Schlagwort: Satzung

  • Stadt verweist auf Satzung, oder gibt es noch weitere Gründe – wen stört diese Werbung wirklich?

    Stadt verweist auf Satzung, oder gibt es noch weitere Gründe – wen stört diese Werbung wirklich?

    Seit dem 1.1.2016 gibt es auch in der Innenstadt Rheydt eine Werbeanlagensatzung. Sie regelt das ordentliche Nebeneinander unterschiedlicher Werbeinteressen der ortsansässigen Einzelhändler, sollte man annehmen.
    Die Praxis hält jedoch die eine oder andere Überraschung bereit.
    So auch für Erika Kick, die Modeeinzelhändlerin führt ihr Geschäft „être en vogue“ an der Marktstraße 14, ist seit ca. 8 Jahren vor Ort und vor kurzer Zeit aus beengten Räumlichkeiten in der Nachbarschaft in das jetzige Ladenlokal umgezogen.
    Mit großem Aufwand hat sie die Kennzeichnung des Geschäftes hergestellt und glaubte sich auf der sicheren genehmigten Seite, Umbauten außerhalb der Räume gab es keine.
    Doch nun meldete sich die Stadt und forderte, die Werbung (Namenszug des Geschäftes) und der Ausleger sollen weg, sollen gemäß eben dieser angesprochenen Werbeanlagensatzung geändert werden.
    Nach Durchsicht dieser Satzung erhärtet sich für MG-heute der Verdacht, soll hier ein Händler verdrängt werden? Nicht in Mönchengladbach sagen wir uns sofort, sind wir doch froh um jeden aushaltenden Einzelhändler.
    Wir können keinen Verstoß gegen die Satzung erkennen und halten eine Händler freundliche Lösung für denkbar, guter Wille vorausgesetzt.

    genehmigtes Beispiel
    Stein des Anstoßes
    wen kann das stören?
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  • “Begrünungselemente sind unzulässig“ – der Streit um Einfriedung oder Abgrenzung mittels Pflanzen – ein Sommertheater

    “Begrünungselemente sind unzulässig“ – der Streit um Einfriedung oder Abgrenzung mittels Pflanzen – ein Sommertheater

    Ein toller Marktplatz in Rheydt erfreut alle, fast alle. Einem Gastronom und etlichen Gleichgesinnten, einigen Politikern reicht dies nicht.

    Für Befürworter der Grünabgrenzung hier ein MG-Beispiel, man wird nicht gesehen und sieht bald nichts mehr.

    Der Pächter des Ratskellers möchte die gepachtete Freifläche für seine Außengastronomie auf dem Marktplatz mit Blumen verschönern, berichtet die RP in einem entsprechenden Artikel. Rheydt ist Blumenstadt.
    Er möchte tatsächlich jedoch eine Abgrenzung seines Terrains schaffen mit den geplanten Blumenkübeln. Abgrenzung zum Rest des Platzes.
    Dies ist gemäß der geltenden, erst vor ca. 2 Jahren durch politischen Beschluß eingeführten Gestaltungsrichtlinie Rheydt verboten.
    Diese soll nun auf den Prüfstand, es soll geprüft werden, ob Änderungen sinnvoll sind.

    Den benötigten Spielraum könnte die Streichung des Punktes 5.4  der Satzung ergeben.
    Dann wäre eine Begrünung innerhalb des gastronomischen Freibereichs möglich, so wie es unter Punkt 4.2 bereits möglich ist, so wie es der Gastronom wünscht. Ohne Terrainabgrenzung.

    Unten auszugsweise die entsprechenden Auszüge der Satzung:

    1. Begrünungselemente

    4.1. Hochwertige bzw. hochwertig gestaltete Begrünungselemente (z.B. Pflanzkübel) sind im unmittelbaren Anschluss an die Fassade zulässig.

    4.2. Die Begrünung eines gastronomischen Freibereichs ist innerhalb der konzessionierten Flächen zulässig. Kübel und Töpfe dürfen nicht als Einfriedung in geschlossenen Reihen eingesetzt werden.

