Schlagwort: Schlüsselzuweisungen

  • Aktualisierung durch Andreas Terhaag (FDP): Hans-Willi Körfges (SPD): Mönchengladbach bekommt durch Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr knapp 9 Millionen Euro weniger vom Land!

    Aktualisierung durch Andreas Terhaag (FDP): Hans-Willi Körfges (SPD): Mönchengladbach bekommt durch Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr knapp 9 Millionen Euro weniger vom Land!

    Zur Meldung des SPD Landtagsabgeordneten Körfges zu den Schlüsselzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erklärt der FDP Landtagsabgeordnete Terhaag:

    „Herr Körfges sollte es als Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen eigentlich besser wissen!
    Trotz gestiegener Steuerkraft (+ knapp 5 Mio. €) sind die Landeszuweisungen für Mönchengladbach gestiegen (+ 9 Mio. € aus der ersten Modellrechnung und noch mal zusätzlich + 4,8 Mio. aus der zweiten Modellrechnung).

    Entgegen der Behauptung von Herrn Körfges stehen Mönchengladbach also in 2019 nicht knapp 9 Mio. Euro weniger, sondern insgesamt 18,8 Mio. Euro mehr zur Verfügung!

    Das Plus an Landeszuweisungen übertrifft mit 13,8 Mio. Euro damit die von seinem Kämmerer eingeplante Steigerung um das Doppelte!

    Grundlage für die Änderungen im GFG war das sogenannte SOFIA Gutachten welches von der Rot-Grünen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde. Die jetzige Landesregierung hat also ausschließlich aus rechtlichen und fachlichen Gründen gehandelt. Die bisherige Berechnungsgrundlage für das GFG wäre nicht mehr nutzbar gewesen, es musste also zwingend eine Veränderung passieren. Eine

    Beibehaltung des bisherigen Soziallastenansatzes hätte dem Gutachten widersprochen. Wie jeder dem Bericht der zuständigen Ministerin im Ausschuss entnehmen kann, wäre eine erneute Verwendung der alten Parameterwerte, wie von Herrn Körfges gefordert, verfassungsrechtlich gar nicht vertretbar.

    Letztlich fordert Herr Körfges bei Beibehaltung des alten Schlüssels, Gerichtsurteile zu ignorieren und wider besseren Wissens zu handeln. Um den Übergang zu erleichtern und die Umstellung gerade für diejenigen Kommunen zu erleichtern, die stark auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, hat die Landesregierung aus Rücksichtnahme auf die Kommunen für das GFG 2019 sogar noch einen Abschlag von 50% vorgenommen.

    Insgesamt schüttet die Landesregierung ein Rekordvolumen von 12,4 Mrd. € (+ 675 Mio. € im Vergleich zu 2018) aus, von dem letztlich alle Kommunen profitieren.“


    Bisheriger Artikel mit der Meldung von Hans Willi Körfges:

    Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten.

    Dazu erklärt der Mönchengladbacher SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges:
    „Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor. Jetzt wissen wir, dass Mönchengladbach 2019 an Schlüsselzuweisungen und finanziellen Mitteln im Vergleich zu der bisherigen Systematik netto 8,9 Millionen Euro verliert.
    CDU und FDP machen eine kommunalfeindliche Politik, die zu Lasten von Mönchengladbach geht. Trotz aller offiziellen Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind.
    Ihre Handlungsfähigkeit muss gestärkt werden. Stattdessen schwächt die Landesregierung strukturschwache Städte und Gemeinden und betreibt Umverteilung auf deren Rücken.“

    Hintergrund:
    Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen.
    Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

    • Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden
    • Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als
    finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt
    werden.
    • Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten
    Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.

    Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz
    abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf
    zugutekommen sollen. Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung
    profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung
    vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der
    bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.

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  • Felix Heinrichs: „Die Landesregierung hält was sie verspricht“  Hans-Willi Körfges: „Kommunen können auf unsere Unterstützung zählen“

    Felix Heinrichs: „Die Landesregierung hält was sie verspricht“
    Hans-Willi Körfges: „Kommunen können auf unsere Unterstützung zählen“

    2016 kann die Stadt Mönchengladbach mit einer nachhaltigen finanziellen Unterstützung des Landes rechnen.
    Dies verdeutlicht die vorliegende „Arbeitskreisrechnung Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)“. Diese haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium erstmalig in Zusammenarbeit mit den drei kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) erstellt. Die Arbeitskreisrechnung soll den nordrhein-westfälischen Kommunen eine frühzeitige Orientierung für die kommunale Haushaltsplanung ermöglichen und basiert auf den derzeitigen Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2015.

    Hierzu erklärt der SPD Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges: „Mönchengladbach erhält 2016 voraussichtlich insgesamt 217.929.584 Euro vom Land. Das sind 20.772.155 Euro mehr als im Vorjahr. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2016 ein Betrag von 199.210.536,00 Euro vorgesehen. Für die Gesamtzahl der nordrhein-westfälischen Kommunen steigen die Leistungen des Landes im Jahr 2016 voraussichtlich um 313 Millionen Euro auf den neuen Rekordwert von insgesamt 9,982 Milliarden Euro. Diese Zahlen belegen einmal mehr, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen nicht im Stich lässt. Die Stärkung der Kommunen und die Verbesserung ihrer Situation sind Kernziele unserer Politik. Die nordrhein-westfälischen Kommunen können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass sie auf unsere Unterstützung zählen können“.

    „Für Mönchengladbach ist das Geld vom Land ein wahrer Segen. Die Konsolidierungsanstrengungen vor Ort können sich sehen lassen. Immer mehr Maßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan führen zu einer nachhaltigen Haushaltsverbesserung. Gleichzeitig verschlechtern beispielsweise stetig steigende Sozialkosten die finanzielle Situation. Die zusätzlichen Millionen vom Land garantieren eine handlungsfähige und gestaltende Politik für die Menschen vor Ort“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende im Rat Felix Heinrichs.

    „Die Landesregierung von Hannelore Kraft hält was sie verspricht und stärkt die Kommunen. Die Rekordsumme von über 200 Millionen Euro alleine für Mönchengladbach sind ein eindrucksvoller Beweis“, so Felix Heinrichs abschließend.

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