Laut Straßenverkehrsordnung sind Radfahrer im Falle von beidseitigen Radwegen – wie es sie etwa auf der Winkelner Straße gibt -, verpflichtet, den Radweg in Fahrtrichtung zu nutzen. Wollen nun aber Radler, die von der Winkelner Straße kommen, die Hardter Landstraße (L39) überqueren, ist dies indes kaum möglich, ohne gegen die Vorschriften zu verstoßen und sich und andere in Gefahr zu bringen.
„Die unübersichtliche Radwegeführung ist bei vielen Hardter Bürgerinnen und Bürgern schon seit längerer Zeit Gesprächsthema“, hat Gaby Brenner, Mitglied der Bezirksvertretung Nord für Bündnis 90/Die Grünen, festgestellt. (mehr …)
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