Schlagwort: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

  • Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl auf den Prüfstand

    Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl auf den Prüfstand

    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nimmt wie folgt Stellung:

    Dass die Pflege-Rahmenbedingungen unzureichend sind, wird seit vielen Jahren beklagt. Die zum Teil notstandsähnlichen Strukturen dürften daher allseits bekannt sein. Hinzu kommt, dass die föderalen Regelungen des Pflegerechts im Zusammenwirken mit dem Gesundheits- und Patientenrecht mehr als kompliziert gestaltet sind und von den betroffenen Menschen kaum noch durchschaut werden können.

    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daher immer wieder auf die dringendsten Reformerfordernisse aufmerksam gemacht, v.a. bei den Neusser Pflegetreffs und in Zuschriften an den Deutschen Bundestag, und dabei verschiedene konstruktive Lösungen für eine bessere Pflege vorgelegt. Wiederholt wurde deren Umsetzung angemahnt.

    Bei all dem war und ist zu berücksichtigen, dass sich die pflegerischen Erfordernisse sehr unterschiedlich präsentieren können. Neben den zahlreichen stationären Pflegeeinrichtungen gibt es folgerichtig umfänglich häusliche Pflege- und Versorgungsstrukturen. Rund 70% der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Wenn also über Mängel und Reformerfordernisse ernsthaft diskutiert werden soll, müssen alle Bereiche angemessene Berücksichtigung finden. Dabei ist dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

    Tatsächlich hat es durch die Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II und III eine Reihe von Leistungsverbesserungen gegeben. Dabei wurde vornehmlich die häusliche Pflege berücksichtigt mit der Folge, dass es insoweit einige gute Entlastungsmöglichkeiten gibt (z.B. Tagespflege).

    Für die Heimpflege hat es im Wesentlichen mehr Betreuungskräfte gegeben, möglicherweise in guter Absicht. Aber diese Betreuungskräfte dürfen überhaupt nicht pflegen und können bzw. dürfen die dringend gebotene Entlastung für die Pflegekräfte, die zwingend einen pflegewissenschaftlichen Standard zu gewährleisten haben (§ 11 SGB XI), überhaupt nicht erbringen. Um den Leistungsansprüchen der pflegebedürftigen Menschen mit der gebotenen Fachlichkeit und Sorgfalt gerecht zu werden, sind für Pflegekräfte und die sonstigen Gesundheitsberufe Leitlinien und Standards als wichtige Orientierungshilfen geschaffen worden. Wer solche Hilfen außer Acht lässt, handelt den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen mutmaßlich zuwider.

    In § 113c SGB X ist für das Jahr 2020 eine Gestaltung von Personalbemessungssystemen für die stationäre Pflege in Aussicht genommen. Solche Systeme sind nötig, werden aber, wenn sie denn überhaupt auskömmlich zustande gebracht werden, spät, zu spät, kommen. Die insoweit maßgeblichen Argumente wurden am 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff in Anwesenheit von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, auf den Punkt gebracht (der Auszug aus einer Filmdokumentation dieser Veranstaltung informiert.

    Bestrebungen, die Fachkräftequote von 50% in den Stationären Pflegeeinrichtungen abzusenken oder sogar ganz abzuschaffen, muss entschieden entgegen getreten werden. Auch wenn es aktuell schwieriger wird, geeignetes Personal zu gewinnen, muss die Fachlichkeit gewährleistet bleiben. U.a. mit Rücksicht auf § 11 SGB XI ist eine Absenkung der Fachkräftequote völlig inakzeptabel. Man kann eigentlich gute Gründe dafür nennen, dass die Fachkräftequote eher angehoben werden muss.

    Aufgabe der politisch Verantwortlichen wäre, JETZT, spätestens nach der Bundestagswahl am 24.09.2017, mit einem Systemwechsel für die Pflegekräfte im Sinne von deutlich verbesserten Stellenschlüsseln in Verbindung mit der Gestaltung von angemessenen Vergütungen zu beginnen. Solche Forderungen sind mehr als berechtigt. Denn die menschliche Zuwendung gehört ohne Wenn und Aber in den Mittelpunkt gerückt und nicht etwa die ökonomische Interessenlage der Einrichtungs- und Kostenträger.

