Schlagwort: SVEN

  • Gutachter*innen standen dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung Rede und Antwort – Ergebnis: Öffentlichkeit gibt es nicht

    Gutachter*innen standen dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung Rede und Antwort – Ergebnis: Öffentlichkeit gibt es nicht

    Nachdem das Rechtsgutachten einer externen Rechtsanwaltskanzlei zur Frage der materiell-rechtlichen Zulässigkeit der Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG und zur Frage von Haftungsansprüchen dem Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner Sitzung am 19. Mai im nicht-öffentlichen Teil zur Kenntnis gegeben und das Ergebnis des Gutachtens darüber hinaus öffentlich bekannt gemacht wurde, hatte der Rat darum gebeten ergänzend zu prüfen, inwieweit eine Veröffentlichung des Rechtsgutachtens oder zumindest wesentlicher Teile davon möglich sei.

    Sowohl zu dem grundlegenden Rechtsgutachten als auch zu der eigens zur Frage der Veröffentlichung von der Rechtsanwaltskanzlei angefertigten ergänzenden Stellungnahme, die den Ratsmitgliedern im nicht-öffentlichen Teil der letzten Ratssitzung am 30. Juni zur Kenntnis gegeben wurde, standen die Gutachter*innen in diesem Teil der Sitzung dem Rat für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, die beiden Expertisen mit der Rechtsanwaltskanzlei zu beraten, machte der Rat umfassend Gebrauch. Dabei wurde im Ergebnis noch einmal eindeutig seitens der Gutachter*innen festgestellt, dass die Beteiligung bezogen auf die Unternehmenstätigkeit der Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN als materiell-rechtlich zulässig, bezogen auf den Gesellschaftszweck der Produktion hingegen als unzulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach zu bewerten sei.

    Haftungsbegründende Sorgfaltspflichtverstöße könnten den Beteiligten nicht vorgeworfen werden. Hinsichtlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens führte die Kanzlei aus, dass sowohl Geschäftsgeheimnisse der NEW AG als auch schutzwürdige Interessen einzelner Personen einer vollständigen Veröffentlichung des Gutachtens entgegenstünden. Dem kann nach Ansicht der verantwortlichen Gutachterin auch nicht durch die Einholung von Einwilligungen oder durch Schwärzungen abgeholfen werden. Insoweit sei zweifelhaft, ob die Sinnhaftigkeit des Gutachtens nach umfassender Schwärzung erhalten bleibe. Weitere Beschlüsse wurden daher in der Ratssitzung nicht gefasst.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • FDP zum „Rechtsgutachten Haftung SVEN“, Rat am 19.05.2021

    FDP zum „Rechtsgutachten Haftung SVEN“, Rat am 19.05.2021

    Rechtsgutachten nicht öffentlich?

    Das externe Rechtsgutachten zur Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH und der möglichen Haftung der Verantwortlichen konnten wir heute im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems zur Kenntnis nehmen.
    Es war immer der Wunsch der FDP-Fraktion den gesamten Vorgang umfassend aufzuklären und gegenüber der Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz zu schaffen.  Dies gilt auch für das nun vorliegende externe Rechtsgutachten.

    Wir bedauern, dass die Verwaltung sich, u.a. auch wegen der von ihr insoweit ohne Abstimmung mit politischen Gremien geschlossenen Vereinbarung mit der beauftragten Anwaltskanzlei, nicht in der Lage sieht, das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und es in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

    Ob diese restriktive Position der Verwaltung tatsächlich gerechtfertigt ist, bedarf für die FDP-Fraktion einer tiefergehenden Prüfung und Beratung. Nachdem die Verwaltung heute in einer Pressemitteilung erste Aussagen zu Inhalt und Ergebnis des Gutachtens veröffentlicht hat, dürfte aber klar sein, dass man das jedenfalls differenzierter betrachten und zumindest Teile bzw. Teilergebnisse des Gutachtens öffentlich darstellen und beraten können muss.

    Nachdem vor der abschließenden Behandlung des Gutachtens im Rat nun auch eine erste (nichtöffentliche) Behandlung im Hauptausschuss vorgeschaltet worden ist, werden wir diese zunächst abwarten und uns dann bis zur Ratssitzung eine abschließende Meinung bilden. 

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Aufklärung im Fall SVEN: Justitia trägt die Augenbinde, nicht die Bevölkerung! DIE LINKE. wundert es nicht

    Aufklärung im Fall SVEN: Justitia trägt die Augenbinde, nicht die Bevölkerung!
    DIE LINKE. wundert es nicht

    Die rechtswidrige Beteiligung der NEW an der Entwicklung des E-Auto SVEN der share2drive hat in den letzten Jahren immer wieder Wellen geschlagen und die Stadt sicher 1,7 Mio. Euro gekostet.

