Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften soll ab 1. Januar für das gesamte Stadtgebiet generell von fünf bis sechs Uhr gelten, jedoch für die Nächte von freitags auf samstags, samstags auf sonntags, in der Nacht von Altweiber auf den Freitag sowie von Karnevalssonntag auf Rosenmontag und Rosenmontag auf Veilchendienstag aufgehoben werden. Dies gilt ebenso für die Nächte vor Feiertagen mit Ausnahme der „stillen“ Feiertage. (mehr …)
Schlagwort: Sperrzeit
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Neue Sperrzeit werktags von fünf bis sechs Uhr – nicht nur an Wochenenden durchgehend geöffnet
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Sperrzeit in der Altstadt: CDU unterstützt die Altstadtinitiative
Der Vorstand des CDU-Ortsverbands Oberstadt-Waldhausen unterstützt in der Diskussion über die Sperrzeit-Regelung für die Mönchengladbacher Altstadt die Position der Altstadtinitiative, die sich für eine Wiedereinführung der Sperrzeit an Wochentagen zwischen 3 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und vor Feiertagen zwischen 5 und 6 Uhr stark macht. (mehr …)0 – 0