    „Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt.“ – Zitat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Abschluss der Regionaldialoge Pflege. –  Zutreffend bemerkt.
    Aber dann muss man auch dafür Sorge tragen, dass die „Mannschaft“ die erforderliche Zahl an pflegenden „Mitspielern“ hat.
    Mit einer „Schrumpftruppe“, die wir als Pflegenotstand benennen müssen, sind angemessene pflegerische Leistungen (§ 11 SGB XI) nicht möglich. Folglich muss die „Pflege-Mannschaft“ schnellstens aufgestockt werden!

     Im Übrigen ist zu bemerken: Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Die Pflege braucht keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung!

    Es hilft wenig, in Richtung der Pflegekräfte ständig mittels Sprechblasen von „Wertschätzung und Anerkennung“ zu reden, wenn der Pflegealltag kaum noch zu ertragen ist. Viele Pflegekräfte sind bereits aus ihrem Beruf „geflüchtet“ oder sind krank geworden (der Krankenstand in der Pflege ist extrem hoch). Kein Wunder, dass wir bereits heute einen Fachkräftemangel beklagen müssen.

    Es ergeben sich auch weitere Fragestellungen, die reformerische Aktivitäten auslösen sollten, z.B.:

    Die neuen Regelungen in §§ 14 und 15 SGB XI in Verbindung mit dem neuen Begutachtungsinstrument – Begutachtungsassessment (NBA) – sind möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse bereits 2016 aufgegriffen hinterfragt. U.a. wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Irgendwelche Folgerungen wurden bislang nicht gezogen. Der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB) hat ebenfalls Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geäußert. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten werden durch die neuen Regelungen als benachteiligt angesehen. Dies alles scheint Grund genug, das neue Begutachtungssystem auf den Prüfstand zu stellen und ggf. an einigen Stellen zu korrigieren. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem die Notwendigkeit, die neuen Vorschriften betreffend den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Prüfstand zu stellen und die bereits jetzt bekannten Benachteiligungen einzelner Gruppen von pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.

    Es macht im Übrigen wenig Sinn, wenn ständig nur partielle Interessen (z.B. der Patienten, pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen, ambulanten Pflegedienste, stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Ärzte und sonstigen nichtärztliche Berufe angesprochen und finanziell folgenschwere Forderungen erhoben werden.
    § 11 Abs. 1 SGB XI: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten“

    Es muss darum gehen, das soziale Netz ganzheitlich zu sehen und für alle Versorgungssysteme angemessene Verbesserungen zu gestalten, die auf der Grundlage von Schwerpunktsetzungen in die Zukunft tragen und finanzierbar bleiben.

    Personalbemessungssysteme für die stationäre Pflege zu schaffen, ist unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ein Baustein bei der Schwerpunktsetzung. Natürlich muss auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden. Das kann aber angesichts der rapide steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen nicht allein mit mehr Geldleistungen gelingen (= Geld allein pflegt nicht). Dazu bedarf es anderer ergänzender Angebote, wie z.B. „altengerechte Quartiersangebote“ mit umfassenden Hilfe- und Unterstützungsstrukturen, finanziell ausreichend dotiert. Solche Quartiersangebote benötigen klare und auskömmliche professionelle Strukturen, was natürlich ehrenamtliche Hilfsangebote nicht ausschließt.

    Am 23.06.2017 hat das Statistische Bundesamt eine neue Prognose zur Lebenserwartung vorgelegt und prophezeit einen neuen Rekord: 90 Jahre könnte ein Mann demnach durchschnittlich alt werden, wenn er jetzt zur Welt kommt, 93 Jahre sogar eine Frau. Experten bezweifeln, dass die Menschen auf ein solches Alter vorbereitet sind.