    Nun war es seit fast einem Jahr still um den Fall, weil ein Rechtsgutachten ausstand.
    Dies liegt nun der Verwaltung vor, sollte aber nur im nicht öffentlichen Teil des Rates behandelt werden. Seit dem die Fraktionen am 14.4.2021 davon Kenntnis erhielten drängte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, auf eine öffentliche Behandlung.
    Mit Schreiben vom 30.4.2021 beendete Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) die Diskussion, sein einziges Entgegenkommen war, dass aufgrund des Umfanges des Gutachten die Beratung bereits im Hauptausschuss beginnt, die nicht Öffentlichkeit jedoch beibehalten wird.

    Schultz appelliert nun an die anderen Fraktionen dem Linken Antrag auf öffentliche Behandlung zuzustimmen:
    „Justitia hat die Augen verbunden um ohne Ansehen der Angeklagten Recht zu sprechen. Dies Prinzip nun umzudrehen und der Bevölkerung die Augen zu verbinden entspricht nicht unseren demokratischen Werten. Die Politik muss bei der Aufklärung auf höchste Transparenz setzen um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden.“

    Schultz, der den Fall im Oktober 2018 überhaupt erst ins Rollen brachte, zeigt sich enttäuscht, aber keineswegs verwundert, dass der von Anfang an in die Affäre involvierte damalige SPD Fraktionsvorsitzende und heutige Oberbürgermeister Heinrichs die intransparente Linie seines Vorgängers fort setzt:

    „Die von mir eingeschaltete Bezirksregierung deutete schon in ihrem ersten Schreiben an, dass neben der von mir beanstandeten Umsetzung vor Beschluss (§ 108 GO NRW) und Genehmigung der Bezirksregierung (§ 115 GO NRW) noch die materiell-rechtliche Voraussetzungen (§§ 107 GO NRW) nicht gegeben waren. Davon erfuhren die Fraktionen aber erst durch die Medien Ende Juni 2019[1]. Es folgte weiteres Schweigen und Verzögern aller Beteiligten, dass darin endete, dass die Rechtswirksamkeit einer von der damaligen Opposition gewonnenen Klage bis zur Kommunalwahl 2020 hinausgezögert wurde, so dass mit dem Mandat der Klagenden auch das Akteneinsichtsrecht erlosch[2].“

    Das jetzt vorliegende Gutachten war im Rat in öffentlicher Sitzung beschlossen worden und beinhaltete die Prüfung der Haftung so wie eine gemeindewirtschaftsrechtliche Betrachtung des Falles nach Bundesländern[3].
    Um die nicht Öffentlichkeit des ganzen Gutachtens zu begründen, bezog sich die Verwaltung nur auf den ersten Teil der Haftungsprüfung und führte eine vertragliche Klausel mit der beauftragten Kanzlei an, die aber nicht genauer belegt wurde und nach Ansicht der Linken nur das Urheberrecht, nicht aber das Veröffentlichungsrecht des Auftraggebers betreffen kann.
    Weiter wurden Verschwiegenheitsverpflichtungen der Ratsmitglieder und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten genannt. „Auch das können wir nicht gelten lassen, denn die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft die Akteneinsicht einzelner Mandatsträger*innen, nicht aber die Kanzlei oder den Rat als ganzes“, sagt Schultz, „und die Namen der Beteiligten sind nach Aktienrecht bekannt, ein Aufsichtsrat arbeitet nicht anonym.“

    DIE LINKE beantragt nun den Bericht im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Detailliert wird in der Begründung Gegenposition zur juristischen Auffassung der Verwaltung genommen. Der Antrag ist hier als PDF abzurufen:
    http://www.linksfraktion-mg.de/images/stories/docs/210504_share2drive.pdf

    Fußnote(n)/Quelle(n):
    1: PM „NEW & SVEN: Rechtswidriges Investment aufklären – vollumfänglich!“:
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/736-new
    und PM „Erste Konsequenz aus #SVENgate gefordert“:
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/738-new
    2: PM „NEW-Affäre um E-Auto SVEN geht in die nächste Runde“
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/786-svengate
    3: Antrag der Opposition mit dem Verweis auf die geänderte Beschlussfassung in der Niederschrift:
    https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=139509
    Die Niederschrift mit der Beschlussfassung:
    https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/getfile.asp?id=184400&type=do

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Die Bürger bleiben ausgeschlossen: Rechtsgutachten zur Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG ist Thema im Hauptausschuss

    Die Bürger bleiben ausgeschlossen:
    Rechtsgutachten zur Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG ist Thema im Hauptausschuss

    Die Stadtverwaltung Mönchengladbach teilt mit:
    Nach der Beschlussfassung der Ratsmehrheit, eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wird dem Hauptausschuss dieses Gutachten nunmehr im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 12. Mai zur Kenntnis gegeben.