    4.3. Bei unzureichender Pflege der Begrünungselemente behält sich die Verwaltung vor, die Sondernutzungserlaubnis zu entziehen.

    1. Besondere Regelungen für den Markt sowie die Marktstraße zwischen Marktplatz und Harmoniestraße

    Abweichend von den Regelungen der Ziffern 3.1, 3.3, 3.4 und 4 gilt:

    5.1 Das gesamte Mobiliar eines Gastronomiebetriebs (Tische, Stühle bzw. Bänke, Theken etc.) ist in Material und Farbe aufeinander abzustimmen. Es sind ausschließlich helle, naturfarbene Materialien zu verwenden, um ein einheitliches Gesamtbild (Ensemble-Wirkung) zu erzielen.

    5.2 Für Sonnenschirme sind ausschließlich helle, naturfarbene Farbtöne zu wählen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 3.3.

    5.3 Windschutze und Trennwände sowie Abgrenzungen und Einfriedungen jeglicher Art sind unzulässig.

    5.4 Begrünungselemente sind unzulässig.

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  • Größer, bunter, greller – das war gestern – In Zukunft  mehr Einheitlichkeit für ein attraktiveres Stadtbild

    Größer, bunter, greller – das war gestern –
    In Zukunft mehr Einheitlichkeit für ein attraktiveres Stadtbild

    In Zukunft sollen sich Geschäfte und Gastronomie im gesamten Innenstadtbereich an einheitliche Richtlinien bei Werbung und/oder anderer Außengestaltung halten.

    Größer, bunter, greller – genau das soll es bei Werbeanlagen an Geschäften in der Mönchengladbacher Innenstadt in Zukunft nicht mehr geben.
    Eine neue Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten soll dafür sorgen, dass Außenwerbung nicht überhandnimmt und sich negativ auf das Stadtbild auswirkt.

    Die Verwaltung hat einen Satzungsvorschlag erarbeitet, der gestern in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord vorgestellt wurde und in der nächsten Woche im Planungs- und Bauausschuss beraten werden soll. Im Rahmen des Beratungsverfahrens sind zudem Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit vorgesehen. Außerdem wird die Satzung ausgelegt, so dass Anregungen eingebracht werden können. Auch der Einzelhandelsverband und weitere städtische Gesellschaften werden mit einbezogen.

    Gleiches ist auch für die Gestaltungsrichtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Innenstadt Mönchengladbach vorgesehen. Darin geht es darum, wie der Außenbereich vor allem bei Gastronomiebetrieben gestaltet werden soll.
    In der Rheydter Innenstadt ist bereits beides umgesetzt.Die betroffenen Unternehmen laufen zur Zeit Sturm gegen diese Satzung.

    In der Mönchengladbacher Innenstadt  gilt eine Gestaltungsrichtlinie bereits im Bereich Alter Markt, Kapuziner Platz, Turmstiege und Waldhausener Straße und soll nun ausgeweitet werden.
    Inhaltlich geht es dabei unter anderem um die Gestaltung von Außenmöblierung oder auch um Warenauslagen vor Geschäften. „Die Gestaltungsrichtlinien samt Satzung haben sich in Rheydt bewährt und werden auch in der Mönchengladbacher Innenstadt für ein attraktiveres Erscheinungsbild sorgen. Es muss klare Spieregeln geben, die dem Wildwuchs Einhalt gebieten. Um mehr Qualität in die Stadt zu holen, ist es wichtig, entsprechende Richtlinien zur Gestaltung des Straßenbildes umzusetzen“, erläutert Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.
    Ob er die Unzufriedenheit der Händler und Gastwirte nicht zur Kenntnis nimmt oder nehmen will, ist nicht bekannt.
    Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung der Satzung beteiligt – heißt es.
    Zumindest Infoveranstaltungen und ein Eingaberecht soll es geben soll es geben.

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