    Reimer Gronemeyer hat in seiner Buchveröffentlichung „Das 4. Lebensalter – Demenz ist keine Krankheit“, Pattloch, 2013, die Dramatik der möglichen Entwicklung wie folgt beschrieben:

    „… Wir laufen sehenden Auges in eine Katastrophe. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, die Kosten wachsen auch, dabei sinken die Einnahmen der Sozialkassen, die Familienpflege wird weniger, der Heimaufenthalt häufiger. Wie soll denn das alles gehen? …“

    Wer das Pflege- und Gesundheitssystem generationengerecht und dauerhaft finanzierbar reformieren will, sollte der Aufmunterung folgen, ein „Aktionsbündnis menschenwürdige Pflege“ gestalten zu helfen, dass alle Sozialleistungen in den Blick nimmt und unter Berücksichtigung einer in die Zukunft tragenden Gesamtkonzeption Reformvorstellungen entwickelt und einfordert. Alles andere macht wenig Sinn.

    Da sich „Otto-NormalbürgerIn“ in gesunden und pflegefreien Tagen nicht – allenfalls selten – für die soziale Absicherung, v.a. die Gesundheits- und Pflegesysteme, interessiert, wird es insoweit eher keine größeren Proteste oder gar einen Volksaufstand geben. Folglich sind auch skandalisierende Medienberichte, Demonstrationen, Petitionen, Buchveröffentlichungen usw. im Zusammenhang mit Pflegemängeln in ihrer Wirkung eng begrenzt.

    Daher erscheint es (weiterhin) notwendig, die jeweils parlamentarisch legitimierten Entscheidungsträger mittels sachlicher Argumentation von den Erfordernissen, konkrete Verbesserungen am sozialen Netz vorzunehmen, zu überzeugen. Dabei muss einerseits ein Übermaß an Leistungsansprüchen vermieden werden, andererseits muss aber wirkungsvoll der Pflegebedürftigkeit und Altersarmut entgegen gewirkt werden. Allein wohlklingende Wahlversprechen, von wem auch immer, sind oft nicht wirklich zielführend. Leistungsansprüche müssen auch noch von den nachfolgenden Generationen finanziert werden können. „Wirkungsvolle Reformen mit Augenmaß“ wäre eine gute Botschaft. Es erscheint u.a. wichtig, im Zusammenhang mit gesundheitlichen und pflegerischen Hilfeerfordernissen immer ganzheitlich zu denken und zu handeln. Eine Stärkung der Familien erscheint in diesem Zusammenhang zwingend. Nicht vergessen werden darf aber auch, die Grundregeln der „Sozialen Marktwirtschaft“ neu zu beleben und Fehlentwicklungen einer hemmungslosen Globalisierung entgegen zu wirken. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass in unserem Gesundheits- und Pflegesystem nicht die Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt stehen, sondern vornehmlich die ökonomischen Interessen der Anbieter/Trägereinrichtungen.

    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird mit Blick auf die gebotenen Verbesserungen im sozialen Netz für den gehörigen Druck sorgen und wünscht sich dabei in einer Art Aktionsbündnis vielfältige Unterstützung.

    Natürlich müssen wir, unabhängig von all dem, schauen, dass eine möglichst gesunde Lebensweise praktiziert werden kann. Das hält länger fit und spart Gesundheitskosten. Weil die gebotene Prävention und Gesundheitsförderung, auch in den Pflegeeinrichtungen (für die pflegebedürftigen Menschen und das Personal), dringend verbesserungsbedürftig erscheint, wird der nächste Neusser Pflegetreff am 22.11.2017 genau dieses Thema aufgreifen und zu einer Mobilitätsoffensive aufmuntern.

    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk lädt dazu bereits jetzt herzlich ein. Der Eintritt ist frei. –
    Dazu passt: In der einen Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen.“ – Voltaire (1694 – 1778).

    Werner Schell

    Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

    http://www.wernerschell.de – Pflegerecht und Gesundheitswesen

    Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7

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  • Pflegetreff in Neuss mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe

    Pflegetreff in Neuss mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe

    Themen des Pflegetreffs am 21.10.2015 um 16:00 – 18:00 Uhr, im Jugendzentrum „Kontakt Erfttal“,
    Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal.:

    Demenz

    Vorgestellt werden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die leistungsrechtlichen Folgerungen im geplanten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
    Dabei werden sich auch weitergehende Fragen stellen, wie z.B. der vielfach beklagte Pflegenotstand in den Heimen aufgelöst werden kann.
    Darüber hinaus werden einige Neusser Aktivitäten für die dementiell erkrankten Menschen vorgestellt;
    z.B. Demenz-Einrichtung der Augustinuskliniken Neuss (Memory-Klinik) und „Runder Tisch Demenz in Neuss“.