    Auftragsgemäß äußert sich das Gutachten zu der Frage, ob die Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH mit den materiell-rechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vereinbar war. Eine zweite Fragestellung befasst sich mit der Thematik, ob und ggf. gegen wen im Hinblick auf den Erwerb bzw. die Veräußerung dieser Beteiligung Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

    Zur Frage der materiell-rechtlichen Vereinbarkeit der Beteiligung mit der GO NRW stellt das Gutachten fest, dass es sich bezogen auf die Unternehmenstätigkeit „Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN“ der share2drive um eine zulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach handelte. Die im Gesellschaftszweck angelegte Unternehmenstätigkeit „Produktion des Elektrofahrzeuges SVEN“ sei jedoch nicht von einem öffentlichen Zweck gedeckt und daher mit den materiell-rechtlichen Vorgaben der GO NRW unvereinbar.

    Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • NEW-Affäre um E-Auto SVEN – verzögert OB Reiners die Akteneinsicht bis nach der Kommunalwahl?

    NEW-Affäre um E-Auto SVEN – verzögert OB Reiners die Akteneinsicht bis nach der Kommunalwahl?

    Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erstritten am vergangenen Freitag die Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger (FDP), Torben Schultz (Die Linke) und Karl Sasserath (Bündnis 90/Die Grünen) ein bemerkenswertes Urteil.

    Das teilten Bündnis 90/Grüne, FDP und Die Linke in Mönchengladbach in
    ihrer Gemeinsame Pressemitteilung vom 20. August 2020 mit:

    Die Oppositionsfraktionen mussten gerichtlich klären lassen, wie weit die Stadtverwaltung Mönchengladbach Mitgliedern des Rates Einsicht in Akten der NEW-Affäre um das Elektroauto Sven gewähren muss.

    Mit Hilfe ihres Münsteraner Rechtsanwaltes Wilhelm Achelpöhler erzielte die Opposition vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen wichtigen Teilerfolg.
    Entsprechend den Ausführungen in der Verhandlung wurde Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) verurteilt, den drei genannten Fraktionsvorsitzenden Einsicht in die Schriftsätze im Zusammenhang mit der Aufsichtsratssitzung der NEW AG zu gewähren.

    Das Gericht hatte dazu in der Verhandlung bereits ausgeführt, dass es sich bei diesen Schriftstücken grundsätzlich um Unterlagen handele, die vom Akteneinsichtsrecht umfasst seien. Das Akteneinsichtsrecht sei begrenzt, soweit es um die vertraulichen Inhalte der Aufsichtsratssitzung gehe.
    Da das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der NEW AG aber den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden sei, entfalle insoweit dieser Schutz, sodass die Fraktionen – vertreten durch ihre Vorsitzenden – nunmehr Einsicht in die Unterlagen erhalten können, mit denen sich u.a. auch Oberbürgermeister Reiners auf die Sitzung vorbereitet hatte.

    Weitere Einzelheiten zur Erläuterung der Reichweite des Akteneinsichtsrechts werden der gerichtlichen Urteilsbegründung zu entnehmen sein.
    Im Kommunalverfassungsstreit urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf: „Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, den Klägerinnen, der Klägerin zu 1. durch das Ratsmitglied Sasserath, der Klägerin zu. 2. durch das Ratsmitglied Finger, der Klägerin zu 3. durch das Ratsmitglied Schultz Einsicht in die Korrespondenz und die Aktennotizen, den Schriftverkehr zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NEW-AG im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG vom Juni 2018 zu gewähren, soweit inhaltlich ein Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 5 der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG von Juni 2018 besteht und soweit nicht andere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen über vertrauliche Berichte und Beratungen enthalten.“

    „Wir sind sehr dankbar, dass Rechtsanwalt Achelpöhler uns von Beginn an bestärkt hat, unser Recht gerichtlich durchzusetzen und uns genau dazu nun auch verholfen hat“, so Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen.

    Rund ein Jahr hatte es allerdings gedauert, dieses Urteil zu erwirken. „Das zeigt einmal mehr, dass eine Aktiengesellschaft keine geeignete Rechtsform für eine kommunale Beteiligung ist“, meint Torben Schultz, Vorsitzender der Linksfraktion.

