachrichten für Mönchengladbach! Der Bund reagiert zeitnah und unbürokratisch auf die nach wie vor steigenden Zuwanderungszahlen, indem er seine Soforthilfen für 2015 verdoppelt. Ganz konkret bringt das eine weitere Entlastung von voraussichtlich 2.957.093 Euro für Mönchengladbach. Die Gesamtzuwendungen des Bundes an die Stadt Mönchengladbach erhöhen sich somit für das Jahr 2015 auf rund 5,2 Millionen Euro“.

    Dr. Gnter Krings ergänzt den Ablauf: „Die Bundeshilfe kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nur über die Länder an die Städte verteilt werden. Hier ist die NRW-Landesregierung nun in der Pflicht, das Geld schnell weiterzugeben.“
    Krings weiter: „NRW hat die Städte und Kommunen schon viel zu lange mit einer erbärmlich niedrigen Flüchtlingskostenpauschale im Stich gelassen. Wir in Mönchengladbach erwarten nun vom SPD-Landtagsabgeordneten Hans Willi Körfges, der federführend für die SPD das Thema bearbeitet, dass er sich endlich für seine Heimatstadt und die anderen Kommunen im Land einsetzt. NRW muss sich auch daran messen lassen, ob es wie andere Länder konsequent von Geld zu Sach-leistungen für Flüchtling zurückkehrt. Nur so erhalten wir auch die Chance auf eine faire Verteilung der Flüchtlinge unter den Staaten der EU. “

    Gülistan Yüksel: “ Für noch wichtiger halte ich die Zusage einer dauerhaften, strukturellen und dynamischen Hilfe des Bundes ab 2016: Dann werden pro Flüchtling 670 Euro monatlich an Länder und Kommunen gezahlt. Dies habe ich zusammen mit meinen Kollegen der NRW-Landesgruppe seit vielen Monaten gefordert. Endlich hat jetzt auch der Koalitionspartner eingesehen, dass die Flüchtlingsunterbringung und -integration eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, bei der auch der Bund eine große Verantwortung trägt.
    Die Beschlüsse haben uns ein ganzes Stück vorangebracht. Dazu gehören unter anderem auch die Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro, die Beschleunigung von Asylverfahren und der längere Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen.
    Abschließend ist es mir wichtig zu betonen, dass trotz aller Herausforderungen das im Grundgesetz verankerte Asylrecht nicht angetastet werden darf und wird.“

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  • NRW-Landesregierung zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt

    NRW-Landesregierung zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt

    Kritik an Auskunftsverweigerung gegenüber Abgeordneten

    logo_nrw-blickt-durchDas Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“,  aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung von Rot-Grün, Informationen über die Arbeit des Effizienzteams der Landesregierung an die Oppositionsabgeordneten im Landtag zu geben.
    Zugang dazu haben nur einige Abgeordnete von SPD und Grünen. „Diese Abgeordneten sind damit gleicher als gleich. Es mangelt an Transparenz für Opposition und Bürger“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. (mehr …)

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