Ab Mittwoch, den 11. Januar 2023, erhalten die Haus- und Grundstücksbesitzer die vom städtischen Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben vorbereiteten Grundsteuerbescheide.
Im Jahr 2023 bleiben die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer weiterhin konstant. Seit dem 01.01.2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 240 Prozent und für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 Prozent.
Die Grundsteuer wird fällig in vier Teilbeträgen, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023. In Fällen, in denen bis Ende September 2022 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.
Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.
Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.
Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2022 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2023 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2023) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird.
Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben. Aufgrund der Corona-Situation ist allerdings eine persönliche Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Stadt bittet deshalb, sich bevorzugt per E-Mail oder telefonisch an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu wenden. Die Mitarbeitenden sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de bzw. während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299 zu erreichen. In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2023 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell einschränkt sein. Hier-für bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.
Ab Montag, den 9. Januar, verschickt der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach für rund 16.400 angemeldete Hunde die Steuerbescheide 2023.
Die Steuersätze bleiben unverändert und sind wie folgt gestaffelt:
bei nur einem Hund im Haushalt jährlich 138,00 EUR bei zwei Hunden im Haushalt jährlich je Hund 165,60 EUR bei drei oder mehr Hunden im Haushalt jährlich je Hund 207,00 EUR
Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.
Die Hundesteuer 2023 wird wie jedes Jahr am 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.
Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Ende November 2022 zugegangen sind, konnten im Jahresbescheid 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide vor Fälligkeit am 15. Februar ergehen werden. Sollte bis Anfang Februar kein (geänderter) Bescheid zugesandt worden sein, wird um kurzen Hinweis entweder per E-Mail oder telefonisch gebeten. Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Mitte Februar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.
Hundehalter, die bisher eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung erhalten haben, welche nun mit der Steuerfestsetzung 2023 nicht mehr gewährt worden ist, werden gebeten, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides einen aktuellen Nachweis über die Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu übersenden.
Die Hunde, die bisher nicht angemeldet sind, müssen unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben angemeldet werden. Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie z.B. aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten anschließend eine aktuelle Steuermarke.
Die Anmeldung kann online unter www.stadtmg.de/fb22_hund erfolgen, wenn Bilder vom Personalausweis in das Formular hochgeladen werden. Es besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, das Anmeldeformular auszudrucken und unterschrieben per E-Mail oder Brief an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgeben zu senden.
Auf Grund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung und nur bei einer besonders dringenden Angelegenheit möglich.
Die Stadtverwaltung bittet, sich bevorzugt per E-Mail, Brief oder telefonisch an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu wenden.
Die städtischen Bediensteten sind unter der Email-Adresse steuern@moenchengladbach.de sowie während der Servicezeiten Mo., Di., Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 02161 25-52239 zu erreichen. Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide kann es bei der telefonischen Kontaktaufnahme aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen. Hierfür bittet die Stadtverwaltung schon jetzt um Verständnis.