    Die Vorsitzende der FDP-Fraktion, Nicole Finger, ist gespannt, wann der Oberbürgermeister die Akten tatsächlich zur Einsicht bereitstellt: „Es ist zu befürchten, dass dies nicht mehr  vor der Kommunalwahl der Fall sein wird. Bislang wurde jedes Einsichtsgesuch bei der Stadt sehr langsam beantwortet. Auch das Verfahren zur Ausschreibung der vom Rat beschlossen Prüfung der Haftungsansprüche gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat ist von der Verwaltung zeitlich so angelegt worden, dass ein Ergebnis vor der Kommunalwahl nicht mehr vorliegen wird. Dies wäre beim gewählten Timing auch so gewesen, wenn beim ersten Anlauf der Ausschreibung ein Auftrag vergeben worden wäre.“

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Antwort von Dr. Schlegelmilch auf den offenen Brief der Opposition

    Antwort von Dr. Schlegelmilch auf den offenen Brief der Opposition

    Als Reaktion auf den offenen Brief der oppositionellen Fraktionsvorsitzenden Torben Schultz, Nicole Finger und Karl Sasserath veröffentlicht Dr. Hans Peter Schlegelmilch, Aufsichtsratsvorsitzender der NEW AG und Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach nachfolgende Antwort textgleich an die Verfasser des offenen Briefes.
    Die Richtigkeit der einzelnen Erwiderungen können von MG-heute nicht bestätigt werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Bedenken und Äußerungen der Bezirksregierung geltendes Recht darstellen.
    Insofern halten wir eine Ablehnung dieser Argumente seitens Dr. Schlegelmilch für höchst bedenklich, sie sind außerhalb unseres Rechtsverständnisses.

    Sehr geehrter Herr Sasserath,

    für Ihren offenen Brief vom 16. Juli 2019, in dem Sie mich um Auskunft zum Prozedere und zum Zeitpunkt der Besetzung der zweiten Vorstandsposition der NEW AG bitten, bedanke ich mich und nehme wie folgt dazu Stellung:
    Wie zuletzt im Rahmen der zurückliegenden Gremiensitzungen der NEW AG, NEW Kommunalholding GmbH und der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Anfang Juni berichtet, ist der Prozess der Vorstandssuche entgegen Ihrer Darstellung mittlerweile weit fortgeschritten.
    Als Aufsichtsratsmitglieder dieser Gremien haben Sie an den Sitzungen im Juni 2019 teilgenommen und sind von mir persönlich informiert worden. Zum weiteren Ablauf werde ich wie auch in der Vergangenheit in den entsprechenden Gremien nach der Aufsichtsratssitzung der NEW AG im September informieren. An dieser Stelle möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich und der Personalausschuss im Rahmen eines solchen Prozesses eine angemessene Vertraulichkeit wahren müssen.
    Bei der Beteiligung der NEW-Tochter NEW Smart City GmbH an der Share2Drive GmbH möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die von Ihnen benutzte Formulierung der Widerrechtlichkeit der Beteiligung unangemessen ist und von mir entschieden zurückgewiesen
    wird. Wir waren bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates aufgrund der eingeholten juristischen Expertise von der Rechtmäßigkeit der Beteiligung und von der Genehmigungsfähigkeit der Beteiligung überzeugt und sind es bis heute. Die Aufsichtsratsmitglieder und ich als Aufsichtsratsvorsitzender haben uns, wie es das Gesellschaftsrecht vorgibt, bei unserer
    Entscheidung ausschließlich im Unternehmensinteresse und damit dem Wohl des Unternehmens leiten lassen. Nur eine zukunftsfähige NEW-Gruppe kann einen Beitrag zu einer funktionierenden und wachsenden Stadt und Region leisten. Daher haben sowohl die Aufsichtsräte bei ihrer Entscheidungstindung als auch der Vorstand bei der Umsetzung der
    getroffenen Entscheidung ihren gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich entsprochen. Die uns nachträglich am 26.06.2019 in einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht mitgeteilte, divergierende Rechtsauffassung zur Beteiligung an der Share2Drive GmbH respektieren wir, schließen uns dieser aber nicht an.

    An dieser Stelle möchte ich Sie zudem im Sinne eines angemessenen Dialoges dazu einladen, die relevanten Fakten und Positionen in einem entsprechenden Rahmen und in konstruktiver Art und Weise auszutauschen. ln unserer Verantwortung für die Stadt Mönchengladbach, für die weiteren beteiligten Kommunen, die Geschäftspartner und für die
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEW, halte ich dies für dringend erforderlich.
    Lassen Sie uns gerne in einem gemeinsamen Gespräch die weiteren Schritte des Dialoges konkretisieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hans Peter Schlegelmilch
    Aufsichtsratsvorsitzender der NEW AG
    Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!