Die Bürger bleiben ausgeschlossen:
Rechtsgutachten zur Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG ist Thema im Hauptausschuss

Foto: Share2drive GmbH

Die Stadtverwaltung Mönchengladbach teilt mit:
Nach der Beschlussfassung der Ratsmehrheit, eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wird dem Hauptausschuss dieses Gutachten nunmehr im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 12. Mai zur Kenntnis gegeben.

Auftragsgemäß äußert sich das Gutachten zu der Frage, ob die Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH mit den materiell-rechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vereinbar war. Eine zweite Fragestellung befasst sich mit der Thematik, ob und ggf. gegen wen im Hinblick auf den Erwerb bzw. die Veräußerung dieser Beteiligung Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

Zur Frage der materiell-rechtlichen Vereinbarkeit der Beteiligung mit der GO NRW stellt das Gutachten fest, dass es sich bezogen auf die Unternehmenstätigkeit „Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN“ der share2drive um eine zulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach handelte. Die im Gesellschaftszweck angelegte Unternehmenstätigkeit „Produktion des Elektrofahrzeuges SVEN“ sei jedoch nicht von einem öffentlichen Zweck gedeckt und daher mit den materiell-rechtlichen Vorgaben der GO NRW unvereinbar.

Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

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