    Ergänzend soll das Erfttaler Quartierskonzept mit dem Lotsenpunkt-Projekt des Diözesan-Caritasverbandes in Köln
    (auch als Musterprojekt für die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss) vorgestellt werden.

    Unmittelbar vor dem Pflegetreff, und zwar in der Zeit von 15.00 – 15.45 Uhr, wird Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, die im Juni 2015 neu eingerichtete Tagespflegeeinrichtung in unmittelbarer Nähe des Versammlungsraumes der Diakonie Neuss-Süd, besuchen.
    Näheres dazu unter folgender Adresse: hier

    Auf dem Podium (Statements und Diskussionsrunde):
    Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister.
    Prof. Dr. Dr. Ulrich Sprick, Chefarzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologischer Psychotherapeut, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum des St. Alexius- / St. Josef-Krankenhauses Neuss.
    Dr. rer. oec. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).
    Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Landes-Alzheimergesellschaft NRW und Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) a.D.

    Moderation:
    Dr. med. Michael Dörr, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss sowie Autor der Internet-Lösungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

    Schirmherr des Pflegetreffs:
    Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 – 2010

    Organisation und Leitung:
    Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk.

    Die Veranstaltung am 21.10.2015 wird in Kooperation mit der Volkshochschule Neuss durchgeführt!

    Eingeladen sind Patienten, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, Ärzte
    bzw. sonstige Leistungsanbieter im Gesundheitswesen sowie alle interessierten BürgerInnen!
    – Der Eintritt ist frei!

    Treff-Adresse: Kontakt Erfttal, Bedburger Straße 57, 41469 Neuss- Erfttal

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  • Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

    pro PflegeVollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Pflege-Neuausrichtungs­gesetz (PNG) ab 01.01.2014 verpflichtet, die Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen, z.B. über Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken, zu informieren.
    Diese Informationen sollen von den Pflegekassen verständlich, übersichtlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Einrichtung erleichtern. (mehr …)

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  • Der neue Bundesgesundheitsminister steht vor großen Herausforderungen – Es gilt vor allem , für die kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen eine in die Zukunft tragende Pflegereform zu gestalten

    pro PflegePro Pflege – Selbsthilfenetzwerk begrüßt die Ernennung des Neusser Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe zum Bundesgesundheitsminister und wünscht ihm für die politische Arbeit viel Erfolg. Herr Gröhe hat bei seiner Arbeit als CDU-Generalsekretär bewiesen, dass er in vielfältiger Weise sachlich und kompetent für die Gemeinschaftsbelange wirken kann. Die Erwartungen bezüglich der in den Gesundheits- und Pflegesystemen erforderlichen Reformmaßnahmen sind gewaltig.
    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat aber bereits im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen konkrete Vorschläge für Reformen im Gesundheits- und Pflegesystem vorgelegt und sieht dabei die Notwendigkeit, bestimmte Prioritäten zu setzen. (mehr …)

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  • Werner Schell mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt

    Werner Schell mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt

    schell1Bundespräsident Hans-Joachim Gauck hat dem Neusser Senior Werner Schell im Oktober 2013 in Anerkennung der um Volk und Vaterland erworbenen besonderen Verdienste das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

    Die Ordensinsignien wurden am 12. Dezember 2013 im Auftrage von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, von Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss, im Rahmen einer kleinen Feier im Kreishaus Neuss übergeben.
    Damit ist das Engagement des Erfttalers Werner Schell als Interessenvertreter für hilfe- und pflegebedürfte Menschen (Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk), aber auch der Einsatz für den Stadtteil Neuss-Erfttal, in eindrucksvoller Weise gewürdigt worden. (mehr …)

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